IRLS Mitte (ID: 327)

    • Luck schrieb:

      Fühlst du dich persönlich verletzt :D sollten uns etwas entspannen. Wir haben ja kein NEF Iwo hinzugefügt und es sind ja Überlegungen... Naja und die Änderungen, die wir vorgenommen haben sollen ja stand jetzt eigtl laufen, aber nur aufgrund von Personal- oder Fahrzeugmangel nicht besetzte Fahrzeuge wollten wir nicht weglassen...

      Ich denke wir beenden die Diskussion und wir freuen uns über konstruktive Tipps :)
      Das hat rein gar nichts mit persönlich verletzt zu tun, sondern mit Realismus. Diesen finde ich aber schon sehr lange nicht mehr in dieser Leitstelle. Was ich dann nicht verstehe ist, warum in Kiel nicht auch schon die Zentrale Wache gesetzt wurde und die HiOrg Fahrzeuge da stehen, was geplant ist, aber noch dauert. Somit muss man einfach mal warten bis es soweit ist und dann Fahrzeuge oder Schichten umbaut, aber nicht schon ein halbes Jahr vorher, das macht keinen Sinn.
    • Ja das stimmt natürlich, gibt es denn einen aktuelles Gutachten, was dir vorliegt? Würde es danach anpassen. Habe heute mit einem Kollegen der RW Preetz geschnackt und der bestätigte mir, dass die Vorhaltung eilt genau so ab jetzt sein soll. Wie gesagt nur Fahrzeuge und Personal fehlt. Wenn das so ist finde ich es schon realistisch. In Kiel gehen ja auch teilweise Autos nicht in den Dienst weil diese nicht besetzt werden können,
    • Naja Gutachten, Rettungsdienstbedarfsplan und daraus resultierende Rettungsmittelvorhaltung und tatsächiche Fahrzeugvorhaltung sind nunmal drei (bzw. vier) verschiedene Dinge.
      Das Gutachten für den Kreis Plön (online einzusehen im Bürgerinformationsportal des Kreises Plön) hat zunächst einmal Entwurfscharakter und sieht folgendes vor:
      • Verlegung der RW Ascheberg nach Wankendorf, dort Neubau einer Rettungswache
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Preetz von 4 RTW auf 3 RTW und 2 KTW
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Probsteierhagen von 4 RTW auf 3 RTW und 1 KTW
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Plön von 1 RTW auf 2 RTW (Neubau erforderlich)
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Lütjenburg von 1 RTW auf 2 RTW (Neubau erforderlich)
      • Verlängerung der Rollzeiten in Seekrug auf 24h
      Diese Vorschläge werden auf kurz oder lang in den Rettungsdienstbedarfsplan integriert und wahrscheinlich auch so umgesetzt. Bisher tatsächlich passiert ist nur die Rollzeitanpassung in Seekrug auf 24h und die Bestellung von 3 neuen KTW, die aber noch nicht ausgeliefert wurden.

      Für Kiel schlägt das entsprechende Gutachten (natürlich ein anderes als für den Kreis Plön) seit Jahren die Einführung von 2 (bzw. zukünftig 3) Löschzug-RTW vor, die auch schon entsprechend in den Rettungsdientbedarfsplan aufgenommen wurden. In der Rettungsmittelvorhaltung 2021 tauchen sie aber nicht auf, eben weil es weder die Fahrzeuge noch das Personal dafür gibt. Es ist eben ein Bedarfsplan um in den geldgebenden Gremien zu begründen, dass man diese Mittel braucht, und kein so-ist-es-Plan.
      In der Rettungsmittelvorhaltung 2021 tauchen dafür aber ein 3. JUH-RTW der von der Waitzstraße aus startet und ein VEF, das Mo-So 24h besetzt ist auf. Beide Fahrzeuge gibt es so in der momentan tatsächlichen Vorhaltung aber nicht.

      Jetzt muss man sich entscheiden welches Bild man umsetzen möchte.

      1. Die tatsächliche Situation
      Wahrscheinlich die beste Variante, sicher aber auch die aufwändigste da man hier auf keine niedergeschriebenen Dokumente sondern auf Berichte und Erfahrungen von Kollegen aus den jeweiligen Bereichen zurückgreifen muss. Hat dafür aber auch den höchsten Grad an Realismus, da tatsächlich nur die Fahrzeuge zu den Zeiten und an den Standorten verfügbar sind die auch in der Realität alarmiert werden können.

      2. Die aktuelle Rettungsmittelvorhaltung
      Eine Mischung aus Idealversion und zukünftiger Leitstelle. Hat den Vorteil, dass man sich auf die Vorhaltungsdokumente verlassen kann und auf keine Quellen von der Straße zurückgreifen muss. Hat aber eben auch den Nachteil, dass die Realität nur in begrenztem Maße simuliert wird und es dadurch eben nicht dem Erlebnis der echten IRLS Mitte entspricht.

      3. Den Rettungsdienstbedarfsplan
      Mit der vorherigen Version vergleichbar, aber mehr Zukunftsmusik als Realismus. Der Bedarfsplan gibt vor wie sich der Rettungsdienst in einem Bereich bis zu einem bestimmten Zeitraum entwickeln soll, aber nicht wie er zb. im März 2021 aussieht. Wenn im Bedarfsplan z.B. steht, dass bis 2022 die Rettungswachen von JUH und DRK mit in den Holzkoppelweg ziehen sollen, kann ich das ntürlich so umsetzten weil es ja irgendwann tatsächlich so passieren soll, habe dann alerdings ein Jahr blang eine unrealistische Version weil es die neue gemeinsame Wache so ja noch gar nicht gibt. Und wer weiß, ob der Bedarfplan bis dahin nicht sowieso nochmal geändert wird.

      4. Die Empfehlungen aus dem Gutachten

      Wahrscheinlich die schlechteste Variante, sicher aber auch die einfachste, da die Gutachten meist öffentlich eingesehen werden können und einen recht langen Zeitraum abdecken und so wenig Wartungsaufwand besteht. Dafür ist der Realismusgrad der geringste, da das Gutachten nur Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht. Prinzipiell kann der Rettungsdienstträger aber selber entscheiden ob und wie er diese umsetzt. Wenn der Kreis Plön sich z.B. dazu entschließt an der RW Ascheberg einen Hubschrauber zu stationieren um die Gemeinden im Bereich Wankendorf innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen, ist dem Gutachten auch genüge getan, auch wenn es anders erreicht wurde als vorgeschlagen. (Sicherlich ein unrealistisches und überspitztes Beispiel, aber ich denke ihr versteht worum es geht).

    • blaulichtentchen schrieb:

      Für Kiel schlägt das entsprechende Gutachten (natürlich ein anderes als für den Kreis Plön) seit Jahren die Einführung von 2 (bzw. zukünftig 3) Löschzug-RTW vor, die auch schon entsprechend in den Rettungsdientbedarfsplan aufgenommen wurden.
      Nur zum Verständnis: Löschzug-RTW, dort wo es welche gibt, sind in der Regel Teil des Löschzuges (wie beispielsweise München) und gehören nicht dem Rettungsdienst an (und sind entsprechend nicht im Bedarfsplan RD zu finden). Natürlich können diese bei Spitzenbelastung zur Notfallrettung herangezogen werden, wenn der "normale" RTW nicht verfügbar ist. Daher ist das nun etwas verwirrend, dass ein Bedarfsplan des Rettungsdienstes Löschzug-RTW vorsieht. Ist das wirklich richtig so?
    • Also in Bochum stehen auch die Brandschutz-RTWs mit im Bedarfsplan die im Spitzenbedarf durch den Wassertrupp vom 2. HLF besetzt werden. Dabei allerdings auch mit der Beschränkung dass die nicht mehr als 3 Einsätze pro Tag fahren dürfen. Häntg halt davon ab was man unter Löschzug-RTW versteht... Sichert den LZ ab oder wird in Springerfunktion durch diesen mitbesetzt. Zweiteres könnte man durchaus wie in Bochum mit in den Bedarfsplan aufnehmen.
      Leitstelle Ennepe, kommen Sie!


      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale
    • Am einfachsten ist es sicherlich, wenn man klärt, wer das Fahrzeug und das Personal für diese Funktion bezahlt. Die Krankenkassen werden sicher nicht Stellen bezahlen die dem Brandschutz zugeordnet sind. Je nach Finanzierungskonzept werden dann Einsätze eines "Nicht-Rettungsdienst-RTW-da-eigentlich-Löschzug" im RD (Spitzenbedarf, MANV, usw.) als Einzelbeauftragung abgerechnet, sofern es kein Sonderbudget im Rettungsdienst gibt (Sonderbedarf RD).

      Aber wo gibt es noch "richtige" Löschzug-RTW? München fällt mir da ein. Sicher auch oft Springerfunktionen vom Löschzug, die taktische Reserven bespringen. Aber so richtig fest besetzte Löschzug-RTW die nicht zur Regelvorhaltung des Rettungsdienstes gehören? Ist ja eher Luxus.
    • RFSW schrieb:

      Aber wo gibt es noch "richtige" Löschzug-RTW? München fällt mir da ein. Sicher auch oft Springerfunktionen vom Löschzug, die taktische Reserven bespringen. Aber so richtig fest besetzte Löschzug-RTW die nicht zur Regelvorhaltung des Rettungsdienstes gehören? Ist ja eher Luxus
      Ab und zu noch in kleineren Großstädten in NRW, wenn ich mich richtig erinnere.
    • Wache6 schrieb:

      Über was diskutieren wir jetzt gerad? Leitstelle Mitte oder andere Leitstellen..
      Es ging um Löschzug-RTW. Wir wollen klären, was sich in dieser Leitstelle unter diesem Begriff wohl zu verstecken mag, da diese Dinge (scheinbar) nicht einheitlich definiert sind. Vergleiche zur Klärung sind da nicht ungewöhnlich, wie ich finde, sondern legitim.

      Wache6 schrieb:

      prntscr.com/wmxe06

      Dahinter versteckt sich ein Ausschnitt aus dem Rettungsmittelbedarfsplan 2020 zum Thema Löschzug-RTW

      Mit Deinem Link konnten wir ja nun einiges klären. Vielen Dank dafür. Wir sprechen also tatsächlich über festbesetzte Zug-RTW, die dem Brandschutz zugeordnet sind (und durch den Brandschutz finanziert werden müssen; jeweils 10 Brandschutzstellen über drei Jahre), und, wie beispielsweise in München auch, zum Spitzenbedarf/Sonderbedarf im Rettungsdienst herangezogen werden können (und einzelne Einsätze dann durch die Kostenträger, sprich Krankenkassen, bezahlt werden; sog. Einzelentgelte).
    • blaulichtentchen schrieb:

      Naja Gutachten, Rettungsdienstbedarfsplan und daraus resultierende Rettungsmittelvorhaltung und tatsächiche Fahrzeugvorhaltung sind nunmal drei (bzw. vier) verschiedene Dinge.
      Das Gutachten für den Kreis Plön (online einzusehen im Bürgerinformationsportal des Kreises Plön) hat zunächst einmal Entwurfscharakter und sieht folgendes vor:
      • Verlegung der RW Ascheberg nach Wankendorf, dort Neubau einer Rettungswache
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Preetz von 4 RTW auf 3 RTW und 2 KTW
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Probsteierhagen von 4 RTW auf 3 RTW und 1 KTW
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Plön von 1 RTW auf 2 RTW (Neubau erforderlich)
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Lütjenburg von 1 RTW auf 2 RTW (Neubau erforderlich)
      • Verlängerung der Rollzeiten in Seekrug auf 24h
      Diese Vorschläge werden auf kurz oder lang in den Rettungsdienstbedarfsplan integriert und wahrscheinlich auch so umgesetzt. Bisher tatsächlich passiert ist nur die Rollzeitanpassung in Seekrug auf 24h und die Bestellung von 3 neuen KTW, die aber noch nicht ausgeliefert wurden.

      Für Kiel schlägt das entsprechende Gutachten (natürlich ein anderes als für den Kreis Plön) seit Jahren die Einführung von 2 (bzw. zukünftig 3) Löschzug-RTW vor, die auch schon entsprechend in den Rettungsdientbedarfsplan aufgenommen wurden. In der Rettungsmittelvorhaltung 2021 tauchen sie aber nicht auf, eben weil es weder die Fahrzeuge noch das Personal dafür gibt. Es ist eben ein Bedarfsplan um in den geldgebenden Gremien zu begründen, dass man diese Mittel braucht, und kein so-ist-es-Plan.
      In der Rettungsmittelvorhaltung 2021 tauchen dafür aber ein 3. JUH-RTW der von der Waitzstraße aus startet und ein VEF, das Mo-So 24h besetzt ist auf. Beide Fahrzeuge gibt es so in der momentan tatsächlichen Vorhaltung aber nicht.

      Jetzt muss man sich entscheiden welches Bild man umsetzen möchte.

      1. Die tatsächliche Situation
      Wahrscheinlich die beste Variante, sicher aber auch die aufwändigste da man hier auf keine niedergeschriebenen Dokumente sondern auf Berichte und Erfahrungen von Kollegen aus den jeweiligen Bereichen zurückgreifen muss. Hat dafür aber auch den höchsten Grad an Realismus, da tatsächlich nur die Fahrzeuge zu den Zeiten und an den Standorten verfügbar sind die auch in der Realität alarmiert werden können.

      2. Die aktuelle Rettungsmittelvorhaltung
      Eine Mischung aus Idealversion und zukünftiger Leitstelle. Hat den Vorteil, dass man sich auf die Vorhaltungsdokumente verlassen kann und auf keine Quellen von der Straße zurückgreifen muss. Hat aber eben auch den Nachteil, dass die Realität nur in begrenztem Maße simuliert wird und es dadurch eben nicht dem Erlebnis der echten IRLS Mitte entspricht.

      3. Den Rettungsdienstbedarfsplan
      Mit der vorherigen Version vergleichbar, aber mehr Zukunftsmusik als Realismus. Der Bedarfsplan gibt vor wie sich der Rettungsdienst in einem Bereich bis zu einem bestimmten Zeitraum entwickeln soll, aber nicht wie er zb. im März 2021 aussieht. Wenn im Bedarfsplan z.B. steht, dass bis 2022 die Rettungswachen von JUH und DRK mit in den Holzkoppelweg ziehen sollen, kann ich das ntürlich so umsetzten weil es ja irgendwann tatsächlich so passieren soll, habe dann alerdings ein Jahr blang eine unrealistische Version weil es die neue gemeinsame Wache so ja noch gar nicht gibt. Und wer weiß, ob der Bedarfplan bis dahin nicht sowieso nochmal geändert wird.

      4. Die Empfehlungen aus dem Gutachten

      Wahrscheinlich die schlechteste Variante, sicher aber auch die einfachste, da die Gutachten meist öffentlich eingesehen werden können und einen recht langen Zeitraum abdecken und so wenig Wartungsaufwand besteht. Dafür ist der Realismusgrad der geringste, da das Gutachten nur Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht. Prinzipiell kann der Rettungsdienstträger aber selber entscheiden ob und wie er diese umsetzt. Wenn der Kreis Plön sich z.B. dazu entschließt an der RW Ascheberg einen Hubschrauber zu stationieren um die Gemeinden im Bereich Wankendorf innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen, ist dem Gutachten auch genüge getan, auch wenn es anders erreicht wurde als vorgeschlagen. (Sicherlich ein unrealistisches und überspitztes Beispiel, aber ich denke ihr versteht worum es geht).
      Danke für den Post!

      Wir haben immer Versucht ein möglichst reales Bild der Leitstelle abzubilden. Gerne passe ich auch einiges an. Es ist ja faktisch so, dass auf der RW 20 im Kreis PLÖ der 4.RTW wegfällt und in Preetz 3 KTW kommen und ein RTW wegfällt? Dies soll ja im erst Quartal umgesetzt werden?


      Leider bekomme ich einmal hier im Forum und auf der Straße unterschiedliche Aussagen. Ich kann nur sicher sagen, wie es im Kreis RD ist, Kiel und PLÖ müssen wir aus Erzählungen bauen. Gerne sendet einmal eine aktuelle Quelle, wie es ausschaut. Ich werde das dann vllt nochmal für einige Wochen bis zur KTW Auslieferung anpassen.

      MfG Luck :thumbup:
    • Luck schrieb:

      blaulichtentchen schrieb:

      Naja Gutachten, Rettungsdienstbedarfsplan und daraus resultierende Rettungsmittelvorhaltung und tatsächiche Fahrzeugvorhaltung sind nunmal drei (bzw. vier) verschiedene Dinge.
      Das Gutachten für den Kreis Plön (online einzusehen im Bürgerinformationsportal des Kreises Plön) hat zunächst einmal Entwurfscharakter und sieht folgendes vor:
      • Verlegung der RW Ascheberg nach Wankendorf, dort Neubau einer Rettungswache
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Preetz von 4 RTW auf 3 RTW und 2 KTW
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Probsteierhagen von 4 RTW auf 3 RTW und 1 KTW
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Plön von 1 RTW auf 2 RTW (Neubau erforderlich)
      • Änderung der Fahrzeugvorhaltung in Lütjenburg von 1 RTW auf 2 RTW (Neubau erforderlich)
      • Verlängerung der Rollzeiten in Seekrug auf 24h
      Diese Vorschläge werden auf kurz oder lang in den Rettungsdienstbedarfsplan integriert und wahrscheinlich auch so umgesetzt. Bisher tatsächlich passiert ist nur die Rollzeitanpassung in Seekrug auf 24h und die Bestellung von 3 neuen KTW, die aber noch nicht ausgeliefert wurden.

      Für Kiel schlägt das entsprechende Gutachten (natürlich ein anderes als für den Kreis Plön) seit Jahren die Einführung von 2 (bzw. zukünftig 3) Löschzug-RTW vor, die auch schon entsprechend in den Rettungsdientbedarfsplan aufgenommen wurden. In der Rettungsmittelvorhaltung 2021 tauchen sie aber nicht auf, eben weil es weder die Fahrzeuge noch das Personal dafür gibt. Es ist eben ein Bedarfsplan um in den geldgebenden Gremien zu begründen, dass man diese Mittel braucht, und kein so-ist-es-Plan.
      In der Rettungsmittelvorhaltung 2021 tauchen dafür aber ein 3. JUH-RTW der von der Waitzstraße aus startet und ein VEF, das Mo-So 24h besetzt ist auf. Beide Fahrzeuge gibt es so in der momentan tatsächlichen Vorhaltung aber nicht.

      Jetzt muss man sich entscheiden welches Bild man umsetzen möchte.

      1. Die tatsächliche Situation
      Wahrscheinlich die beste Variante, sicher aber auch die aufwändigste da man hier auf keine niedergeschriebenen Dokumente sondern auf Berichte und Erfahrungen von Kollegen aus den jeweiligen Bereichen zurückgreifen muss. Hat dafür aber auch den höchsten Grad an Realismus, da tatsächlich nur die Fahrzeuge zu den Zeiten und an den Standorten verfügbar sind die auch in der Realität alarmiert werden können.

      2. Die aktuelle Rettungsmittelvorhaltung
      Eine Mischung aus Idealversion und zukünftiger Leitstelle. Hat den Vorteil, dass man sich auf die Vorhaltungsdokumente verlassen kann und auf keine Quellen von der Straße zurückgreifen muss. Hat aber eben auch den Nachteil, dass die Realität nur in begrenztem Maße simuliert wird und es dadurch eben nicht dem Erlebnis der echten IRLS Mitte entspricht.

      3. Den Rettungsdienstbedarfsplan
      Mit der vorherigen Version vergleichbar, aber mehr Zukunftsmusik als Realismus. Der Bedarfsplan gibt vor wie sich der Rettungsdienst in einem Bereich bis zu einem bestimmten Zeitraum entwickeln soll, aber nicht wie er zb. im März 2021 aussieht. Wenn im Bedarfsplan z.B. steht, dass bis 2022 die Rettungswachen von JUH und DRK mit in den Holzkoppelweg ziehen sollen, kann ich das ntürlich so umsetzten weil es ja irgendwann tatsächlich so passieren soll, habe dann alerdings ein Jahr blang eine unrealistische Version weil es die neue gemeinsame Wache so ja noch gar nicht gibt. Und wer weiß, ob der Bedarfplan bis dahin nicht sowieso nochmal geändert wird.

      4. Die Empfehlungen aus dem Gutachten

      Wahrscheinlich die schlechteste Variante, sicher aber auch die einfachste, da die Gutachten meist öffentlich eingesehen werden können und einen recht langen Zeitraum abdecken und so wenig Wartungsaufwand besteht. Dafür ist der Realismusgrad der geringste, da das Gutachten nur Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht. Prinzipiell kann der Rettungsdienstträger aber selber entscheiden ob und wie er diese umsetzt. Wenn der Kreis Plön sich z.B. dazu entschließt an der RW Ascheberg einen Hubschrauber zu stationieren um die Gemeinden im Bereich Wankendorf innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen, ist dem Gutachten auch genüge getan, auch wenn es anders erreicht wurde als vorgeschlagen. (Sicherlich ein unrealistisches und überspitztes Beispiel, aber ich denke ihr versteht worum es geht).
      Danke für den Post!
      Wir haben immer Versucht ein möglichst reales Bild der Leitstelle abzubilden. Gerne passe ich auch einiges an. Es ist ja faktisch so, dass auf der RW 20 im Kreis PLÖ der 4.RTW wegfällt und in Preetz 3 KTW kommen und ein RTW wegfällt? Dies soll ja im erst Quartal umgesetzt werden?


      Leider bekomme ich einmal hier im Forum und auf der Straße unterschiedliche Aussagen. Ich kann nur sicher sagen, wie es im Kreis RD ist, Kiel und PLÖ müssen wir aus Erzählungen bauen. Gerne sendet einmal eine aktuelle Quelle, wie es ausschaut. Ich werde das dann vllt nochmal für einige Wochen bis zur KTW Auslieferung anpassen.

      MfG Luck :thumbup:
      Okay um einmal Klarheit zu schaffen.

      - RW Preetz:

      Auf der Rettungswache Preetz ist es derzeit und auch noch bis höchstwahrscheinlich Sommer so, dass die Umsetzung des Gutachtens noch andauert. Gründe sind zum einen das es keine Grundmodelle von Mercedes für die KTW gibt und GSF selbst auch sehr überlastet ist, somit dauert die Auslieferung noch an. Bis dahin fährt der 60-83-04 weiter und der 60-83-03 auch noch weiter zur gewohnten Zeit.

      - RW Probsteierhagen:

      Auf der Rettungswache Probsteierhagen wird es mit dem 20-83-04 auch noch so beibehalten bis die KTW da sind. Der eine KTW sollte ursprünglich mal in die Probstei gehen, aber aufgrund von Platzmangel und keiner Genehmigung einen Anbau zu bauen kommt dieser nach Preetz.

      Ich hoffe, das hilft erstmal weiter.
    • blaulichtentchen schrieb:

      Die RKiSH hat heute die Landeskennungen für die KOST-Fahrzeuge umgesetzt:

      S-RTW Rendsburg = Rettung Schleswig-Holstein 77-87-01
      VEF Itzehoe = Rettung Schleswig-Holstein 77-84-01
      Erfolgt die Alarmierung denn auch direkt aus Kiel für alle Fahrzeug (IZ, FL) oder geht das weiterhin über die jeweilige eigene Leitstelle.