blaulichtentchen schrieb:
Alleine mit Blaulicht hat man nur Sonderrechte (parken im Halteverbot, etc.), also alles was man mit einer gelben Rundumleuchte auch hat.
Da eben nur Blaulicht keinen Verkehrsteilnehmer auffordert auf dieses Fzg. besonders Rücksicht zu nehmen (z.B. an einer grünen Ampel zu warten), trägt bei einem Unfall zu 99,9% der Fahrer des Einsatzwagens die Schuld.
Ganz genrell zum Thema: Immer wenn ich keine Vorfahrt habe und mit Sonder-/Wegerechten unterwegs bin, würde ich das Horn anwerfen, sowie an Stellen mit besonderer Gefährdung (ich denke da an eine sehr enge S-Kurve bei uns, Überholvorgänge etc.). Ansonsten ist ein Dauerhorn nicht nur für die Anwohner nervend, sondern auch für die Fahrzeuginsassen. Wer aber mit Dauerhorn fahren will, dem kann man eigentlich nichts vorwerfen, da es die (vor allem rechtlich) sicherste Variante ist. Wobei man dann natürlich nicht glauben muss mit 50/60 Km/h ungebremst in eine rote Kreuzung fahren zu können (so etwas passiert ja leider immer wieder und immer wieder geht es nicht gut).
Auch zum Thema "der Fahrer entscheidet, ob er mit oder ohne fährt": Das ist korrekt, aber als Mitfahrer muss ich mich nicht unbedingt mit der Fahrweise abfinden. Wenn ich bei jemanden mitfahren würde, der eben einfach über rote Ampeln prescht (egal ob mit oder ohne), würde ich das nicht mitmachen. Sprich: Ich würde den Fahrer zunächst darauf ansprechen doch etwas defensiver zu fahren und wenn er dies nicht macht, würde ich ihn dazu auffordern anzuhalten und mich aussteigen zu lassen, wenn er unbedingt so fahren muss. Da verpasse ich dann auch lieber einen Einsatz und lauf zu Fuß zurück, aber das ist mir mein Leben dann doch nicht Wert (Eigenschutz geht vor).
ILS Lippe - ID: 358
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