Genau geregelt wird die Verwendung von VEF und z.B. den RTW der Feuerwehren in §4 der Verordnung zur Ausführung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes.
Das VEF darf danach nur aus Status 1 alarmiert werden (s.o.), die Spitzenabdeckung auch aus Status 2.
Das VEF darf nur dann einem NEF vorgezogen werden, wenn ein "medizinisch relevanter" Zeitvorteil für den Patienten zu erwarten ist. Warum der aber nur aus Status 1 vorliegen kann??? Da hat wohl jemand gute Lobby-Arbeit geleistet...
Die Zusatz-RTW dürfen nur dann alarmiert werden, wenn "nach dem Meldebild und der konkreten Situation im Einzelfall zu erwarten ist, dass ein Einsatzmittel des öffentlichen Rettungsdienstes nicht rechtzeitig die erforderliche Hilfe leisten kann". Offensichtlich trifft das in München bereits zu, wenn der reguläre vsl. RTW 1-2 Minuten länger braucht, als der Spitzenabdeckungs-RTW (s. z.B. RTW Garching, TU Garching nach Neufahrn / Eching etc.).
Für mich als juristischen Laien klingt "nicht rechtzeitig Hilfe leisten kann" eigentlich nach einer viel höheren Schwelle, als "medizinisch relevanter Zeitvorteil". Warum das eine aber hundertfach im Monat passiert, das andere aber nur 1-2 mal jährlich (wenn überhaupt) habe ich noch nie verstanden. Liegt aber wohl an meinem fehlenden Sachverstand.
Das VEF darf danach nur aus Status 1 alarmiert werden (s.o.), die Spitzenabdeckung auch aus Status 2.
Das VEF darf nur dann einem NEF vorgezogen werden, wenn ein "medizinisch relevanter" Zeitvorteil für den Patienten zu erwarten ist. Warum der aber nur aus Status 1 vorliegen kann??? Da hat wohl jemand gute Lobby-Arbeit geleistet...
Die Zusatz-RTW dürfen nur dann alarmiert werden, wenn "nach dem Meldebild und der konkreten Situation im Einzelfall zu erwarten ist, dass ein Einsatzmittel des öffentlichen Rettungsdienstes nicht rechtzeitig die erforderliche Hilfe leisten kann". Offensichtlich trifft das in München bereits zu, wenn der reguläre vsl. RTW 1-2 Minuten länger braucht, als der Spitzenabdeckungs-RTW (s. z.B. RTW Garching, TU Garching nach Neufahrn / Eching etc.).
Für mich als juristischen Laien klingt "nicht rechtzeitig Hilfe leisten kann" eigentlich nach einer viel höheren Schwelle, als "medizinisch relevanter Zeitvorteil". Warum das eine aber hundertfach im Monat passiert, das andere aber nur 1-2 mal jährlich (wenn überhaupt) habe ich noch nie verstanden. Liegt aber wohl an meinem fehlenden Sachverstand.