Einsatzfahrzeuge bald ohne Martinshorn in Waltrop?

    • Einsatzfahrzeuge bald ohne Martinshorn in Waltrop?

      Also es gibt doch wirklich außergewöhnliche Bürger im Kreis Recklinghausen. Besonders in Waltrop, so scheint es.

      Nach einem Artikel der Stimbergzeitung fordert die FDP-Fraktion in einem Rats-Antrag die Feuerwehr/Rettungsdienst in Waltrop auf, das Martinshorn nur noch „im wirklichen Bedarfsfall“ ein zu setzen. Dieser wäre z.B. Nachts in Tempo 30 Zonen nicht gegeben, da das Einsatzfahrzeug sowieso nur mit angemessener Geschwindigkeit fahren dürfe und so keine Gefährlichen Situationen entstünden.
      (übersehen wurde nur offensichtlich, dass die Recklinghäuser str. Tempo 50 hat und in Fahrtrichtung Waltrop sogar bis kurz vor der Kreuzung Tempo 70 gilt, also nix nur Tempo 30)
      (Außerdem liegt die Kreuzung auch noch direkt in einer Kurve, da brauchtman natürlich kein Martinshorn ;) )
      Grund hier für war die Beschwerde mehrerer Anwohner im Kreuzungsbereich Recklinghäuserstrasse/Hochstrasse die ihren nächtlichen Schlaf durch den Einsatz des Martinshorn im Kreuzungsbereich gestört sahen.
      Wer Lust hat: Hier die Kreuzung und hier der Artikel
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    • Gut, also nachts braucht man wirklich sehr selten das Martinshorn.. aber an unübersichtlichen Kreuzungen, zumal wenn auch nachts noch relativ viel Verkehr ist, muss es halt auch mal sein.

      Auf der anderen Seite ist es auch wahr, dass z.B. viele freiwillige Feuerwehren nachts, bei menschenleeren Straßen, mit Dauerpressluft durch die Gegend (und das beim gesamten Löschzug), was auch nicht sein muss...
      Aber trotz allem ist die STVO so, wie sie nunmal ist, und darauf hat auch die FDP Waltrop keinen Einfluss :P
    • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, liebe FDP-Fraktion in Waltrop:

      Die Durchführung des Rettungsdienstes erfolgt auf Grundlage landesrechtlicher Vorschriften, in NRW ist das das Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW).
      Für die Durchführung ist es mitunter erforderlich, Sonder- & Wegerechte nach den §§ 35 bzw. 38 StVO in Anspruch zu nehmen. Bei der StVO handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes, die so also unmittelbar für JEDEN Verkehrsteilnehmer in Deutschland gilt, d.h. auch für JEDEN Fahrer eines Rettungsfahrzeuges, sogar in Waltrop. Kommunale Regelungen können diese Rechte nicht einschränken.

      Sind die Voraussetzungen des §35 StVO gegeben (höchste Eile, Rettung von Menschenleben, Feuerwehr: Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben), kann der Fahrer (z.B. des RTW) von der Vorgaben der StVO abweichen (z.B. Fahren entgegen der Einbahnstr., Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit usw.). Die Sonderrechte hat man immer dann, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, unabhängig von dem Ding auf dem Dach.

      In §38 StVO sind hingegen die Pflichten der übrigen Verkehrsteilnehmer geregelt. Sie müssen nur dann unverzüglich Platz machen, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht UND Martinshorn unterwegs ist.
      Einsatzfahrten mit blauem Blinklicht allein sind MÖGLICH!

      Baut der Fahrer des Einsatzfahrzeugs z.B. an einer Kreuzung, an der er keine Vorfahrt hatte einen Unfall und hatte er dabei das Martinshorn nicht eingeschaltet, trägt er zumindest eine Mitschuld und dürfte so einen Tatbestand wie "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" o.ä. erfüllen...

      Schlussfolgerungen:
      1. Die Lokalpolitik sollte sich aus diesem Thema lieber heraushalten. Sie müssen ja nachts nicht für andere raus.
      2. Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges allein entscheidet über das Vorliegen der Voraussetzungen nach den §§35 und 38 und damit über den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn.
      3. Er kann eine Einsatzfahrt mit blauem Blinklicht allein durchführen.
      4. Andere Verkehrsteilnehmer haben in diesem Moment keine Verpflichtung, die Strasse frei zu machen.
      5. Sind keine anderen Verkehrsteilnehmer da (z.B. nachts), darf der Fahrer des Einsatzfahrzeuges vor Einschalten des Martinshorns selbiges zunächst mit seinem Hirn tun.
      6. Passiert ein Unfall, ohne das Wegerechte nach §38 signalisiert wurden, trägt der Fahrer des Einsatzfahrzeugs mindestens eine Mitschuld. Dies setzt jedoch das Vorhandensein eines Unfallgegners voraus... ;)
    • Auch wenn die Diskussion vielleicht hier nicht aktuell ist muss man leider sagen gibt es sie Überall, und meiner Meinung nach ist das arg "ICH-Bezogen" wenn man von Personen verlangt die evtl. noch Ehrenamtlich nachts unterwegs sind um anderen Menschen zu helfen ihre Sicherheit zu riskieren weil sie die Sondersignalanlage nicht betätige sollen, und dass auch wie in dem Artikel an einer schwer einsehbaren Kreuzung.
      OK wenn die Straße gut einsehbar ist und man weis, dass dort nachts fast kein Verkehr ist, dass dann das Blaulicht reicht wenn kein anderes Fahrzeug zu sehen ist.

      Aber da hat ja jeder seine Eigene Meinung.
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    • Leider ist die Diskussion wieder aktuell und es geht wieder um das gleich, ich habe aber nur diesen Artikel gefunden. Ich weiß auch nur, dass es wieder aktuell ist, weil in Re Stadt auch Anwohner sich beschwert haben.

      Ich wollte nur auf auch gerade in diesem Fall beschriebene Idioti hinweisen. Ich kenne diese Kreuzung und da sie in einer Kurve liegt und kaum einsehbar ist, fahre ich da immer mit Horn. Gerade wenn man aus Waltrop raus fährt sieht man die Hochstr. von rechts schlecht ein und Vorsicht halte ich für besser. Fas man natürlich auf gerader Strecke ohne Einmündungen nicht mit Dauerhorn fahren braucht ist logisch, aber wenn man es macht, ist man immer auf der sicheren Seite!
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    • Also ich kann dazu nur sagen, dass der Antrag der FDP-Fraktion völlig schwachsinnig ist, da die Gesetzeslage und die Zuständigkeit für dieselbige klar ist.
      Wenn der Fahrer mit Horn fahren will und zwar die ganze Zeit, dann darf er das und keine Kommune kann etwas sagen.
      Und selbst wenn eine Kommune dazu ne Dienstvorschrift erlässt, kann der FWler die getrost ignorieren, da niemand im gesetzeswidriges Verhalten vorschreiben kann.

      Ich bin auch nachts mit Signal manchmal unterwegs und nein, ich fahre nicht immer komplett mit Signal, aber an jeder größeren Kreuzung (mache ich meist an Ampeln oder an Hand der Ortskenntnis fest) läuft das Horn, ob Wohngebiet oder net, ist mir völlig egal.
      Von tagsüber (bei evtl. Mittagsruhe) mal ganz zu Schweigen.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • So kenn ich das Vorgehen auch: tags über eigentlich fast durchgehend Horn, nachts wo möglich ohne, wo nötig mit: Sprich unübersichtliche Stellen oder Ampelkreuzungen werden mit Horn befahren, egal ob 14 Uhr mittags oder 3 Uhr nachts
      Ceterum censeo Stuttgartem esse delendam

      Die Leitstelle des größten DRK-Kreisverbandes in Deutschland erwartet euch
      Hier Leitstelle Karlsruhe, kommen.
    • Ich sehe das wie F.Köhler. Leeres Geschwätz von einem aussterbendem Ortsverband, der wohl krampfhaft versucht im Gespräch zu bleiben. Viel Aufregung sollte man darauf gar nicht verschwenden, denn diese Stadtpolitiker - wie F.Köhler völlig richtig angemerkt hat - können eh nichts an der StVO ändern. Beachtlich aber doch, dass man dort versucht sich zu Lasten der Hilfsdienste bei der Bevölkerung beliebt zu machen. :thumbdown: Blamabel.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • F. Köhler schrieb:

      Also ich kann dazu nur sagen, dass der Antrag der FDP-Fraktion völlig schwachsinnig ist, da die Gesetzeslage und die Zuständigkeit für dieselbige klar ist.
      Wenn der Fahrer mit Horn fahren will und zwar die ganze Zeit, dann darf er das und keine Kommune kann etwas sagen.
      Und selbst wenn eine Kommune dazu ne Dienstvorschrift erlässt, kann der FWler die getrost ignorieren, da niemand im gesetzeswidriges Verhalten vorschreiben kann.

      Ich bin auch nachts mit Signal manchmal unterwegs und nein, ich fahre nicht immer komplett mit Signal, aber an jeder größeren Kreuzung (mache ich meist an Ampeln oder an Hand der Ortskenntnis fest) läuft das Horn, ob Wohngebiet oder net, ist mir völlig egal.
      Von tagsüber (bei evtl. Mittagsruhe) mal ganz zu Schweigen.

      :thumbup:
      Ich würd ja am liebsten immer komplett mit Preßluft fahren :whistling: , aber nunja muss ja nicht immer sein 8)

      Edith zeigt mal ne fette Preßluft: Akkon S 6/82-1 youtube.com/watch?v=dE6i1IWVp2U
      Sehr edel :thumbsup:
    • Mahlzeit :)
      Hornjunkie hin, Hornjunkie her (das gilt nicht dir, Jakkal :) ). Allein der Fahrer entscheidet, ob er das Horn anschmeißt oder nicht. Und er allein trägt auch die Verantwortung für sein Handeln und die daraus folgenden Konsequenzen.
      Ich selber schalte es lieber auch einmal zu viel ein, bin aber auch keiner, der die Trompeten ständig am laufen hat. Und wenn da ne Hand von rechts kommt und an meinem Knopf rumfummeln will gibts Ohrlaschen.

      Gruß,
      SHudson
      Alles wird gut :)

      "Chef" der empfohlenen 3131.
      Für weitere Informationen hier (WIKI) bitte einlesen.
    • Lieber Dauerhorn als Unfall. Aber auf ner geraden Hauptstraße, wo gerade keien Kreuzung ist, braucht man es natürlich nicht.

      Aber wir haben hier Polizisten, die meinen sie müssten das Horn noch vorm Kreisverkehr wieder ausschalten. ^^
      Avatar: PeTa2

    • 3 Uhr nachts.. absolut leere Straßen... und es kommt ne Pressluft-Wurst in Rot vorbeigedonnert. Solche Wehrführungen hab ich lieb. Wenn wir mal in der Nacht ausrücken, dann wird das Horn nur an Kreuzungen eingeschaltet, wo wir keine Vorfahrt haben und mit Verkehr zu rechnen ist. So sind wir auch immer auf der sicheren Seite gefahren und die Bevölkerung ist dankbar für die Minuten Schlaf, die wir ihnen durch unser Getröte nicht wegnehmen.

      ZU der Ente: Hat euer Fahrzeug zumindest ein Nachthorn? Wenn ja, dann sehe ich es ja ein, aber wenn der mit der Pressluft vorbeidonnert... kein Wunder, dass die Bevölkerung euch nicht so mag.

      Edit; Was meinst du mit "Unerfahrenheit"? Wie oft fährt ihr raus? Wie oft müssen die Fahrer/Maschinisten Rausgefahren sein, damit man sie als "Erfahren" bezeichnen kann?
      der von mir verfasster Text entspricht nicht der generellen Meinung des Teams, sondern nur meine eigene.
    • ich denke was "die Ente" meint ist das bei einer Wehr die nur 20-30 mal im Jahr rausfährt die Maschinisten nicht so gut einschätzen können wie die Situation an dieser und jener Kreuzung ist und sich dann mehr Gedanken machen ob sie das Horn ausschalten oder nicht als zu Fahren
      Solche Probleme hat man bei einer BF die 10mal am Tag rausfährt natürlich nicht, da wissen die Maschinisten wie, wann und wo sie das Horn an und abschalten