Hey JuLuKor,
generell hast du recht mit deiner aussage, es wird bei uns im LK auch so gehandhabt.
Allerdings gab es in der "Rettungsdienst" von 09/2010 eine fünf Seiten lange Diskussion
zu diesem Thema welche zum Fazit kam, dass es eine rechtliche Grauzone gibt die diesen
angesprochenen Umstand leider nicht explizit regelt. Aus Straßenverkehrsrechtlicher Sicht,
ist es mit wenigen Begründungen zulässig, allerdings wird die Rechtfertigung im Versicherungsrechtlichen
Teil recht schwierig wenn ich mich recht entsinne. Ich muss mir den Artikel morgen auf der Arbeit noch einmal
anlesen und kann dir dann nochmal eine genauere Antwort darauf geben.
Ansonsten um dich fürs erste mit einer kleinen Ausrede zu vertrösten :
"Geh einfach immer davon aus, dass kein anderes NEF zur Verfügung steht und somit die SoSi-Fahrt gerechtfertigt ist um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Damit lässt sich das Gewissen doch erstmal gut beruhigen
generell hast du recht mit deiner aussage, es wird bei uns im LK auch so gehandhabt.
Allerdings gab es in der "Rettungsdienst" von 09/2010 eine fünf Seiten lange Diskussion
zu diesem Thema welche zum Fazit kam, dass es eine rechtliche Grauzone gibt die diesen
angesprochenen Umstand leider nicht explizit regelt. Aus Straßenverkehrsrechtlicher Sicht,
ist es mit wenigen Begründungen zulässig, allerdings wird die Rechtfertigung im Versicherungsrechtlichen
Teil recht schwierig wenn ich mich recht entsinne. Ich muss mir den Artikel morgen auf der Arbeit noch einmal
anlesen und kann dir dann nochmal eine genauere Antwort darauf geben.
Ansonsten um dich fürs erste mit einer kleinen Ausrede zu vertrösten :
"Geh einfach immer davon aus, dass kein anderes NEF zur Verfügung steht und somit die SoSi-Fahrt gerechtfertigt ist um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Damit lässt sich das Gewissen doch erstmal gut beruhigen