Einsatzfahrzeuge bald ohne Martinshorn in Waltrop?

    • blaulichtentchen schrieb:

      Alleine mit Blaulicht hat man nur Sonderrechte (parken im Halteverbot, etc.), also alles was man mit einer gelben Rundumleuchte auch hat.
      Das ist falsch. Auch "nur" mit Sonderrecht darfst du bzw. man über rote Ampeln fahren, Geschwindigkeiten übertreten usw. (also die StVO missachten). Meines Wissens darf man so etwas mit einer gelben Leuchte auf dem Dach nicht. :D Der Unterschied zum Wegerecht besteht einzig und allein im Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn du Sonderrechte nutzt, kann dies den anderen Verkehrsteilnehmern egal sein. Sie müssen auf dich nicht weiter achten. Erst bei der Nutzung von Wegerecht müssen sie dir Platz schaffen.
      Da eben nur Blaulicht keinen Verkehrsteilnehmer auffordert auf dieses Fzg. besonders Rücksicht zu nehmen (z.B. an einer grünen Ampel zu warten), trägt bei einem Unfall zu 99,9% der Fahrer des Einsatzwagens die Schuld.

      Ganz genrell zum Thema: Immer wenn ich keine Vorfahrt habe und mit Sonder-/Wegerechten unterwegs bin, würde ich das Horn anwerfen, sowie an Stellen mit besonderer Gefährdung (ich denke da an eine sehr enge S-Kurve bei uns, Überholvorgänge etc.). Ansonsten ist ein Dauerhorn nicht nur für die Anwohner nervend, sondern auch für die Fahrzeuginsassen. Wer aber mit Dauerhorn fahren will, dem kann man eigentlich nichts vorwerfen, da es die (vor allem rechtlich) sicherste Variante ist. Wobei man dann natürlich nicht glauben muss mit 50/60 Km/h ungebremst in eine rote Kreuzung fahren zu können (so etwas passiert ja leider immer wieder und immer wieder geht es nicht gut).
      Auch zum Thema "der Fahrer entscheidet, ob er mit oder ohne fährt": Das ist korrekt, aber als Mitfahrer muss ich mich nicht unbedingt mit der Fahrweise abfinden. Wenn ich bei jemanden mitfahren würde, der eben einfach über rote Ampeln prescht (egal ob mit oder ohne), würde ich das nicht mitmachen. Sprich: Ich würde den Fahrer zunächst darauf ansprechen doch etwas defensiver zu fahren und wenn er dies nicht macht, würde ich ihn dazu auffordern anzuhalten und mich aussteigen zu lassen, wenn er unbedingt so fahren muss. Da verpasse ich dann auch lieber einen Einsatz und lauf zu Fuß zurück, aber das ist mir mein Leben dann doch nicht Wert (Eigenschutz geht vor).
      ILS Lippe - ID: 358
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      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und überfahren von roten Ampeln ist kein Wegerecht, sondern ein Sonderrecht!



      Ums noch mal aufzudröseln:

      Die Inanspruchnahme von Sonderrechten heißt, ich darf jedwegen Verstoß gegen die StVO begehen, sofern dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt sind oder beeinträchtigt werden. Dies muss nicht, sollte aber durch blaues Blinklicht kenntlich gemacht werden.

      Die Inanspruchnahme von Wegerechten ist eine Anweisung an andere Verkehrsteilnehmer, Platz zu machen und Vorfahrt zu gewähren.

      Als Beispiel:
      A: Einsatzfahrzeug (im Einsatz, mit blauem Blinklicht) kommt auf rote Ampel zu. Ist der Kreuzungsbereich leer und aus den anderen Richtungen kommen keine Fahrzeuge, es queren keine Fußgänger etc., darf das Fahrzeug (mit gebührender Vorsicht) den Kreuzungsbereich befahren (Sonderrecht).

      B: Ist das Fahrzeug im Einsatz, aber ohne blaues Blinklicht unterwegs (z.B. stille Anfahrt bei SEK-Lagen), ist grundsätzlich dasselbe erlaubt. Allerdings fehlt dann eine zusätzliche Absicherung, so dass dies nur in seltenen Lagen geschehen sollte (Sonderrecht) analog dazu z.B. auch das Parken in zweiter Reihe (auch im Krankentransport). Dies ist ein Sonderrecht, es ist kein Blaulicht vorgeschrieben (macht grad bei Krankentransporten auch kaum jemand), aber je nach Verkehrsverhältnissen ist das (zusätzlich zum Warnblinker) manchmal gar nicht so doof!

      C: Selbe Ampel, gleiches Spiel, aber andere Verkehrsteilnehmer. Fahrzeug fährt mit Blaulicht auf die Kreuzung zu, darf auch die Haltelinie überqueren, danach aber nur weiterfahren, wenn die Strecke frei ist und es bei einem eventuellen Halten keinen anderen Verkehrsteilnehmer blockieren/beeinträchtigen würde. (Sonderrecht) Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer angesichts der Partybeleuchtung auf sein Vorfahrtsrecht (z.B. durch Winken, Lichthupe, Stehenbleiben, Rechts ranfahren) ist das nett von ihm, aber keine Pflicht!

      D: Selbe Ampel, Anfahrt mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Fahrzeug fährt in Kreuzungsbereich ein, andere Fahrzeuge haben stehenzubleiben bzw. Platz zu machen. (Wegerecht) Tun sie das nicht, begehen sie (leider nur) eine Ordnungswidrigkeit. ABER: Geschieht jetzt ein Unfall, hat der andere Verkehrsteilnehmer zwar ordnungswidrig gehandelt, der Einsatzfahrer hatte aber eine Garantenstellung in Bezug auf §1 StVO. Damit ist er dran. (Ausnahme der andere Verkehrsteilnehmer hätte den Unfall auch ohne Einsatzfahrzeug herbeiführen können, z.B. stark überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit am Steuer etc.)

      Aus dem Grunde: Lieber etwas weniger das Horn benutzen und etwas mehr das Hirn einschalten. Horn nur dann, wenn ich auch wen aus dem Weg scheuchen muss. Aber ganz wichtig: Rechtzeitig anschalten! Denn der Mensch braucht eine kurze Zeit, um einen Ton zu orten, gerade im geschlossenen Fahrzeug ist das noch etwas schwieriger. Diejenigen, die mit E-Horn fahren müssen, müssen hier noch mehr dran denken als die Pressluftfahrer (Denkt an Stadt/Land).
      Benutzt das Wiki: WIKI LstSim Es sollte DAS Nachschlagewerk zur Sim werden!!!

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    • Das wichtigste bei einer Einsatzfahrt ist m.E. nicht das Horn, sondern das Hirn. Leider vergessen einige Kollegen das selbige, insbesondere bei einer Einsatzfahrt, auch zu nutzen.

      Dauerhorn führt nicht selten zu unnötigem Streß für den Fahrer und trägt somit nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit bei. Warum sollte man auf einer leeren, gut übersichtlichen Landstraße ohne schlecht einsehbare Kreuzungen mit Horn fahren? Aber, wenn auch nur theoretisch ein Fahrzeug mit ggf. überhöhter Geschwindigkeit aus einer Seitenstraße - egal ob Ampelkreuzung oder nicht - zum Unfall führen könnte ist m.E. das Horn (und zwar eines, daß auch bei lautem Autoradio noch vom Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird) unverzichtbar.


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