Manu Schwarzenberger schrieb:
Einen ITW genehmigen und ihn im öffentlichen Auftrag zu betreiben sind zwei paar Schuhe. Man bedenke bitte, dass sowohl Bäuerle, als auch MKT und Aicher mindestens ITW betreiben. Und ja, auch die müssen genehmigt sein, wenn sie eine BOS-Zulassung und einen offiziellen BOS-FRN wollen.NEF-Fahrer schrieb:
n Bayern gibt es ja vordefinierte ITW Standorte (Würzburg, Erlangen, Regensburg, Augsburg, München 1 und München 2). Kann dann jetzt einfach jemand noch einen weiteren ITW genehmigen lassen? Im Prinzip wird doch auch für ITW eine Bedarfsplanung erstellt oder?
Wenn ein ITW im BOS Netz verkehrt aber nicht zur öffentlich rechtlichen Vorhaltung gehört, muss dann nicht auch erst die Möglichkeiten der öffentlich rechtlichen Vorhaltung ausgeschöpft werden bevor ich diesen nicht öffentlich rechtlichen ITW dann ziehen dürfte? Wie ist das geregelt?