Medikamente durch RD-Personal??? Aktueller Zeitungsartikel

    • Medikamente durch RD-Personal??? Aktueller Zeitungsartikel

      Keine Medikamente durch Rettungssanitäter Spritzen verboten

      02.07.2012, 16:44
      Von Stephan Handel

      Wenn Rettungssanitäter gerufen werden, geht es oft um Leben und Tod. Doch nun dürfen die Helfer keine Medikamente mehr verabreichen, sondern müssen auf den Notarzt warten. Für die Patienten könnte das möglicherweise zu spät sein.

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    • Einwurf am Rande: Auch ein ÄLRD steht nicht über dem Strafrecht. Sollte ein Rettungsdienstler zu einem Notfall kommen, der Patient dringend Infusion oder anderes benötigen und der RA ist entsprechend ausgebildet und weiß wie er es einsetzt, so macht er sich unter Umständen eines Unterlassens strafbar.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Mal ganz abgesehen davon dass die sog. "Notkompetenz" für Rettungssanitäter eigentlich irrelevant ist und Midazolam keine Zulassung für die Therapie von cerebralen Krampfanfällen hat und kann selbst von Ärzten nur Off-Label gebraucht werden kann- mit allen dazugehörigen Konsequenzen, die bei Rettungsdienstlern, ob nun RS oder RA, ja wohl noch viel schwerwiegender sein können...
    • Die Notkompetenz ist durch ein Schreiben der BÄK entstanden und ist keine rechtliche Grundlage!

      Die rechtliche Grundlage ist der rechtfertigende Notstand für jede invasive Therapie. Ob im Zweifel es gerechtfertigt war, dass ein RS/RA/Ersthelfer im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes eine Therapie durchgeführt hat, die rechtlich gesehen über seine Kompetenz hinausgeht, muss ein Gericht entscheiden.
    • Neptun33 schrieb:

      Mal ganz abgesehen davon dass die sog. "Notkompetenz" für Rettungssanitäter eigentlich irrelevant ist und Midazolam keine Zulassung für die Therapie von cerebralen Krampfanfällen hat und kann selbst von Ärzten nur Off-Label gebraucht werden kann- mit allen dazugehörigen Konsequenzen, die bei Rettungsdienstlern, ob nun RS oder RA, ja wohl noch viel schwerwiegender sein können...

      Sorry, dass ist sowas von falsch.
      Richtig ist: Midazolam ist für die Sedierung von Patienten zugelassen. Nicht anderes (und dementsprechend kein Off-Label-Use) führt der Rettungsdienst (egal ob ärztlich oder nichtärztlich) durch. Auch Diazepam (das zusammen mit Clonazepam eines der wenigen Benzos ist das eine explizite Nennung des Status Epi hat ) wird das Ende des Krampfes nicht durch die "Durchbrechen" des Krampfes (hier für braucht es ganz andere Medis auf Stufe der Hydantoin-Derivate, usw.) sondern durch die Wegnahme des "erregenden Teiles" eines Krampfanfalls (Hyperexzitabilität) erzeugen, sprich wie alle Benzos verstärkt es die dämpfende (und damit antikonvulsive) Wirkung des GABAs. (Ausnahme ist hier ausschließlich das Clonazepam das eine weitaus spezifischere antikonvulsive Wirkung hat und daher als einziges Benzo auch als "echtes" Antiepileptikum gelistet ist) (Auf die kompletten pathophysiologischen Vorgänge verzichte ich an dieser Stelle mal& setze es als bekannt voraus)
      Wirkmechanismus und Anwendung bleiben die gleiche, die rechtliche Voraussetzung ebenfalls. Denn Midazolam ist schlichtweg "breitbandiger" zugelassen, sprich hat eine allgemeine Zulassung zur Sedierung.
    • Du hast natürlich Recht mit deinen Aussagen - Midazolam hat selbstverständlich eine etwas breitbändige Zulassung als Sedativum. Allerdings nicht als Antiepileptikum und das meine ich. Das es mittlerweile im Rettungsdienst natürlich völlig korrekt sowohl ärztlich als auch nichtärztlich zu dem von dir beschriebenen Zweck der Sedierung eingesetzt wird, ändert absolut nichts an der Zulassung des Medikaments und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Und über die sollte sich jeder Kollege- ob nun RS oder RA- gut im Klaren sein, bevor er zu Medikamenten greift. Ein Arzt kann sich im zweifelsfalle gut mit der ärztlichen Behandlungsfreiheit "heraus" reden, das wird bei RDlern etwas schwieriger...