Rettungsassistent <-> Notfallsanitäter

    • Rettungsassistent <-> Notfallsanitäter

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      der Rettungsdienst steht vor einem Umbruch: Künftig soll der so genannte
      Notfallsanitäter der höchstqualifizierte nichtärztliche Ausbildungsberuf
      sein. Er löst dann den bisherigen Rettungsassistenten ab. Deutschlands
      Feuerwehren leisten fast ein Drittel aller Akuteinsätze im Rettungsdienst.
      Deshalb begleiten der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die
      Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) das
      Gesetzgebungsverfahren intensiv. Sie haben an einer ersten Anhörung beim
      Bundesministerium für Gesundheit teilgenommen.

      Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung,
      die Sie unter feuerwehrverband.de/presse auch im Internet
      recherchieren können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sönke Jacobs
      Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

      Deutscher Feuerwehrverband e.V.
      der von mir verfasster Text entspricht nicht der generellen Meinung des Teams, sondern nur meine eigene.
    • Na ja, so fix wie sich das hier anhört ist das bei weitem noch nicht - das ist ein erster Gesetzesvorschlag, der erst mal durch die ganzen Gremien muss. Wünschenswert ist es aber auf jeden Fall daß sich da was tut! Nieder mit dem Ärzte-Monopol! ;):D
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • Thor schrieb:

      Das wird noch Jahre dauern. Jetzt ist gerade mal Stufe 2 von 13 erreicht. Vielleicht schafft es bis zum Ende des Verfahrens ja sogar die BÄK, einen Facharzt für Notfallmedizin zu etablieren...

      wär für mich Himmel auf Erden und genau das richtige...
      der von mir verfasster Text entspricht nicht der generellen Meinung des Teams, sondern nur meine eigene.
    • @ Iomis: Das gleiche Monopol wie in Österreich auch:
      Die Kompetenzen, die einem Sanitäter zustehen, werden eben immer noch haupsächlich von ärztlicher Seite geregelt; und der Stand der Ärzte (Ärztekammer, etc.) hat eben ein großes Problem damit "ärztliche" Tätigkeiten (i.v.-Zugang, Medikamentengabe) für nichtärztliches Personal freizugeben.
      Genau daran scheitert auch die sinnvolle Umsetzung der (grundsätzlich im Bundesgesetz ganz gut angelegten) Notkompetenzen in weiten Teilen Österreichs.

      Noch krasser stellt sich das Problem dar, wenn man sich vor Augen hält, dass jeder HiOrg in jedem Landesverband EIN Chefarzt vorsteht, der quasi alleine über die Ausbildung und Freigabe von Notkompetenzen in einem ganzen Land entscheidet.
      Dann kann dir zwar niemand verbieten, die entsprechenden Ausbildungen in einem anderen Bundesland zu machen, doch sobald du wieder in deinem LV Dienst versiehst, unterliegst du (unter anderem) auch wieder der dortigen Arzneimittelliste, die genau die Medikamente regelt, die verabreicht werden dürfen - und die ist numal manchmal leider LEER.

      Sry wenns ein bisschen OT wurde, aber ich könnte mir denken, dass es in DE nicht ganz so anders ist?
    • Soll das heißen, es wird jetzt über dem RA noch den Notfallsanitäter geben? Der darf dann ärztliche Maßnahmen durchführen oder wie habe ich das zu verstehen?
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • @fenta: welche Notkompetenzen würdest du über die bestehenden NKA, NKV und NKI inklusive der einschlägigen Arzneimittellisten (bei denen ich es auch nicht sinnvoll finde, dass diese organisations- und bundeslandspezifisch erlassen werden, größtenteils sind sie meines Wissens aber beinahe ident, mit Ausnahme der Freigabe der NKI) sinnvoll finden?

      und damit auch @Topic: Welche Maßnahmen sollte ein noch besser ausgebildeter RA ergreifen dürfen? Ich sehe das sehr skeptisch..
    • F. Köhler schrieb:

      Soll das heißen, es wird jetzt über dem RA noch den Notfallsanitäter geben? Der darf dann ärztliche Maßnahmen durchführen oder wie habe ich das zu verstehen?


      Ja im Zuge der Neuordnung des Berufsbildes soll die bisherige Ausbildung zum Rettungsassistenten durch eine dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt werden und damit auch erweiterte Maßnahmen am Pat. möglich sein. Somit wird ab Inkrafttreten des neuen Berufsbildes wohl es keine neuen Rettungsassistenten mehr geben. Die bestehenden Abschlüsse werden zwar nicht aberkannt, trotzdem ist damit zu rechnen, dass sich die Rettungsdienstgesetze verschärfen und das neue Berufsbild nach einer Übergangszeit fordern. Im Gegensatz wie damals zur Einführung des Rett.Ass. werden nun eine Anpassungsausbildung und Ergänzungsprüfung für bestehende Rett.Ass. gefordert um die neue Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Im Erstentwurf ist dafür eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen.
    • KEINE zusätzlichen Notkompetenzen. Lediglich die VORHANDENEN flächendeckend umsetzen.

      Finde persönlich die rechtlichen Details unübersichtlich (v.a. etwa wenn du etwa in Wien eine NK-Ausbildung machst und z.B. in Kärnten tätig bist).
      Theoretisch darfst du nur das verabreichen, was auf der Arzneimittelliste 2 steht. Auf der ist z.B. in Wien Nitrospray, B2-Inhalatoren, Adrenalin, Amiodaron, Glucose, ... in Kärnten: ... genau ... NIX. Abgesehen davon, werden die NK in Kärnten grundsätzlich nicht ausgebildet (zumindest beim RK, beim ASB gibts doch wieder NKV). Gleiche Situation in der Steiermark, wo es bis auf eine Hand voll "Rettungsmedizinern" (die mit der NKI eine wackelige rechtliche Basis für ihr Schaffen bekommen haben) de facto keine NKs gibt. In Niederösterreich gibts es schon wieder, ...
      Also insg. alles andere als einheitlich


      Was mich jetzt aber to topic interessieren würde: geht das ganze dann in Richtung Paramedic-System?
    • @fenta: Da bin ich vollkommen deiner Meinung, habe dich ein bisschen falsch verstanden (wobei es in der Steiermark schon auch normale NKVs gibt) - denke aber auch, dass Nitro aus der Arzneimittelliste rausfliegen sollte (potenzielle Nebenwirkungen, wo einem NKS kann zumindest derzeit nicht erwartet werden, eine Aortenstenose zu erkennen) und ich die NKI auch eher kritisch sehe.

      Die Problematik geht aber an vielen anderen Baustellen weiter - Trennung RTWs/KTWs in verschiedenen Bundesländern, Ausstattung (Monitor im RTW?, BZ-Messgeräte gibt in der Steiermark nur selten auf RTWs, etc.), Larynxtubus und so weiter - da kocht jede Landesorganisation ihr eigenes Süppchen und glaubt, selbst die beste Lösung gefunden zu haben.
    • Klar, Nitro ist wieder eine ganz eigene Diskussion ;) Aber ausgebildet wird die NKV in der Stmk seit einem Jahr oder so nicht mehr, oder liege ich da falsch? NKI wird (da auf die Reanimation beschränkt) mitn Larynxtubus eh bald obsolet werden, denke ich.

      Mit den anderen Punkten, die du ansprichst hast du natürlich auch recht. Und leider muss man sagen, dass jedes dieser Süppchen insgesamt wohl einem Standard den man in Mitteleurpa erwarten dürfte (sowohl personell als auch materiell) nicht gerecht wird. (Natürlich gibts Ausnahmen, allen voran Wien)
    • F. Köhler schrieb:

      Der darf dann ärztliche Maßnahmen durchführen oder wie habe ich das zu verstehen?


      Eben NICHT.
      Das ist wieder so eine typische, deutsche "Lösung".
      Das Kind hat jetzt zwar einen neuen Namen, ist aber noch immer das selbe, dämliche Kind...

      Der Notfallsanitäter (NS - alleine die Abkürzung ist in D schon unglücklich) darf wie auch sein Vorgänger der RettAss selbständig KEINE Therapie ergreifen da Diagnose und Therapie auch dann noch immer dem Arztvorbehalt unterliegen. :cursing: Darauf weiß die BÄK explizit hin.

      Auch wenn dreijährige Ausbildung, ist diese auch dann noch immer keine Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz und wird weiter an privaten Schulen erfolgen.

      Der Entwurf für den Notfallsanitäter ist die selbe, unausgegorene Augenwischerei wie der RettAss damals.


      Jeder der sich Regelkompentz wünscht muß sich im klaren sein, dass es dann kein "kann" mehr gibt sonder ein "muß", ober er kann oder nicht. Es werden dann mit Sicherheit mehr RD MItarbeiter "angenzündet" weil sie etwas NICHT getan haben als bis dato Mitarbeiter belangt wurden weil sie etwas getan haben.

      Ich kenne bis heute keinen einzigen Fall in dem ein RD-Mitarbeiter belangt wurde weil er eine ärtliche Maßnahme ergriffen hat. Das waren bisher alles Arbeitsgerichtsprozesse bei dem der Arbeitgeber seine eigenen Mitarbeiter sanktioniert hat - und diese Prozesse verloren hat:D
    • Housil schrieb:

      Zitat von »F. Köhler«



      Der darf dann ärztliche Maßnahmen durchführen oder wie habe ich das zu verstehen?

      Housil schrieb:

      Eben NICHT.
      Das ist wieder so eine typische, deutsche "Lösung".
      Das Kind hat jetzt zwar einen neuen Namen, ist aber noch immer das selbe, dämliche Kind...

      Housil schrieb:

      Der Notfallsanitäter (NS - alleine die Abkürzung ist in D schon unglücklich) darf wie auch sein Vorgänger der RettAss selbständig KEINE Therapie ergreifen da Diagnose und Therapie auch dann noch immer dem Arztvorbehalt unterliegen. :cursing: Darauf weiß die BÄK explizit hin.
      NFS wäre zu einem die richtige Bezeichung.
      Zum anderen ist und wird Therapie/ Diagnosefindung nie das Ziel eines deutschen Rettungsdienstgesetzes (bzw eines das Fachpersonal betreffendes) sein. Auch ein langjährig erfahrener Notarzt wird präklinisch nie einen blutigen von einem unblutigen Apoplex unterscheiden können. Für defintive Diagnosen und heilungsbezogene Therapien ist immer noch das Krankenhaus zuständig. (abgesehen vom Hausarzt bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit)
      Was der Rettungsdienst betreibt, sind lebensrettende Massnahmen und den Transport in die Klinik bzw zu einem Arzt. Insofern MÜSSEN Therapien vor Ort erfolgen, gff auch durch RA - was Therapien im einzelnen bedeutet legt zudem jeder Landkreis und der ÄLRD fest.
      Der Arztvorbehalt hat mit dem Rettungsdienst rein gar nix zu tun. Es nicht wahr, dass das RettAss Gesetz den RA auffordert lebensrettende Massnahmen zu ergreifen, welche nach "Arztvorbehalt/Heilpraktikergesetz" dem RA verboten werden. So schizophren ist selbst das deutsche Rechtssystem nicht. Der Arztvorbehalt bzw Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939 (!), das RettAssG aus 1989...
      wie du unten auch schon schreibst, wägen die Gerichte ab, ob sie ein altes Gesetz zitieren oder einem Menschen, der einen anderen gerettet hat, nicht für seine Hilfe bestrafen.

      Housil schrieb:

      Auch wenn dreijährige Ausbildung, ist diese auch dann noch immer keine Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz und wird weiter an privaten Schulen erfolgen.
      Situation heute: Schüler bezahlt 2000€ eine eine Schule, legt schriftliche Prüfung ab und sucht sich über Monate eine Arbeitgeber für das praktische Jahr, wobei er 50% auf dem KTW sitzt.
      Geplante, noch nicht mal veranschiete Version: Schüler schließt einen Vertrag über Schule und Ausbildungsbetrieb, wird über drei Jahre als reulärer Azubi bezahlt, und ist zu +- 70% der Zeit auf dem RTW.

      Wo bestehe der Unterschied, wenn das Berufsausbildungsgesetz angewendet würde??

      Housil schrieb:

      Der Entwurf für den Notfallsanitäter ist die selbe, unausgegorene Augenwischerei wie der RettAss damals.

      Housil schrieb:

      Jeder der sich Regelkompentz wünscht muß sich im klaren sein, dass es dann kein "kann" mehr gibt sonder ein "muß", ober er kann oder nicht. Es werden dann mit Sicherheit mehr RD MItarbeiter "angenzündet" weil sie etwas NICHT getan haben als bis dato Mitarbeiter belangt wurden weil sie etwas getan haben.
      Auch heute gibt es hier und dort eine Regelkomptenz, wenn auch anders genannt. Auch bundesweit hat die BÄK vorgeschlagen, dass RA im Notfall Medikamente verabreichen, wenn a) indiziert und b) auch beherrscht wird. Sind a) und b) vorhanden, wird auch keiner verklagt.
      Und beides wird auch heute schon gelehrt. Wenn ich mich für einen Beruf im RD entscheide, also den RettAss, muss ich mir auch im klaren sein, dass ich Massnahmen ergreifen muss. Da geht es auch nicht um ein "kann"... wenn er nicht kann, sorry, aber dann ist dieser im falschen Beruf. Es kann nicht sein, dass Pat A Pech hat, weil heute RettAss B Dienst hat und keine Zugang legen will. Dass eventuell der Tatbestand des Unterlassens mit dem NFS

      Housil schrieb:

      Ich kenne bis heute keinen einzigen Fall in dem ein RD-Mitarbeiter belangt wurde weil er eine ärtliche Maßnahme ergriffen hat. Das waren bisher alles Arbeitsgerichtsprozesse bei dem der Arbeitgeber seine eigenen Mitarbeiter sanktioniert hat - und diese Prozesse verloren hat:D
      Wenn richtig indizert und richtig angewandt, dann kann der RA theoretisch mehr als die von BÄK vorgeschlagene Medis verabreichen (selbst diese Liste basiert auf einer Stellungnahme der BÄK und ist kein Gesetzt, das nur am Rande). Dazu muss er aber wissen, WANN er WELCHES Medikament WIE dem Patienten verabreiche. Dass lerne ich in drei Jahren sicherlich besser als in zwei.
    • Moin,


      ich finds einfach klasse!

      Ich freu mich voll... Das wir jetzt schon keine vernünftige bezahlung hinbekommen...

      Aber dafür noch mehr kompetenzen aufgebürgt... und von dem rießigen gehalt dürfen wir dann, ähnlich wie Ärzte, eine super günstige 400 Euro/Monat Versicherung abschließen, dass im falle evtl. unseren Schaden eine Versicherung nach jahrelangem Rechtstreit übernimmt!


      Wie ich das liebe...

      gruß


      P.S.: Caution, Attention, Attenzione, Vorsicht: Der oben geführte Text könnte spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker....