Meldeweg bei Bahneinsätzen

    • Meldeweg bei Bahneinsätzen

      Hi!


      So wie hier dargstellt, wird der Einsatz Bahnseitig in der Regel nicht ablaufen.

      Der Notfallmanager der Bahn spricht i.d. Regel nicht direkt mit den Einsatzkräften. Der Meldeweg ist meistens Unfallzug - Fahrdienstleiter - Notfallleitstelle Bahn - Rettungsleitstelle - Einsatzkräfte.

      In der Regel wird der Notfallmanager bei solchen Einsätzen nicht tätig - er bekommt höchstens eine Info von seiner Leitstelle.
      Er wird nur tätig, wenn Gleissperrungen nötig sind - da aber die Patientenrettung meistens an / auf Bahnhöfen geschehen, ist das auch nicht nötig.
      ....der Anlass der Sperrung ist entfallen!
    • Dem NF-Manager unter uns muss ich mich anschließen.

      Ist Euch zudem aufgefallen, dass in den Anrufen gar nicht von einer hyper- oder hypoglycämischen Entgleisung die Rede ist?

      Einmal ist die Rede von einem med. Notfall, dann von einer bewusstlosen Person.

      Den Notfallmanager müsste man zudem bitte nur mit einem "g" schreiben.

      Ach ja, Malte hat natürlich auch Recht, wir haben ein bißchen einen an der Pfanne... ;)

      In diesem Sinne, schönen 3. Rest-Advent
    • Bitte Einsatz mit allen Kritikpunkten feedbacken, dann können wir schauen, was wir machen.
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      Auch interessant: FAQ
    • Neulich kam ein TV-Bericht (MDR) über einen Notfall in einem Regionalzug. Dort hieß es, dass der Zugbegleiter über sein Diensthandy den Notruf absetzte bzw. dieses (kundigen) Ersthelfern zur Verfügung stellte.
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      Avatar: Leitessen
    • @ brotherD:





      Letztlich ist jeder Bürger (unabhängig ob Fahrgast oder
      Bahnmitarbeiter) aufgrund des §323c StGB unter bestimmten Umständen
      verpflichtet, Hilfe zu leisten. Dazu gehört auch das Absetzen eines Notrufes.
      Je länger der Meldeweg ist, desto mehr Informationen und Zeit gehen verloren.
      Jemand, der unmittelbar vor Ort ist, kann Zugnummer, Fahrtrichtung,
      Eintreffzeit am nächsten Bhf. sowie natürlich den Zustand des Patienten
      wesentlich besser beschreiben, als ein Mitarbeiter in irgendeiner Zentrale.





      Nach meiner Erfahrung kommen Notrufe teils von Fahrgästen,
      vom Zugbegleiter, vom Fahrdienstleiter, der 3S-Zentrale oder der zuständigen
      Notfallleitstelle des Einsatzbahninfrastrukturunternehmens (i.d.R. DB AG). Der
      Notfallmanager ist, wie Du schon sagst, außen vor, da er 1. nicht unbedingt für
      individuelle medizinische Notfälle zuständig ist und er 2. i.d.R. bis zu 30
      Minuten nach einem Schadenseintritt an der Einsatzstelle eintreffen soll. In
      diesem Zeitintervall ist der Notruf hoffentlich bereits getätigt.
    • Ja, klar.
      Jeder ist zu HIlfeleistung verpflichtet und es ist auch klar, dass Fahrgäste auch einen Notruf absetzen müssen / können.
      Hierzu gibt es eine Vereinbarung zw. der Notfallleitstelle (Nfls) des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (DB Netz AG) und den RLST zur gegenseitigen Information.

      Auch klar - lange Meldewege bergen eine Gefahr in sich - aber die internen Meldewege der DB AG sind ganz bewust so ausgestaltet, dass der für die
      Eisenbahnstrecke zuständige Fahrdienstleiter zu erst informiert wird, damit er ggf. eine sofortige Gleissperrung veranlassen kann oder den Strom abschalten lässt - das ist das berühmte Absichern der Unfallstelle, wie man es immer schön im Erste Hilfe Kurs lernt ;) - erst dann erfolgt der Notruf an die interne Nfls, die alles weitere veranlasst - z.B. Rettungsdienste alarmiert und dann den Nmg.

      Und - die Nfls ist bestens informiert darüber, welcher Zug sich wo befindet, da sie Zugriff auf die entsprechenden Infosysteme hat. Somit ist diese
      ein guter Partner um einen Rettungseinsatz bzgl. der Örtlichkeit mit der RLST zu koordinieren.

      Bei medizinischen Notfällen im Zug, die keine Auswirkungen auf dem Eisenbahnbetrieb haben, kann die Meldekette etwas anders aussehen. Da mache ich mich mal schlau - da ist nämlich ersteinmal das jeweilige Verkehrsunternehmen zuständig und nicht der Schienennetzbetreiber.

      So, und jetzt werde ich noch ein wenig RTWs in Frankfurt rumschubsen gehen ;)
      ....der Anlass der Sperrung ist entfallen!
    • So, ich habe mich mal schlau gemacht:

      Auch medizinische Notfälle im / am Zug sind nach den geltenden Regelungen über die Notfallleitstelle des Eisenbahninfrastrukturbetreibers (EIU) zu melden. Diese meldet den Notfall an die zuständige Rettungsleitstelle.

      Das bedeutet hier, dass der Notfallmanager i.d. Regel niemals eine RLS über einen Notfall im Zug informieren wird.
      ....der Anlass der Sperrung ist entfallen!