#12990314 Person Verstorben

    • #12990314 Person Verstorben

      Ein KTW ist am Einsatzort und gibt die Rückmeldung, "Person verstorben kein Einsatz".

      Der Tod kann nur von einem Arzt festgestellt werden. Eine nachforderung von RTW und NEF wäre eigentlich sinnig oder das Umschreiben der lagemedung in "Person mit eindeutigen Todeszeichen".
    • Und die Todesfeststellung fällt sehr wohl auch in die Kompetenz eines Sanis.... zumindest in Österreich...

      Wenn sichere Todeszeichen vorhanden sind kann, darf und soll ein Sani den Tod feststellen können und ggf das mitalarmierte NEF stornieren.
    • Menico schrieb:

      Und die Todesfeststellung fällt sehr wohl auch in die Kompetenz eines Sanis.... zumindest in Österreich...

      Wenn sichere Todeszeichen vorhanden sind kann, darf und soll ein Sani den Tod feststellen können und ggf das mitalarmierte NEF stornieren.


      Also ich muss mich schon wieder einmischen. Ich weiß nicht in welcher Präklinischen Welt manche leben... Aber eine Todesfeststellung durch Nicht-Ärztliches Personal gibt es nicht!


      "Feststellung des Todes
      Auch wenn der erfahrene Mediziner meint, vom klinischen Bild her die Sinnlosigkeit von Reanimationsmaßnahmen und den bereits eingetretenen Tod beurteilen zu können, für einen rechtsgültig ausgefüllten Totenschein ist die Feststellung und Dokumentation von mindestens einem sicheren Zeichen des Todes notwendig. Rechtlich gilt der Verstorbene erst als Leiche, wenn ein approbierter Arzt den Tod festgestellt hat. Eine Todesfeststellung durch Nicht-Ärzte, beispielsweise auch durch Rettungssanitäter, ist durch das Gesetz ausgeschlossen." Quelle: Todesfeststellung: Grundregeln, Durchführung

      Natürlich ist der gesunde Menschen verstand einzusetzen. Aber eine rechtliche Grundlage und sicherheit hat kein Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistent! Wenn der Doktor doch zum entschluss kommt, dass dieser Mensch bei einer sofort eingeleiteten Reanimation, durch das RTW-Team, überleben hätte können, dann hat das Verantwortliche RTW-Team ein paar stunden beim Anwalt und vor Gericht. Da wir ja zu 99% keinen von unseren Notfallpatienten und deren Anamnese kennen, ist es schon zwei mal schwierig dies zu rechtfertigen! Denn wenn man sich die Grundlagen einer Natürlichen Todesfestellungen duchließt müsste in mindestens 90% der Fälle unnatürlicher Tod ausgeschrieben werden durch den NA.

      mfg

      Sven
    • Angus schrieb:

      so ich muss mich schon wieder einmischen. Ich weiß nicht in welcher Präklinischen Welt manche leben... Aber eine Todesfeststellung durch Nicht-Ärztliches Personal gibt es nicht!
      Hättest du meinen Post komplett gelesen (oder verstanden) wärst du draufgekommen, dass ich geschrieben habe wie es in ÖSTERREICH ist.

      Es wird im Rettungssanitäterkurs sehr wohl gelehrt was sichere Todeszeichen sind und wann eine Reanimation nicht aufgenommen werden soll. Das ist für mich eine Todesfeststellung.

      Gerade vor 2 Wochen wurde ich als First Responder (ich bin NFS NKV) zusätzlich zum RTW und NEF zu einer nicht weckbaren Person geordert. Bei meinem eintreffen hatte die Patientin eine ausgeprägte Leichenstarre und Totenflecken (Todeseintritt ca. 6-10 Stunden vor der Alarmierung). Also Leitstelle angerufen um den RTW und das NEF abzubestellen und einen Arzt zur Leichenschau (darf laut Gesetz nicht der diensthabende Notarzt sein) anzufordern.

      Wenn du mit Todesfeststellung die Leichenschau meinst, dann ja, das darf auch in Österreich nur ein Arzt. Aber feststellen dass jemand gestorben ist darf und soll in Österreich auch ein Sanitäter machen können.

      gruß
      Menico
    • Ein RA kann mit sicheren Todeszeichen schon den Tod feststellen das ist doch schon klar. Lassen wir das mal beiseite. Abgehackt!

      Die restlichen nicht klaren/sicheren/eindeutigen Todeszeichen darf nur der Arzt! Und mein Problem war das die Besatzung die (bei uns zumindest) aus 2 Sanis besteht kein Arzt ist.