Ehrenamtliche im Rettungsdienstbereich RNK/HD dürfen keinen Regelrettungsdienst auf dem RTW mehr fahren

    • Ehrenamtliche im Rettungsdienstbereich RNK/HD dürfen keinen Regelrettungsdienst auf dem RTW mehr fahren

      Ich hab es nur so mit halbem Ohr mitgekriegt aber in Baden-Württemberg dürfen die Bereitschaften keinen RTW mehr fahren, nur in beim ManV aber nicht mehr als NKV.

      Ich weiß es 100% nur vom Rhein-Neckar-Kreis aber ich glaube das ist BW weit.
      Weiß da jemand etwas genaueres ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DanielWSL ()

    • es geht ja net nur darum

      Beispiel: Rhein-Neckar-Arena Hoffenheim

      Der San-Dienst und Transport wird von den Bereitschaften der Umgebung gestellt und jetzt muss jeder Transport bei dem ein KTW net ausreicht vom Regelrettungsdienst gestemmt werden. Da wird das Gebiet um Sinsheim ganz schön ausgedünnt und unterbesetzt sein während den Spielen
    • Was ist mit NKV gemeint? In meiner Umgebung ist es durchaus üblich, dass bei Veranstaltungen der San-Dienst nicht transportiert. Der Grund ist schnell erklärt: Dafür gibt es den Regelrettungsdienst, der auch eine entsprechende Beauftragung hat. Andernfalls würde der San-Dienst dem Regelrettungsdienst die Einsätze wegnehmen, was nun mal nicht geht. Mehr Fahrzeuge sind im Plan ja auch nicht vorgesehen. Man würde sonst durch die Hintertür in die Beauftragung rutschen. Einzig bei größeren Veranstaltungen kann im Voraus bei der Leitstelle eine Transportgenehmigung eingeholt werden, so dass man zusätzliche Fahrzeuge meldet. Diese müssen dann natürlich nach Rettungsdienstgesetz besetzt sein.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Ich kann mich Status3 nur anschließen.
      Bei uns ist es auch eher unüblich, als Sanitätsdienst zu transportieren. Sollte ein Abtransport nötig sein, wird der Rettungsdienst ganz normal über die 112 angefordert.

      Bei Großveranstaltungen, wo von vornherein mit mehreren Abtransporten zu rechnen ist, wird auch gerne ein zusätzlicher öffentlich-rechtlicher RTW besetzt, der dann diese Abtransporte, aber auch unabhängig davon ganz normale Notfälle in der Umgebung übernehmen kann.
      ILS Region INGOLSTADT - ID 1426
      Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
    • Hallo,

      ich kann mir nicht vorstellen, das Landesweit die SEGs keinen Transport durchführen dürfen.
      Bei uns in RLP | BKS-WIL, darf die Bereitschaft Patient versorgen und transportieren. Da wir das zweitgrößte Einsatzgebiet in der BRD haben, kann bei uns der RRD nicht alles allein bewältigen. So wird ein ZRTW für Pol Einsätze wie fürs SEK alarmiert. Bei San-Diensten sind meisten mehrere OVs da, die dann, abhänig von der Größe der Veranstaltung, ZKTW, ZRTW oder NEF dabei haben und auch transportieren dürfen.
      Im Alltag kommt es eigentlich selten vor, das ein ZRTW alles alleine macht. Da sowald eine RW leer ist und ein Notfall im Einsatzgebiet dieser RW reinkommt. Rückt der ZRTW des OVs aus und gleichzeitig auch der nächste RTW des RRD.
    • die SEGs dürfen weiterhin RTW Transporte fahren nur im Rahmen des NKV Notfall und Krankentransport Verstärkung dürfen keine RTW Einsätze mehr gefahren werden nur KTW

      grundsätzlich ist es auch bei uns so das bei San-Diensten der RegelRett transportiert das Beispiel das ich meine ist die Fußballarena wo extra für den Transport RTW und KTW der Bereitschaften da stehen und diese dürfen dann nur noch KTW Transporte durchführen
    • @martin
      du meinst mit deinem ZRTW was anderes oder ihr habt ein anderes System bei uns war es immer sio das wenn ein RTW vom NKV zum Einsatz kommt kein anderer RTW alarmiert wird, der RTW ist dann auch schon besetzt auf der Wache und muss nicht über melder alarmiert werden
    • Also ich kenne das so, dass Ehrenamtliche RTW nur eben die Kennung 83 nicht mehr führen dürfen, nach der FRN-Umstellung, sondern jetzt 23 tragen, RTW der Bereitschaft.

      Was das Vorgehen bei SanDiensten angeht ist das (zumindest in der Praxis) stark situations- und disponentenabhängig.
      Es kommt durchaus vor, dass RTW der Bereitschaften (mit 83er Kennung oder bekannter, gesichter RA/RS-Kombi bestimmt auch 23er-Kennung) bei uns im LK transportieren oder sogar zu Einsätzen außerhalb des Dienstes herangezogen werden, wenn nichts anderes verfügbar ist. Dann auch u.U. den Einsatz völlig solo abwickeln.
      Gerade bei größeren Diensten auf Großveranstaltungen mit mehreren Fzg. durchaus nichts ungewöhnliches.
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      Auch interessant: FAQ
    • F. Köhler schrieb:

      Also ich kenne das so, dass Ehrenamtliche RTW nur eben die Kennung 83 nicht mehr führen dürfen, nach der FRN-Umstellung, sondern jetzt 23 tragen, RTW der Bereitschaft.

      Sind die FRN so unterschiedlich? Bei uns in NRW ist 23 das TLF 16/25. Oder meinst du den Digitalfunk? Da gibt es doch dann keine Nummer mehr die für den Fahrzeugtyp steht?
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    • nachtelfirokese schrieb:

      Sind die FRN so unterschiedlich?
      Ja, leider. In Ba.-Wü. gibt es unterschiedliche Kennzahlen für Freuerwehr, Sanitätsorganisationen/Rettungsdienst und THW. Innerhalb den HiOrg gibt es dann, teilw. sogar landkreis-/leitstellenbezogen unterschiedliche Auslegungen. Die Kennzahlen des Bereichs 80-89 sind jedoch bei FW und Sanitätsorganisationen/Rettungsdienst identisch.
    • ich hab jetzt nochmal bei jemand in unsere Bereitschaft nachgefragt wie das jetzt genau ist:

      Ehrenamtliche dürfen nun nicht mehr einfach so einen RTW besetzen und sich bei der Lst anmelden und Einsätze fahren. Wenn allerdings über Melder alarmiert wird dürfen sie RTW Einsätze fahren.
    • Vielleicht mal kurz zur Information:
      Die Funkrufnamen die oben immer wieder zitiert werden, sind noch nicht offiziell verabschiedet und in Benutzung! Manche Kollegen der + - Fraktion zeigen hier wieder blinden Aktionismus.

      Laut Funkrufnamenerlass vom 21.07.2003, der immer noch gilt, ist die 23 ein Arztwagen, die 83 ein RTW und die 85 ein KTW. Die Nummern 26 & 28 wurden extra angewiesen mit dem Hinweis das sie noch nicht im Funkrufnamenerlass eingearbeitet sind.
      Viele Grüße
      D'r Dulex
    • Dulex schrieb:

      Vielleicht mal kurz zur Information:
      Die Funkrufnamen die oben immer wieder zitiert werden, sind noch nicht offiziell verabschiedet und in Benutzung! Manche Kollegen der + - Fraktion zeigen hier wieder blinden Aktionismus.

      Laut Funkrufnamenerlass vom 21.07.2003, der immer noch gilt, ist die 23 ein Arztwagen, die 83 ein RTW und die 85 ein KTW. Die Nummern 26 & 28 wurden extra angewiesen mit dem Hinweis das sie noch nicht im Funkrufnamenerlass eingearbeitet sind.

      Hier dürfen wir jez nicht was vertauschen.
      Die allgemein bekannten FRN sind meistens auf die FW/RRD abgestimmt. So ist für en großteil der BRD die 83 als RTW festgelegt.
      Landesintern gibt es für den RD machmal auch extra listen, die nicht die FW beinhalten. Deswegen kann es zur Verwirrung führen, wenn sich der RD mit der 23 im Funkkanal der FW meldet. In RLP gibt es nur eine FRN Liste und die bekommt man bei den Behörden auf der HP. Alles was außerhalb dieser Liste geführt wird, ist nicht rechtens.
    • Martin1294 schrieb:

      Dulex schrieb:

      Vielleicht mal kurz zur Information:
      Die Funkrufnamen die oben immer wieder zitiert werden, sind noch nicht offiziell verabschiedet und in Benutzung! Manche Kollegen der + - Fraktion zeigen hier wieder blinden Aktionismus.

      Laut Funkrufnamenerlass vom 21.07.2003, der immer noch gilt, ist die 23 ein Arztwagen, die 83 ein RTW und die 85 ein KTW. Die Nummern 26 & 28 wurden extra angewiesen mit dem Hinweis das sie noch nicht im Funkrufnamenerlass eingearbeitet sind.

      Hier dürfen wir jez nicht was vertauschen.
      Die allgemein bekannten FRN sind meistens auf die FW/RRD abgestimmt. So ist für en großteil der BRD die 83 als RTW festgelegt.
      Landesintern gibt es für den RD machmal auch extra listen, die nicht die FW beinhalten. Deswegen kann es zur Verwirrung führen, wenn sich der RD mit der 23 im Funkkanal der FW meldet. In RLP gibt es nur eine FRN Liste und die bekommt man bei den Behörden auf der HP. Alles was außerhalb dieser Liste geführt wird, ist nicht rechtens.


      Meinen Artikel richtig lesen, da deine Aussage verwirrung stiftet. In BW gibt es einen Funkrufnamenerlass vom 21.07.2003 des Landes Baden-Würrtemberg. Dieser hat immer noch Gültigkeit! Es geht darum, das eine Neukonzeption der Funkrufnamen in BW geplant ist (seit 2008 schon). Einige der geplanten Änderungen sind durchgedrungen, aber nicht offiziell verabschiedet. So auch die Sache mit der 23 als Bereitschaftsfahrzeug (Ausgestattet als RTW).
      Zudem ist es in BW eigentlich doch einfach, alles was sich Florian nennt, benutzt den Katalog der Feuerwehr. Alles andere den Katalog der Funkrufnamen der Organisationen.
      Viele Grüße
      D'r Dulex
    • Dulex schrieb:

      Zudem ist es in BW eigentlich doch einfach, alles was sich Florian nennt, benutzt den Katalog der Feuerwehr. Alles andere den Katalog der Funkrufnamen der Organisationen.
      Eben, trotzdem wird es geändert, dass die Feuerwehrjockel nicht durcheinanderkommen. So werden z.B. auch MTW nimmer aufgesplittet werden.

      Offiziell beschlossen ist der FRN-Plan wohl noch nicht, aber scheinbar sogut, wie in trockenen Tüchern.

      DanielWSL schrieb:

      Ehrenamtliche dürfen nun nicht mehr einfach so einen RTW besetzen und sich bei der Lst anmelden und Einsätze fahren. Wenn allerdings über Melder alarmiert wird dürfen sie RTW Einsätze fahren.
      Ähm, also zumindest bei uns gab es das bisher auch schon net, dass Ehrenamtliche sagen konnten, och ich habe heute mal Lust RTW zu fahren, drücke ich mal die zwei.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Hier auch net: RTW nur nach Bedarfsplan (Sprich im Dienstplan steht drin, das Kollege A und B an tag X RTW Y fahren) oder nach expliziter Alarmierung via bereitschaft oder SEG (Bereitschaft C, Besetzen Sie Ihren RTW und melden sie sich auf RLS)
      Anders kannte ich es noch nie
      Ceterum censeo Stuttgartem esse delendam

      Die Leitstelle des größten DRK-Kreisverbandes in Deutschland erwartet euch
      Hier Leitstelle Karlsruhe, kommen.
    • Bei uns in Bayern ist eine Quote von 20 % Ehrenamtlichkeit auf den öffentlich-rechtlichen Rettungswagen nach Bedarfsplan festgelt. Des Weiteren können "Hintergrund-Rettungswagen" (rein ehrenamtlich) besetzt werden.

      Bereitschafts-RTW's werden nur dann zum Transport genutzt, wenn Sie dafür vom Zweckverband für Feuerwehr- und Rettungsdienstalarmierung eine Genehmigung bekommen haben (Zweckgebunden: großer Sanitätsdienst, erhöhtes Einsatzaufkommen wegen irgendeiner Feierlichkeit, Hintergrunddienste,...)
    • Ruml schrieb:

      Bei uns in Bayern ist eine Quote von 20 % Ehrenamtlichkeit auf den öffentlich-rechtlichen Rettungswagen nach Bedarfsplan festgelt.
      Frech. Da haben die Kassen ja gut verhandelt. Aber in dem Bundesland gibt es ja auch noch NA die selbst fahren müssen, zumindest wenn mein Wissen da noch auf dem aktuellen Stand ist.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
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