KTW-4 und KTW-B

    • Ich habe hier eine Aufzählung der verschiedenen Krankenwagen und deren Definitionen:

      Grundsätzlich sind in der als Richtlinie dienenden Euronorm DIN EN 1789 vier Typen von Krankenkraftwagen definiert, wobei sich von Typ zu Typ die Mindestausrüstung erhöht.
      A1 – Patient Transport Ambulance (für einen Patienten) → Krankentransportwagen
      A2 – Patient Transport Ambulance (für einen oder mehrere Patienten) → Krankentransportwagen
      B – Emergency Ambulance → Mehrzweckfahrzeug/Notfallkrankenwagen
      C – Mobile Intensive Care Unit → Rettungswagen

      Im deutschsprachigen Raum kommt beim qualifizierten Krankentransport der Typ A1 wegen zu geringer Anforderungen an die Ausrüstung praktisch nicht zum Einsatz. Zeitgemäß sind heute Fahrzeuge zumindest der Kategorie A2, immer häufiger jedoch Kategorie-B Fahrzeuge, die auch mit wichtigen Hilfsmitteln wie einem Defibrillator oder einer Vakuummatratze ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen dürfen laut Normung – sollte es erforderlich sein – auch notfalls zwei Patienten zugleich befördert werden. Der oben der Vollständigkeit halber angeführte Typ C entspricht von der Ausstattung her nicht mehr den üblichen Krankentransportwagen, sondern dem verwandten Rettungswagen.

      Ich hoffe, dass ich damit etwas mehr Klarheit in die Sache gebracht habe.