Razzia bei Rostocks Feuerwehr

    • Razzia bei Rostocks Feuerwehr

      Skandal in Rostock: Gegen 15 Uhr stehen gestern plötzlich Polizisten vor den Wachen der Freiwilligen Feuerwehren Stadtmitte und Groß Klein. Auf der Suche nach einem angeblichen Maulwurf, der die internen Daten der Leitstelle ausspionieren und an einen Journalisten weiterleiten soll, wollen sie Computerund Funktechnik beschlagnahmen - ohne Durchsuchungsbefehl oder akute Bedrohungslage.

      In Groß Klein setzen sich die Beamten einfach über Wehrleiter Thomas Ebeling hinweg, der ihnen den Zutritt verwehren will. "Sie sind zielgerichtet in einen Raum und haben die ganze Technik rausgeholt", so Ebeling. Außerdem hätten sie anfangs versucht, die Mitglieder der Wehr zu befragen. "Sie haben uns nicht mal die Chance gelassen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen - das sind Wild-West-Methoden", sagt Ebeling.

      Er sei besonders enttäuscht vom Brandschutz- und Rettungsamt. "Es wusste anscheinend vorher Bescheid und hat dem Vorgehen als unsere Dienstaufsichtsbehörde zugestimmt", so der Wehrführer. Ihm komme die ganze Geschichte wie der Fall Edward Snowden in klein vor. Selbst, wenn die Vorwürfe zuträfen und es wirklich einen Maulwurf gäbe, sei die Razzia völlig überzogen. Das betont auch Stadtwehrführer Steffen Grafe: "Die Kameraden sind in heller Aufregung und fühlen sich unter Generalverdacht gestellt." Einige von ihnen würden jetzt sogar in Erwägung ziehen, ihren Dienst niederzulegen. "Die Aktion explizit gegen die Freiwilligen Feuerwehren hat uns völlig überrascht, wir sind uns keiner Schuld bewusst", sagt Grafe. Sie treffe alle 215 Mitglieder der fünf Freiwilligen Feuerwehren in Rostock. Er habe immerhin verhindern können, dass die Polizei auch in Stadtmitte einfach so das Gebäude stürmt. Dort erhielten die Beamten des Landeskriminalamts erst mehrere Stunden nach Beginn der Aktion den anscheinend nachträglich beantragten Durchsuchungsbefehl. Anschließend nahmen sie auch hier einen Rechner mit. Die Staatsanwaltschaft sei im Vorfeld nicht informiert worden, sagt ihr Sprecher Holger Schütt. Es habe sich um eine akute Maßnahme der Polizei gehandelt. Diese wollte zu der Razzia gestern aber keine Stellung beziehen.




      Quelle nnn.de




      Was haltet ihr von der ganzen Sache?
    • Naja man muss jetzt nur sehen was an der Sache wirklich war ist. Aber natürlich stehe ich immer auf Seiten der Feuerwehr! Und dem Artikel zu folge würde ich sagen das dass Brandschutz.- Rettungsamt (nachfolgend als BRA bezeichnet) nicht unbedingt hinter den FF s steht! Aber was daran stimmt ist schwer abzuschätzen ist immerhin ein Zeitungsartikel. Und was sich dazu das BRA denkt weis man ja auch nicht.
    • Eine merkwürdige Aktion in meinen Augen, nicht nur vom Vorgenhen her, sondern auch wenn mann bedenkt, dass sich die Beteiligten später nochmals treffen und dann auf einander angewiesen sein könnten. Vom Verhältnis Amt - FFW ganz zu schweigen. Ich frage mich, ob der Artikel im aktuellen Feuerwehrmagazin über die Freiwillige Feuerwehr Rostock ein Auslöser sein könnte, wenn ich mich richtig erinnere, wird in diesem wiederholt eine angebliche Benachteiligung der Freiwiliigen erwähnt.
      Kann man eigentlich juristisch vorgehen, wenn ein beschlagtnahmtes Einsatzmittel (Funkgerät osä.) im Einsatz fehlt?
    • Der Verhältnis von Aufsicht und FF ist ja erstmal nachrangig. Die werden ja wohl kaum die FF informieren, die durchsucht werden soll. Wäre nicht ganz so zielführend. Polizei, die aber 1. ohne Durchsuchungsbeschluß, 2. ohne neutralen Zeugen und 3. unter Unterbinden des Kontakts zum Anwalt eine Durchsuchung startet handelt rechtswidrig. :thumbdown: Da hält sich wohl der ein oder andere für den Sheriff der Gegend.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Wenn es einen begründeten Anfangsverdacht und einen daraus resultierenden richterlichen Beschluss gegeben hat, sehe ich es als absolut richtig an wie die Polizei hier gehandelt hat. Allerdings spricht hier tatsächlich das Statement des Sprechers der Staatsanwaltschaft dagegen. Stimmt allerdings die Dienstaufsichtsbehörde dem Vorgehen zu ist arg fraglich inwiefern die einzelnen FFen dann der Mitnahme ihrer Computer beispielsweise widersprechen können. Hier kenne ich mich im betreffenden Bundesland zu wenig aus um zu wissen wessen Eigentum die Rechner sind und wer folglich entscheiden darf, ob diese "freiwillig" an die Polizei abzugeben sind.
      Befragungen ohne Rechtsbeistand sind natürlich nicht in Ordnung. Hier ist allerdings wirklich fraglich, ob das nicht etwas übertrieben wird. Was auf gar keinen Fall passieren darf ist der Feuerwehr - oder der Polizei - absolute Narrenfreiheit zu gewähren. Aber ein einzelner Zeitungsartikel reicht mir nicht aus, um mir ein Urteil über eine Sachlage zu bilden.

      Dort erhielten die Beamten des Landeskriminalamts erst mehrere Stunden nach Beginn der Aktion den anscheinend nachträglich beantragten Durchsuchungsbefehl.


      Das spricht übrigens dafür dass die Aktion an sich wohl durchaus nicht ganz ungerechtfertigt sein könnte. Den Vergleich zu Edward Snowden zu ziehen finde ich übrigens eine sehr große Frechheit - aber inzwischen sieht sich ja jeder selbst als großer Informationstechnikrevolutionär.
    • Dort erhielten die Beamten des Landeskriminalamts erst mehrere Stunden nach Beginn der Aktion den anscheinend nachträglich beantragten Durchsuchungsbefehl.

      Ist das überhaupt zulässig? Soweit ich (als Laie) weiß, ist eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss doch nur bei Gefahr im Verzug erlaubt, und das dürfte hier nicht der Fall gewesen sein. Sehr merkwürdige Geschichte...
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    • Als Grund der Durchsuchung wurde der Verdacht der Weitergabe von internen Daten der Leitstelle genannt. Hier liegt der Verdacht nahe, dass das Verhältnis des Brandschutz- und Rettungsamtes, also der Berufsfeuerwehr Rostock, mit der freiwilligen Feuerwehr Rostock ohnehin schon beschädigt war. Das Interesse der BF Rostock, als Leitstellenbetreiber und Geschädigter im Fall der Herausgabe der internen Daten, wird wohl großes Interesse an der Aufklärung und des Auffindens des "Maulwurfes" haben. Daher wohl auch das Einverständnis bei der Durchsuchungsaktion. Ich denke auch, dass ein Durchsuchungsbeschluss nicht zwingend notwendig ist, wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung zur der Durchsuchung gibt. Die Räumlichkeiten der freiwilligen Feuerwehr gehören ja zu der Behörde und sind kein Privatbesitz der freiwilligen Feuerwehr. Auch könnte ich mir vorstellen, dass die BF Rostock als geschädigte Behörde selbst die Sache ins Rollen gebracht hat, z.B. mittels einer Anzeige gegen Unbekannt, und so die Durchsuchung und Ermittlung der Polizei ins Rollen gebracht hat. Ich wäre daher schon vorsichtig mit Kritik an der Behörde bzw. der BF Rostock, da sie bei der Richtigkeit der Vorwürfe nämlich der eigentliche Geschädigte ist!

      Fakt ist, dass interne Daten nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Ich verstehe schon, dass das Aufklären von Missständen lobenswert sein könnte, z.B. wenn man nach interner Kritik und Gesprächen nicht weiter kommt. Aber bei der Herausgabe von internen Daten darf man auch nicht vergessen, dass man ggf. gegen mehrere Gesetze verstößt, wie z.B. Datenschutz, Schweigepflicht, usw., und sich hier ggf. strafbar macht. Da hier ggf. brisante Daten, z.B. Patientendaten eines Einsatzes, Informationen über Anrufer (Name, Telefonnummer) zu einem Einsatz oder auch Geheimnummern von Bereitschaftsdiensten ggf. im Einsatzprotokoll zu lesen sind und so der Öffentlichkeit, z.B. über die Medien, zugänglich gemacht werden. Ich hoffe daher nicht, dass hier ein Kamerad der freiwilligen Feuerwehr beteiligt ist. Das wäre ein enormer Imageverlust, der durch regelmäßige Brandstifter in den eigenen Reihen und Feierlichkeiten ohnehin in der Öffentlichkeit oft schon nicht so gut ist. Vom Vertrauen zur Aufsichtsbehörde mal ganz zu schweigen, was für die eigene Weiterentwicklung zukünftig störend sein kann.

      Lustig finde ich auch, dass ein Leitstellentisch "light" direkt neben der Biertheke steht (siehe Link).

      Gruß
    • Harris NRÜ schrieb:

      Als Grund der Durchsuchung wurde der Verdacht der Weitergabe von internen Daten der Leitstelle genannt. Hier liegt der Verdacht nahe, dass das Verhältnis des Brandschutz- und Rettungsamtes, also der Berufsfeuerwehr Rostock, mit der freiwilligen Feuerwehr Rostock ohnehin schon beschädigt war. Das Interesse der BF Rostock, als Leitstellenbetreiber und Geschädigter im Fall der Herausgabe der internen Daten, wird wohl großes Interesse an der Aufklärung und des Auffindens des "Maulwurfes" haben. Daher wohl auch das Einverständnis bei der Durchsuchungsaktion. Ich denke auch, dass ein Durchsuchungsbeschluss nicht zwingend notwendig ist, wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung zur der Durchsuchung gibt. Die Räumlichkeiten der freiwilligen Feuerwehr gehören ja zu der Behörde und sind kein Privatbesitz der freiwilligen Feuerwehr. Auch könnte ich mir vorstellen, dass die BF Rostock als geschädigte Behörde selbst die Sache ins Rollen gebracht hat, z.B. mittels einer Anzeige gegen Unbekannt, und so die Durchsuchung und Ermittlung der Polizei ins Rollen gebracht hat. Ich wäre daher schon vorsichtig mit Kritik an der Behörde bzw. der BF Rostock, da sie bei der Richtigkeit der Vorwürfe nämlich der eigentliche Geschädigte ist!

      Fakt ist, dass interne Daten nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Ich verstehe schon, dass das Aufklären von Missständen lobenswert sein könnte, z.B. wenn man nach interner Kritik und Gesprächen nicht weiter kommt. Aber bei der Herausgabe von internen Daten darf man auch nicht vergessen, dass man ggf. gegen mehrere Gesetze verstößt, wie z.B. Datenschutz, Schweigepflicht, usw., und sich hier ggf. strafbar macht. Da hier ggf. brisante Daten, z.B. Patientendaten eines Einsatzes, Informationen über Anrufer (Name, Telefonnummer) zu einem Einsatz oder auch Geheimnummern von Bereitschaftsdiensten ggf. im Einsatzprotokoll zu lesen sind und so der Öffentlichkeit, z.B. über die Medien, zugänglich gemacht werden. Ich hoffe daher nicht, dass hier ein Kamerad der freiwilligen Feuerwehr beteiligt ist. Das wäre ein enormer Imageverlust, der durch regelmäßige Brandstifter in den eigenen Reihen und Feierlichkeiten ohnehin in der Öffentlichkeit oft schon nicht so gut ist. Vom Vertrauen zur Aufsichtsbehörde mal ganz zu schweigen, was für die eigene Weiterentwicklung zukünftig störend sein kann.

      Lustig finde ich auch, dass ein Leitstellentisch "light" direkt neben der Biertheke steht (siehe Link).

      Gruß

      Danke für die sehr passende Beschreibung, das alles so "schön" zu schreiben fehlte mir etwas die Zeit, daher nur ganz generell: Volle Zustimmung zu dem von dir gesagten!
    • Um es nochmal zu sagen und mir weitere bösen Nachrichten zu ersparen.... Ich will hier weder die Feuerwehr Rostock noch das BRA vorverurteilen. Mir geht es in diesem Thread darum zu erfahren was Ihr von solchen Aktionen haltet.



      drmo schrieb:


      Guten Tach,

      laut dieser Meldung scheint man ja durchaus etwas auf den Rechnern gefunden zu haben. Interessant finde ich noch, dass jetzt die Staatsanwaltschaft mit involviert ist. Man kann gespannt sein, wie die Geschichte weitergeht.

      MfG

      Moritz
      Aha aha aha..... Ich bin ja mal gespannt wie das alles weitergehet!
    • drmo schrieb:

      Guten Tach,

      laut dieser Meldung scheint man ja durchaus etwas auf den Rechnern gefunden zu haben. Interessant finde ich noch, dass jetzt die Staatsanwaltschaft mit involviert ist. Man kann gespannt sein, wie die Geschichte weitergeht.

      MfG

      Moritz
      Der gewünschte Artikel steht leider nicht mehr zur Verfügung

      Entweder dein Link ist defekt oder die Schweriner Zeitung hat den Artikel zurückgezogen.

      Wenn sie den artikel zurückgezogen haben stimmt da etwas (noch?) nicht...
    • Nach dem zuletzt verlinkten Artikel klingt das alles nach einer AKtion, die absolut sauber abgelaufen und sehr zu begrüßen ist. Es bestand ein klarer Verdacht, das Amt selbst hatte die Durchsuchung in seinen eigenen Räumlichkeiten veranlasst. Hätte die Polizei die Durchsuchung dann wegen der Unstimmigkeiten abgebrochen, hätte erhebliche Verdunkelungsgefahr bestanden. So lässt sich auch der nachträgliche Durchsuchungsbefehl durch eine Ausnahmelage und die Dringlichkeit des Handelns rechtfertigen. Nicht nur Leib und Leben, auch Daten sind wichtige Rechtsgüter, die es zu schützen gilt.
    • Vier Feuerwehren der Hansestadt Rostock nicht mehr einsatzbereit!

      Heute Abend kam es im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Polizeiaktion vom 16.08.2013 dazu, dass eine Vielzahl der anwesenden Kameradinnen und Kameraden aufgrund der bestehenden Verdächtigungen sowie der Ihnen entgegengebrachten Behandlung seitens der Stadtverwaltung hat beurlauben lassen und bis zur Klärung der Vorwürfe nicht mehr für den Einsatzdienst zur Verfügung steht.

      Daraufhin mussten die Wehrführungen der Ortswehren Warnemünde, Groß Klein, Stadt-Mitte und Gehlsdorf dem Brandschutz- und Rettungsamt mitteilen, dass die Einsatzbereitschaft ihrer Wehren nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

      Der Stadtfeuerwehrverband sowie die betroffenen Ortswehren bedauern sehr, dass es dazu gekommen ist und fordern daher eine schnelle Aufklärung der Vorwürfe.



      Quelle: Facebook, Seite des Stadtfeuerwehrverbandes Rostock
    • Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dann ist ein solches Verhalten, die Niederlegung der Einsatzbereitschaft, ein falsch verstandenes Kameradschaftsgefühl! Die Bürger dürften ihr Vertrauen in ihre freiwillige Feuerwehr, die ja auch von ihren Steuergeldern finanziert wird, in den Grundfesten erschüttert sehen! Nicht nur ihre Daten wurden ggf. missbraucht, sondern auch ihre Sicherheit wird nun auf's Spiel gesetzt. Alle Berufsfeuerwehren in Deutschland sind auch auf die Mithilfe ihrer freiwilligen Feuerwehren angewiesen, daher finde ich ein solches Verhalten, dessen Grund vielleicht selbst verursacht wurde, sehr verwerflich. Ein ehrliches und aktives Aufarbeiten dürfte hier förderlicher sein wie das spielen eines bockigen Kleinkindes!

      Gruß