KTW-4 und KTW-B

    • Weil die Fahrzeuge IMHO zwar im Baukasten schon auswählbar sind (für die Zukunft evtl), aber momentan im Spiel noch nicht als Fahrzeugtyp implementiert sind. :)
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • Also der 4-Tragen-KTW hätte schon Charme bei den MANV-Lagen und Masseneinweisungen. Aber du kannst ihn ja auch einfach als "normalen" KTW definieren. Verschenkst damit halt nur ein 3/4 der Kapazität.

      Aber wenn man sich den Strukturwandel im KatS anschaut, dann ist der 4-KTW ohnehin ein aussterbendes Rettungsmittel.
      Raffie
      ---
      ILS Northeim ID:2088 **empfohle Leitstelle** | spielen | Wiki | Forum
    • RLF Feldkirch schrieb:

      KTW-B, sind das Behindertentransportfahrzeuge, oder was heist das B hinten?

      Bei uns wären das BHF oder BTW/BKTW...

      Danke im Voraus :thumbup:


      KTW Typ A = 1 Trage (für einen Pat.liegend zugelassen) in Bayern Funkkürzel 72
      KTW Typ B = 2 Tragen (für 2 Patienten. liegend zugelassen) in Bayern Funkkürzel 73
      der 4-Tragen KTW in Bayern Funkkürzel 74

      Behindertentransportfahrzeuge sind im Rettungsdienst nicht eingebunden und haben mit dem Begriff KTW in Deutschland nichts zu tun.

      @Raffie : In der Sim ist immer nur 1 Pat. als Zuladung möglich da der Programmiercode nur einen Pat. verarbeitet !!!
    • ELP 4 schrieb:

      KTW Typ A = 1 Trage (für einen Pat.liegend zugelassen) in Bayern Funkkürzel 72
      KTW Typ B = 2 Tragen (für 2 Patienten. liegend zugelassen) in Bayern Funkkürzel 73
      Ist das in Bayern eine offizielle, landesinterne Bezeichnung oder verwechselt Du das nun mit der Euronorm für Rettungsdienstfahrzeuge, also "Notfallkrankenwagen Typ A, Typ B, Typ C, ..."?

      ELP 4 schrieb:

      Behindertentransportfahrzeuge sind im Rettungsdienst nicht eingebunden und haben mit dem Begriff KTW in Deutschland nichts zu tun.
      Es gibt schon Rettungsdienstbereiche, wo "modifizierte" KTW mit "B-Option" durch die Gegend rollen; z.B. Hannover, offizielle Bezeichnung BTW. Es handelt sich hier um einen KTW, der neben Trage und Tragestuhl auch große, nicht klappbare Rollstühle transportieren kann. Beispiel: Link BTW (KTW) Es gibt noch ein paar mehr davon...

      Gruß
    • Harris NRÜ schrieb:

      ELP 4 schrieb:

      KTW Typ A = 1 Trage (für einen Pat.liegend zugelassen) in Bayern Funkkürzel 72
      KTW Typ B = 2 Tragen (für 2 Patienten. liegend zugelassen) in Bayern Funkkürzel 73
      Ist das in Bayern eine offizielle, landesinterne Bezeichnung oder verwechselt Du das nun mit der Euronorm für Rettungsdienstfahrzeuge, also "Notfallkrankenwagen Typ A, Typ B, Typ C, ..."?

      ELP 4 schrieb:

      Behindertentransportfahrzeuge sind im Rettungsdienst nicht eingebunden und haben mit dem Begriff KTW in Deutschland nichts zu tun.
      Es gibt schon Rettungsdienstbereiche, wo "modifizierte" KTW mit "B-Option" durch die Gegend rollen; z.B. Hannover, offizielle Bezeichnung BTW. Es handelt sich hier um einen KTW, der neben Trage und Tragestuhl auch große, nicht klappbare Rollstühle transportieren kann. Beispiel: Link BTW (KTW) Es gibt noch ein paar mehr davon...

      Gruß


      Richtig ich verwechselte den Typ A1 und A2 des KTW. Die Bezeichnung "B für Bund " ist schon richtig.
    • Es gibt die Euronorm (EN 1789) Bezeichnung für die Krankenkraftwagen mit Typ A (KTW), Typ B (Notfall-KTW) und Typ C (RTW, NAW, ITW).

      Der Bund liefert für den KatS den Typ B nach EN 1789 aus. Dieser unterscheidet die 4-Tragen-KTW (alt) und 2-Tragen-KTW (neu) intern mit Typ A (4-Tragen) und Typ B (2-Tragen).
    • Ich weiß dass es schon länger dieses Thema gibt, aber bei uns in Niederösterreich ist es ein bisschen anders geregelt:

      Da der KTW bei uns auch Einsätze fahren kann, ist der KTW-B ein Fahrzeugtyp, der nicht zu Einsätzen geschickt wird (meistens Besatzung: 2 ZDL) Das heißt dieses Fahrzeug ist nur für Krankentransporte und Rettungsaufträge zu disponieren (Rettungsaufträge sind Einsätze die ohne Sondersignal angefahren werden). Also Kurzzusammenfassng: KTW-B ist ein KTW der nicht mit Blaulicht fahren darf.

      Den haben wir in Niederösterreich noch den BKTW (Behelfskrankentransportwagen), dieser wird für gehfägige Patienten eingesetz, d.h. der Patient muss selbst Stiegen steigen können (meistens Kurfahrten etc.). Er ist aber gleichzeitig auch Mehrzwechfahrzeug (Blurtrasnsporte, Organtransporte, First Responder, etc.) und darf sehrwohl mit Sondersignal fahren.

      LG

      pakr1221

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    • Haben die in Österreich dann auch von vornherein kein Blaulicht? Ist das dann Norm A1? Die kommt z.B. in D so gut wie nimmer im qualifizierten KTP vor.

      In Deutschland hat das eine andere Bedeutung.
      Es gibt den RTW (Krankenkraftwagen, Typ C), den KTW (Krankenkraftwagen, Typ A2) und den KTW-B, KTW des Bevölkerungsschutzes mit 2 Tragen (Krankenkraftwagen, Typ B).

      Das heißt der KTW-B heißt so, weil er eben dem Typ B entspricht. Er kann zwei Patienten liegend transportieren, sie sind der Nachfolger der 4-Tragewagen.
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    • Nein das hat damit überhaupt nichts zu tun, die meisten BKTW´s haben sag ich mal zu 99% ein Blaulicht am Dach und wird auch von Einsatzfahrern gefahren (selten auch Zivildienstleistende, die es in Österreich ja [noch] gibt, in diesem Fall ist das Blaulicht aber nicht zu benutzen, wird im Einsatzleitsystem nicht extra hinterlegt)

      Wie gesagt in Österreich sieht das System etwas anderes aus, aber das macht es naja etwas schwierig in der Simulation.

      Wie das mit den normen genau aussieht weiß ich jetzt nicht so ganz, ich werd mich da im MPG ein bisschen einlesen.

      LG

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    • @ F. Köhler: Da möchte ich jetzt mal eben Einspruch erheben. Der KTW-B als 2-Tragen-KTW heisst eigentlich nicht so, weil er der DIN EN 1789 B entspricht. Dadrin steht nämlich nichts von 2 Patienten. Das KTW-B kommt hier eher davon, dass die ersten halt vom Bund kamen (KTW-Bund). Ist also keine offizielle Bezeichnung!

      Man sieht das auch an den neuen NRW-Rufnamen. Dort stehen KTW-B und KTW-2 nämlich nebeneinander, hier bezeichnet KTW-B einen Notfallkrankenwagen (nach DIN EN 1789 B) und KTW-2 den 2-Trage-KTW von Bund/Land.
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    • @Rotkreuz Olpe: Auf deinen Einwand hin habe ich mich nochmal erkundigt. Du liegst falsch, das B kommt von der Normung als KTW Typ B (Notfallkrankenwagen).
      Also solcher sind die Bundes- und Landesfahrzeuge auch genormt. Dass die KTW-B zwei Tragen haben, ist quasi über Norm, ein RTW heißt ja auch noch RTW, obwohl vllt. Übernormbeladung vorhanden ist.

      Die Landes-KTW heißen ja auch KTW-B und müssten deiner Logik nach KTW-L heißen.
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    • An sich weiß nur der Bund warum sie den 2 Tragen KTW, KTB-B genannt haben und nicht anders. Im Typenblatt steht nur drin das des Fahrzeug nach DIN EN 1789 einen Krankenkraftwagen des Typ B (Notfallkrankenwagen) entspricht. Das tut auch der 4 Tragen KTW (ob Sprinter oder Transit) und dieser hat nicht den Namen KTW-B bekommen.