KommunalWiki schrieb:
Rekommunalisierung bezeichnet das Zurückholen von früher privatisierten Aufgaben oder Einrichtungen in die Hand der Kommune, also das "Rückgängigmachen" vollzogener Privatisierung. Da "Privatisierung" unterschiedliche Vorgänge bezeichnen kann, ist auch "Rekommunalisierung" als Oberbegriff zu verstehen.
Mit Ausnahme von Baden-Württemberg ist im restlichen Deutschland eigentlich immer der Kreis oder die kreisfreie Stadt der Träger des Rettungsdienstes, was bedeutet, dass er als Träger auch für diesen verantwortlich ist. Nur weil ein Dienstleister wie KBA, DRK oder sonst wer den Rettungsdienst stellt heißt dieses nicht, dass der Kreis dafür nichts tut (oder nicht verantwortlich ist). Er wird sicher in der Kreisverwaltung eine Abteilung haben, die sich um den RD kümmert. Kann ich mir anders gar nicht vorstellen. Und was Re-Kommunalisierung als Gesamtbegriff bedeutet habe ich einmal mit dazu geschrieben (zitiert). Er entscheidet sich dazu den RD selbstständig durchzuführen und diesen nicht mehr an private Dienstleister zu vergeben. Ein Oberbegriff halt...