Rechtliche Fragen zu den Fahrzeuggrafiken

    • Rechtliche Fragen zu den Fahrzeuggrafiken

      Hallo Leute,

      bevor ich meine Grafiken einschicke, möchte ich nochmal nachfragen wie die rechtliche Lage in folgenden Fällen ist.

      • Ich habe die Konturen des Fahrzeugs, sowie die Bemalung mit ein und dem selben Bild erstellt (abgemalt).
        -> Ich benötige das Einverständnis des Fotografen zur Verwendung

      • Ich habe die Konturen eines Fahrzeuges mit einem anderen Bild erstellt, als die Bemalung (evtl. weil es das Fahrzeug mit der gewünschten Bemalung nicht in der Seitenansicht gab), das Bild mit der BEmlung diente also nur zur Orientierung.
        -> Benötige ich das Einverständnis des Fotografen des Bildes von dem ich die Konturen des Fahrzeuges abzeichnet habe?
        -> Ich benötige nicht das Einverständnis des Fotografen des FZs von dem dem ich die Bemalung genutzt habe.
      Ich hoffe, jemand kann mir hier mal Klarheit schaffen ;)

      Grüße
      Toni
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      Ich habe die Konturen des Fahrzeugs, sowie die Bemalung mit ein und dem selben Bild erstellt (abgemalt).
      -> Ich benötige das Einverständnis des Fotografen zur Verwendung
      Ja, solltest du haben.

      • [quote]

        • Ich habe die Konturen eines Fahrzeuges mit einem anderen Bild erstellt, als die Bemalung (evtl. weil es das Fahrzeug mit der gewünschten Bemalung nicht in der Seitenansicht gab), das Bild mit der BEmlung diente also nur zur Orientierung.
          -> Benötige ich das Einverständnis des Fotografen des Bildes von dem ich die Konturen des Fahrzeuges abzeichnet habe?
          -> Ich benötige nicht das Einverständnis des Fotografen des FZs von dem dem ich die Bemalung genutzt habe.
        [/quote]


      Das Nachzeichnen der Bemalung braucht kein Einverständnis, sofern nicht abgezeichnet!
      Avatar: PeTa2

    • Das ist eine Sache, die m.E. dringenst einer Klärung bedarf.

      Prinzipiell könnte man eine freie Benutzung nach § 24 UrhG heranziehen, sofern man unterstellt, daß eine Zeichnung ein eigenständiges Werk darstellt. Von der ursprünglichen Vorlage fließt ja außer der charakteristischen Formgebung des Motivs nichts in die Zeichnung ein (falls man nicht Teile davon kopiert...).