Kompetenz der RA´s in Ludwigsburgs

    • Bei uns würden wir die Hypotoni auch mit den KTW fahren, weil unsere KTW häufig wie RTWs besetzt sind. Liegt einfach daran das wir mehr KTWs als RTWs besitzen.
      Fahren würden wir es allerdings trotzdem nicht, aber nur aus dem Grund weil wir ein Abrechnungsproblem hätten. Und man muss leider klar sagen, auch wenn wir grüne Kennzeichen haben, mehr Geld ist immer gut.

      Aber ich finde diesen Thread doch äußerst gelungen, weil so einen Austausch gäbe es sonst nicht. :thumbsup:
    • Wobei man ganz klar sagen muss:
      Wenn ein RS bei einem KT einen Zugang legt, auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich da?

      Bei einer Krankenschwester im Krankenhaus steht immer irgendwo ein Arzt hinten dran und sagt mach mal... das ist bei uns nicht der Fall...
      deswegen sehe ich das eigentlich als sehr kritisch an...

      Da bei uns die KTWs eigentlich wirklich nur in Ausnahmesituationen Notfälle fahren und dann auch nur als FirstResponder, hat sich dies einfach mit der Zeit so ergeben das man sobald ein Patient zum Notfall entwickelt das einen RTW übernehmen lässt. Wenn die Leitstelle dann sagt ist momentan keiner da, kann man immer noch überlegen was man macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von preisel ()

    • Moin Lumidor,

      ähm, hast Du Dich missverständlich ausgedrückt oder eine Entscheidungsneurose? :D
      Bei uns würden wir die Hypotoni auch mit den KTW fahren
      Fahren würden wir es allerdings trotzdem nicht
      Und @Jolan, nein, ich glaube nicht dass es an Dir liegt, aber es passte so schön... :D

      Viele Grüße vom Sprüchemacher... 8)
      Lassen Sie mich, Arzt! Ich bin durch...
    • preisel schrieb:

      Wobei man ganz klar sagen muss:
      Wenn ein RS bei einem KT einen Zugang legt, auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich da?

      Bei einer Krankenschwester im Krankenhaus steht immer irgendwo ein Arzt hinten dran und sagt mach mal... das ist bei uns nicht der Fall...
      deswegen sehe ich das eigentlich als sehr kritisch an...

      Da bei uns die KTWs eigentlich wirklich nur in Ausnahmesituationen Notfälle fahren und dann auch nur als FirstResponder, hat sich dies einfach mit der Zeit so ergeben das man sobald ein Patient zum Notfall entwickelt das einen RTW übernehmen lässt. Wenn die Leitstelle dann sagt ist momentan keiner da, kann man immer noch überlegen was man macht.


      Eine Frage, wie siehts denn bei Euch mit Transportscheinen aus? Werden die vom Krankenhaus wortlos unterschrieben?
      Ich denke, es kommt auch auf die Zusammenarbeit mit der Klinik an. Wie siehts denn da bei Euch aus?
      Wir haben bei uns keine Probleme, vom KH einen TN unterschrieben zu bekommen. Da kenne ich auch anderes. Und ich denke, dass dies auch eine entsprechende Rolle spielt.
      Bei uns bedanken sich auch die Klinikärzte, wenn der Patient schon mit abgenommenem Blut und liegendem Zugang kommt, natürlich wenn's der Patient braucht, ob mit KTW oder RTW.
      Eine kollabierte 14jährige, vor einer Schulaufgabe nehme ich natürlich aus. :)
      Ich habe es auch schon erlebt, dass ich ein unstillbares Nasenbluten als KT, in ein Haus der Maximalversorgung gefahren habe und da ich die Ärzte dort nicht kenne, auf einen Zugang verzichtet habe. Was war die erste Reaktion des aufnehmenden Arztes: "Warum hat dieser Patient keinen Zugang?"
      Deswegen (meiner Meinung nach) kommt es mitunter sehr stark auf die aufnehmende Klinik mit an.

      Seeotter schrieb:

      Viele Grüße vom Sprüchemacher... 8)


      Gruß zurück Sprücheklopfer 8)

      PS. Ich schließe mich Lumidor an und finde diesen Thread auch sehr gelungen. :thumbsup:
      Betadisponent 8)
    • Branntwein schrieb:

      Eine Frage, wie siehts denn bei Euch mit Transportscheinen aus? Werden die vom Krankenhaus wortlos unterschrieben?
      Ich denke, es kommt auch auf die Zusammenarbeit mit der Klinik an. Wie siehts denn da bei Euch aus?
      Wir haben bei uns keine Probleme, vom KH einen TN unterschrieben zu bekommen. Da kenne ich auch anderes. Und ich denke, dass dies auch eine entsprechende Rolle spielt.
      Bei uns bedanken sich auch die Klinikärzte, wenn der Patient schon mit abgenommenem Blut und liegendem Zugang kommt, natürlich wenn's der Patient braucht, ob mit KTW oder RTW.
      Eine kollabierte 14jährige, vor einer Schulaufgabe nehme ich natürlich aus.
      Ich habe es auch schon erlebt, dass ich ein unstillbares Nasenbluten als KT, in ein Haus der Maximalversorgung gefahren habe und da ich die Ärzte dort nicht kenne, auf einen Zugang verzichtet habe. Was war die erste Reaktion des aufnehmenden Arztes: "Warum hat dieser Patient keinen Zugang?"
      Deswegen (meiner Meinung nach) kommt es mitunter sehr stark auf die aufnehmende Klinik mit an.
      sieht bei uns eigentlich genauso aus, bis drauf das man eigentlich davon ausgehen kann wenn im Krankenhaus Blut vom Patienten mit abgegeben wird das am Patient ein Notarzt irgendwann mal zugange war, bzw. allgemein ein Arzt. Ein RA wird hier kein Blut abnehmen, bzw. in den wenigsten Fällen, Ausnahmen gibt es immer.
      Die Angst vor dem anfahrenden Krankenhaus ist hier nicht mal das Problem, eher vor dem Notarzt der kommt, da gibt es welche die sich gleich in ihrer Ehre verletzt fühlen und den RA zu Sau machen, was letztendlich zu sinnlosen Diskussionen führt die keinem was bringen, wenn überhaupt dem Patienten schaden bzw. das Vertrauen brechen.
      Da liegt denke ich ein großes Problem... nicht das Leute nicht wollen oder können, keiner lässt sich gerne zur Sau machen...
    • preisel schrieb:

      Wobei man ganz klar sagen muss:
      Wenn ein RS bei einem KT einen Zugang legt, auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich da?

      Bei einer Krankenschwester im Krankenhaus steht immer irgendwo ein Arzt hinten dran und sagt mach mal... das ist bei uns nicht der Fall...
      deswegen sehe ich das eigentlich als sehr kritisch an...

      Da bei uns die KTWs eigentlich wirklich nur in Ausnahmesituationen Notfälle fahren und dann auch nur als FirstResponder, hat sich dies einfach mit der Zeit so ergeben das man sobald ein Patient zum Notfall entwickelt das einen RTW übernehmen lässt. Wenn die Leitstelle dann sagt ist momentan keiner da, kann man immer noch überlegen was man macht.
      Das muss man ganz klar sagen, dass da die normale Grauzone überschritten wird und Ich will nicht wissen wie das vor Gericht entschieden würde. Unsere NA würden uns aber auch was husten, wenn da noch kein Zugäng läg für den Fall das man ihn nachfordert. Die Kliniken hier in der Nähe sind auch immer froh.... Wo kein Kläger....

      Jolan schrieb:

      Ich finde es gut, dass du die (ich nenn sie mal) "Missstände" in eurem Kreis selber einräumst,
      bei einem KT mit leichter Hypotonie ein RTW+NEF nachzufordern finde ich wirklich schon sehr sehr
      übertrieben, finde es wirklich schade, dass in Deutschland anscheinend wirklich noch zum Teil so niedrige
      Zustände herrschen. Ich sehe da keinenfalls eine Indikation für ein NEF (es sei denn hypoton bedeutet in diesem
      Falle 60/n.m. etc oder man hat den Verdacht einer inneren Blutung) ein RTW finde ich vertretbar, da niemand den
      Helden spielen sollte und dann auch gerne mal Hilfe in Anspruch nehmen darf.

      @Seeotter: Meinst du wirklich es liegt an mir? Das würde mich jetzt sehr kränken :P
      Sowas wird bei unserer Leitstelle meiner Meinung nach etwas nachlässig bearbeitet. Wenn der Patient im Altersheim 2 Stunden nach dem Anruf vom Hausarzt abgeholt wird und dann bewusstlos ist, wird nur ein NEF nachgeschickt..... Andererseits sind halt die Anfahrtswege meist lang.
    • Branntwein schrieb:

      Sorry preisel, aber das verstehe ich jetzt nicht ganz.
      Warum wird bei Euch ein RA kein Blut abnehmen? Wird er dann vom Klinikarzt auch zur Sau gemacht?
      Blutentnahme = Organentnahme

      Wenn ers nicht macht, fängt schon beim Zugang an, bewegt er sich auch in keiner Grauzone...

      (Ums nur nochmal zu verdeutlichen: das ist nicht der Alltag bei uns, sondern überspitzt dargestellt die Thematik um eben auch eine Diskussion herbeizuführen)
    • preisel schrieb:

      (Ums nur nochmal zu verdeutlichen: das ist nicht der Alltag bei uns, sondern überspitzt dargestellt die Thematik um eben auch eine Diskussion herbeizuführen
      Preisel, du hast dich bzw. deinen Kreis hier jetzt zum Mittelpunkt der Diskussion gemacht und hast -obwohl ich dich nicht nur einmal darauf hingewiesen habe,
      dass du vorsichtig sein sollst mit dem was du schreibst und preisgibst- weiter geschrieben und immer neue brisante problematische Themen offengelegt. Und ich denke
      jetzt wird dir langsam klar, dass die Luft für dich ganz schön eng werden könnte, wenn eine hohe Persönlichkeit deines Kreises dieses erfahren würde.
      Dass du jetzt auf einmal schreibst, dass das was du vorher als den Alltag vermittelt hast nun nur die zugespitzte Variante sein soll um eine Diskussion zu entfachen ist wenig glaubhaft und zeugt von einer Ausrede um dich aus der Schlinge zu ziehen. Da wir hier niemanden vorführen wollen ist es dir natürlich gestattet deine Beiträge abzuändern oder zu entfernen. Doch du solltest -ich weiß nicht wie oft ich es gesagt habe- vorsichtig sein, mit dem was du schreibst.

      Ich finde dieses Thema hier wirklich sehr gelungen und würde es schade finden, wenn es nun zum Teil verfällt, nur weil einem User auffällt, dass er hier vielleicht
      ein wenig zu viel preisgegeben hat.
    • Ich habe schon im ersten Beitrag geschrieben das man dies nicht pauschalisieren kann...

      Noch dazu kann ein Kreisverband, Chefarzt usw. seine Mitarbeiter nicht dazu zwingen sich in eine rechtliche Grauzone zu bewegen, er kann lediglich eine Empfehlung aussprechen!
      Die Notkompetenz ist auch nur eine Empfehlung der Ärztekammer und muss nicht angewendet werden.

      Deswegen sehe ich eigentlich auch kein Problem das hier zu schreiben, andersrum kann man das auch kritisch betrachten warum ein RS einen Zugang legt ohne einen Notarzt nachzufordern.

      Wenn man auf den rechtlichen Grundlagen bleibt, ist dies doch so, oder sehe ich das falsch?
    • Einfach mal eben eine Frage meinerseits: Gehst du gerne deinem Beruf nach?
      Das heißt hilfst du gerne Menschen und willst, dass es ihnen besser geht?

      Denn meine Einstellung zu der Sache ist (auch wenn ich damit vielleicht alleine darstehe)
      wenn es um ein Menschenleben geht, dass akut gefährdet ist, dann kann ich mich nicht
      strikt an Gesetze halten. Da versuche ich das, was ich für richtig halte!

      Ich glaube, wenn wir uns immer strikt an die Gesetze halten würden, dann würde es vielen
      unserer Patienten nicht mehr so gut gehen wie es ihnen heute geht, denn Zeit spielt in unserem Beruf
      eine primäre Rolle. Und wenn das NEF erst in 20min kommt, dann machen wir schonmal
      was! Und ich rede nicht von "banalen" Dingen wie Zugang legen oder Sauerstoff auf die Nase, ich rede von Medikamenten.
      Denn MEIN Wille ist es, dem Patienten soweit zu helfen wie wir können und nicht soweit zu helfen wie wir dürfen.

      Vielleicht sehe ich das anders, wenn es einmal schief gegangen ist. Aber, ich habe es bisher noch nie erlebt, bisher haben
      die Maßnahmen immer das bewirkt was wir uns erhofften. :)
    • Ich stimmt da da vollkommen zu, der Gesunde Menschenverstand und das Gesetz sind zwei paar Schuhe.
      Einziger Unterschied: den gesunden Menschenverstand interessiert vor Gericht keine Sau.

      Und ja ich möchte jedem Patienten bestmöglichst helfen.

      Und den Grad dazwischen zu finden ist das schwierige dabei!

      Im letzten Beitrag ging es mir nur um die Rechtliche Seite wie die offizielle Aussage eines Verbandes sein wird zu solch einem Thema, und ich denke da wirst du mir zustimmen.
      Wichtig: Es geht um das muss, nicht um das kann.

      Angenommen ein! (bezieht sich auf keine örtlichkeit!) RA kommt zu einer Reanimation: er bekommt den Patient sehr gut über Beutel/Maske beatmet. Somit ist in dieser Hinsicht nach rechtlichem Aspekt der Notkompetenz keine Intubation erlaubt, da die am wenigsten invasive Maßnahme zu wählen ist. Also ist da auch nichts mit Grauzone wenn man trotzdem intubiert.
      Jetzt wird es RAs geben die Intubieren trotzdem, vollkommen zurecht, Sicherung der Atemwege optimal durchgeführt. Allerdings rechtlich nicht erlaubt.
      Jetzt wird es andere RAs geben: die machen ihre Atemwegssicherung mit einem Larynxtubus mit Absaugkanal, Sicherung der Atemwege durchgeführt ob optimal ist hier die Frage. rechtlich allerdings vollkommen unbedenklich.
      und es wird RAs geben die sich sagen: der Notarzt kommt in 5min, solange gehe ich kein Risiko ein und wende eine Maßnahme an die ich nicht beherrsche, oder wie in der Notkompetenz steht: die Übung nicht vorhanden ist. Falls in der Zwischenzeit was aussergewöhnliches passiert kann ich immer noch intubieren.

      Optimal kann je nach Patient jede Maßnahme sein oder auch keine, das abzuwägen ist denke ich die Kunst dabei.
      Ich persönlich tendiere da zur Larynxtubuslösung, diese ist momentan noch in der Notkompetenz nicht erwähnt weil es diese damals nicht gab, diese wird auch in Bayern mittlerweile jedem SanAB gelehrt.

      Und um es nochmal zu betonen: Jede Maßnahme kann das beste für den Patienten sein, wenn man sich rechtfertigen kann warum man eine Maßnahme gemacht hat oder nicht gemacht hat kann jede Maßnahme die beste oder auch die schlechteste sein. Wie gesagt solang man sich Begründen kann warum ausgerechnet in dieser Situation.


      Und um nochmal einen Einwurf zu geben: bei Ärzten die erfolgreiche Intubationsrate liegt bei um die 85% (Lehrgangsaussage).
      Das finde ich nicht wirklich viel, da sind viele Ärzte dabei die das jeden Tag zich mal machen. Wie soll da ein RA der das abundzu mal macht dann beherschen.
      Auch eine Lehrgangsaussage: In der Notkompetenz steht das der RA geübt sein muss diese Maßnahme durchzuführen.
      d.h. geübt in der Intubation ohne Relaxantien
      geübt definiert sich mind. 50 mal pro Jahr, Wieviele Anästhesisten schaffen 50 Intubationen ohne Relaxantien? ein RA sicher nicht.


      Wenn die Grauzone nicht wäre würde sich diese Diskussion erledigen, aber leider gibt es sie.



      edit zum Thema Medikamente:
      Gab hier in der Nähe, anderer Kreis, mit uns nichts zutun. Vor etwas längerer Zeit einen Vorfall: da hat der RA beim Krampfenden Patienten Diazepam i.V. gespritzt, krampf hat sich natürlich gelöst, irgendwann kam dann wohl ein junger Notarzt, dieser hat sich wohl dann mit dem RA etwas in die Haare bekommen, Ende vom Lied war das der Chefarzt mit dem betroffenen Notarzt ein langes Gespräch hat führen müssen um eine Anklage gegen den RA abzuwenden.
      Wir bei uns haben einen Nasenzerstäuber für solche Fälle der natürlich vor der i.V. Gabe zu bevorzugen ist.
      Es muss also nicht immer der Patient der Kläger sein...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von preisel ()

    • Nur ne kurze Antwort da ich gleich zum Dienst muss.

      Man kann keine pauschale Antwort geben, wann man was macht, weil nun mal jeder Patient anders ist.

      Aber eins sollte mal klar sein, mit der Notkompetenz kann man sich den Hintern abwischen. Warum? Weil es eine Empfehlung der Bundesärztekammer ist. Eine Empfehlung. Ich empfehle dir auch nicht aus dem Fenster zu springen, wenn du im 10ten Stock bist. Jeder Sachverständige wird dir das Ding in der Luft zereissen.
      Weil eine Empfehlung für ganz Deutschland auszusprechen, wo jedes Bundesland, ja sogar jeder Kreis seine eigene Suppe kocht ist für die Katz.
      Wenn mein ärtzlicher Leiterrettungsdienst, mir und meinen Kollegen Diazepam i.V. freigibt, es somit auf unseren Autos ist, kann mir jeder Patient und jeder fremde NA an die Füße fassen. Solange ich natürlich nachweisen kann, das ich das Medikament kenne und weiß damit umzugehen!
    • korrekt, wenn dein Ärztlicher Leiter ein Medikament freigibt, macht er das wie du schon sagst mit dem Vorbehalt das der RA entsprechend gebildet und fortgebildet sein muss und selbst wenn er dies ist kann er immernoch sagen er macht es trotzdem nicht und ihm kann deswegen trotzdem nicht ans Bein gepisst werden. Weil zwingen kann ihn dazu keiner.

      Ob das moralisch richtig ist bzw. damit dem Patient optimal geholfen wird steht auf einem anderen Blatt.
    • preisel schrieb:

      Ich stimmt da da vollkommen zu, der Gesunde Menschenverstand und das Gesetz sind zwei paar Schuhe.
      Einziger Unterschied: den gesunden Menschenverstand interessiert vor Gericht keine Sau.

      Und ja ich möchte jedem Patienten bestmöglichst helfen.

      Und den Grad dazwischen zu finden ist das schwierige dabei!

      Angenommen der NA braucht wirklich 15-20 min. Dann gilt doch wohl der Rechfertigende Notstand. Man muss ja kein langes Stay&Play machen, aber wenigstens die akuten Probleme des Patienten müssen bekämpft werden und zwar mit allen Mitteln! Was macht ihr denn z.B. beim AV-Block 3° probiert ihr da kein Atropin und Supra, nur weil NA da ist? Wenn eure NA's und Kliniken so engstirnig sind, dann will Ich mal einen von denen sehen, wenn er selbst da liegt.

      preisel schrieb:

      Angenommen ein! (bezieht sich auf keine örtlichkeit!) RA kommt zu einer Reanimation: er bekommt den Patient sehr gut über Beutel/Maske beatmet. Somit ist in dieser Hinsicht nach rechtlichem Aspekt der Notkompetenz keine Intubation erlaubt, da die am wenigsten invasive Maßnahme zu wählen ist. Also ist da auch nichts mit Grauzone wenn man trotzdem intubiert.
      Jetzt wird es RAs geben die Intubieren trotzdem, vollkommen zurecht, Sicherung der Atemwege optimal durchgeführt. Allerdings rechtlich nicht erlaubt.
      Jetzt wird es andere RAs geben: die machen ihre Atemwegssicherung mit einem Larynxtubus mit Absaugkanal, Sicherung der Atemwege durchgeführt ob optimal ist hier die Frage. rechtlich allerdings vollkommen unbedenklich.
      und es wird RAs geben die sich sagen: der Notarzt kommt in 5min, solange gehe ich kein Risiko ein und wende eine Maßnahme an die ich nicht beherrsche, oder wie in der Notkompetenz steht: die Übung nicht vorhanden ist. Falls in der Zwischenzeit was aussergewöhnliches passiert kann ich immer noch intubieren.

      Optimal kann je nach Patient jede Maßnahme sein oder auch keine, das abzuwägen ist denke ich die Kunst dabei.
      Ich persönlich tendiere da zur Larynxtubuslösung, diese ist momentan noch in der Notkompetenz nicht erwähnt weil es diese damals nicht gab, diese wird auch in Bayern mittlerweile jedem SanAB gelehrt.

      Und um es nochmal zu betonen: Jede Maßnahme kann das beste für den Patienten sein, wenn man sich rechtfertigen kann warum man eine Maßnahme gemacht hat oder nicht gemacht hat kann jede Maßnahme die beste oder auch die schlechteste sein. Wie gesagt solang man sich Begründen kann warum ausgerechnet in dieser Situation.
      Solange man eine Maßnahme begründen kann kann doch auch niemand etwas einwenden??

      preisel schrieb:

      Und um nochmal einen Einwurf zu geben: bei Ärzten die erfolgreiche Intubationsrate liegt bei um die 85% (Lehrgangsaussage).
      Das finde ich nicht wirklich viel, da sind viele Ärzte dabei die das jeden Tag zich mal machen. Wie soll da ein RA der das abundzu mal macht dann beherschen.
      Auch eine Lehrgangsaussage: In der Notkompetenz steht das der RA geübt sein muss diese Maßnahme durchzuführen.
      d.h. geübt in der Intubation ohne Relaxantien
      geübt definiert sich mind. 50 mal pro Jahr, Wieviele Anästhesisten schaffen 50 Intubationen ohne Relaxantien? ein RA sicher nicht.
      Naja, wenns nicht klappt merkt man dass ja spätestens beim auskultatorischen Test.

      preisel schrieb:

      edit zum Thema Medikamente:
      Gab hier in der Nähe, anderer Kreis, mit uns nichts zutun. Vor etwas längerer Zeit einen Vorfall: da hat der RA beim Krampfenden Patienten Diazepam i.V. gespritzt, krampf hat sich natürlich gelöst, irgendwann kam dann wohl ein junger Notarzt, dieser hat sich wohl dann mit dem RA etwas in die Haare bekommen, Ende vom Lied war das der Chefarzt mit dem betroffenen Notarzt ein langes Gespräch hat führen müssen um eine Anklage gegen den RA abzuwenden.
      Wir bei uns haben einen Nasenzerstäuber für solche Fälle der natürlich vor der i.V. Gabe zu bevorzugen ist.
      Es muss also nicht immer der Patient der Kläger sein...
      Wie schnell war der Notarzt da? War der RA qualifiziert? Bei uns würde da nichts dagegensprechen.

      Was macht ihr denn am Notfallort ohne NA? Patienten lagern und Vitalparameter überwachen? (jetzt ganz überspitzt ausgedrückt?)
    • Zum letzten erläuterten Fall:
      Der Notarzt hat wohl schon etwas länger gebraucht... würde schätzen 15min, ich persönlich kenne den RA nicht persönlich, aber Kollegen meinen er wäre ein sehr fähiger Mann und würde diese und ähnliche Maßnahmen wohl regelmäßig anwenden.

      Zum Thema kein NA verfügbar: gibt es eigentlich nicht, mir ist kein Fall bekannt wo die Leitstelle gesagt hat sie hat keinen Notarzt oder dieser würde länger als 20min brauchen... nachts würde ich sagen kann es vereinzelt schonmal 25min dauern, aber sehr sehr selten. Tagsüber ist eigentlich entweder innerhalb 15min ein NEF oder ein RTH da, RTH unter umständen vielleicht sogar schneller.

      Zum Thema was macht ihr am Notfallort möchte ich nochmal betonen das man das nicht verallgemeinern kann!
    • Also hier bei uns ist jeder RTW Standort eigentlich auch NEF Standort und falls ein RTW von der Absicherung kommt gibt es bei der Hälfte der Standorte noch einen Hintergrund-Notarzt/LNA o.ä. der alarmiert werden kann...
      die Wachen liegen alle um die 15km auseinander, da ist also auch falls der eigene Notarzt nicht da ist innerhalb 15min einer von einer anderen Wache da.
      Die Wachen haben im Schnitt eine Auslastung von 2-3 NA Einsätzen innerhalb 24h.
      Ein KH der Mindestversorgung ist im Schnitt innerhalb 20km erreichbar. Maximalversorgung 40km
      Sobald man etwas ausserhalb in der Pampa steht mit einem Patienten für die Maximalversorgung-Klinik wird da direkt ein RTH nachgefordert, dieser braucht dann in Ausnahmefällen länger als 20min. Meistens um die 15min.
      Nachts bei einem Verkehrsunfall ist der ITH auch innerhalb 30-40min da falls verfügbar, da wartet man lieber 10min mit dem Patienten am Unfallort, dafür ist der Patient 30min schneller in einer Klinik Maximalversorgung.

      In Hamburg (korrigiere mich wenn ich falsch liege) ist es denke ich so das wenn kein NA da ist, ist der Weg zu nächsten Klinik ein Katzensprung.
    • Klar haben wir kurze Wege zu den Kliniken, aber ich will dich sehen wie du einen instabilen Patienten transportierst. Wenn du als RA keine Maßnahmen ergreifst, aus welchem Grund auch immer.
      Verdammt wir fahren keine Taxis, auch wenn manche das leider so sehen. Je höher wir unsere eigenen Ansprüche stellen und allen Anderen beweisen, das wir was können dann meckert auch keiner.
      preisel sorry das du so ein bisschen zum Mittelpunkt dieses Thread gerutscht bist.