ILS Region Ingolstadt (ID 1426)

    • Daniii93 schrieb:

      Bringt der RDB 2023 noch irgendwelche News für Region Ingolstadt bezüglich neuer Standorte oder Vorhalteerhöhung?
      Der RDB ist eine Zusammenfassung des Jahres 2022. Daraus ergeben sich keine Neuerungen. Das bringen nur die TRUST-Gutachten. Natürlich werden da auch Kennzahlen einfließen.
    • Daniii93 schrieb:

      Eigner schrieb:

      Hallo zusammen,
      vorab, frohes Neues Jahr an alle Leser.

      Die Einsatzintervalle wurden wieder auf den "aktuellen" Stand (RDB BY 2023, also Zahlen von 2022 :P ) gebracht, deshalb wie gewohnt diese zurücksetzen, um in den Genuss der neuen Intervalle zu kommen
      Bringt der RDB 2023 noch irgendwelche News für Region Ingolstadt bezüglich neuer Standorte oder Vorhalteerhöhung?Ich meinte mal, dass schon seit Jahren im Gespräch ist, Kipfenberg auf 24/7 umzustellen und weiteres.
      Aber hab nie von der Ausführung gehört.
      Nach meinem Kenntnisstand werden momentan folgende Standorte diskutiert oder sind teilweise schon beschlossen, wo jetzt noch die Ausschreibung folgt:
      • SP Schweitenkirchen (kommt sicher, aufgrund von Gutachten des RDBs Erding, das gezeigt hat, dass im nordwestlichen LK Freising die Abdeckung sehr miserabel ist)
      • SP Mindelstetten (kommt auch ziemlich sicher, allerdings noch keine Ausschreibung)
      • SP Gaimersheim (in Diskussion)
      • SP Rohrbach (in Diskussion, ob nur Stundenerhöhung oder 24h)
      • SP Jetzendorf (ebenfalls in Diskussion, ob Stundenerhöhung)
      Mir wurde auch schon zugetragen, ob evtl. im Bereich Karlshuld ein SP entstehen soll, um die Lücke zwischen ND und SOB zu verringern.
      Es ist in den nächsten Wochen mit den offiziellen Ausschreibungen zu rechnen, aber es steht schon fest, dass sich in naher Zukunft noch einiges im RDB Ingolstadt verändern wird.
      ILS Landshut - ID 519
      Stadt Landshut - Lkr. Landshut - Lkr. Dingolfing-Landau - Lkr. Kelheim


      ILS München - ID 1159
      Stadt München - Lkr. München
    • MLJ218 schrieb:

      Daniii93 schrieb:

      Eigner schrieb:

      Hallo zusammen,
      vorab, frohes Neues Jahr an alle Leser.

      Die Einsatzintervalle wurden wieder auf den "aktuellen" Stand (RDB BY 2023, also Zahlen von 2022 :P ) gebracht, deshalb wie gewohnt diese zurücksetzen, um in den Genuss der neuen Intervalle zu kommen
      Bringt der RDB 2023 noch irgendwelche News für Region Ingolstadt bezüglich neuer Standorte oder Vorhalteerhöhung?Ich meinte mal, dass schon seit Jahren im Gespräch ist, Kipfenberg auf 24/7 umzustellen und weiteres.Aber hab nie von der Ausführung gehört.
      Nach meinem Kenntnisstand werden momentan folgende Standorte diskutiert oder sind teilweise schon beschlossen, wo jetzt noch die Ausschreibung folgt:
      • SP Schweitenkirchen (kommt sicher, aufgrund von Gutachten des RDBs Erding, das gezeigt hat, dass im nordwestlichen LK Freising die Abdeckung sehr miserabel ist)
      • SP Mindelstetten (kommt auch ziemlich sicher, allerdings noch keine Ausschreibung)
      • SP Gaimersheim (in Diskussion)
      • SP Rohrbach (in Diskussion, ob nur Stundenerhöhung oder 24h)
      • SP Jetzendorf (ebenfalls in Diskussion, ob Stundenerhöhung)
      Mir wurde auch schon zugetragen, ob evtl. im Bereich Karlshuld ein SP entstehen soll, um die Lücke zwischen ND und SOB zu verringern.
      Es ist in den nächsten Wochen mit den offiziellen Ausschreibungen zu rechnen, aber es steht schon fest, dass sich in naher Zukunft noch einiges im RDB Ingolstadt verändern wird.
      Und in Kipfenberg wird wohl auch über eine Stundenerhöhung diskutiert. Vom ZRF kam aber bisher weder für den einen, noch für den anderen Stellplatz irgendwas offizielles... mal sehen wann sich da was tut
      Viele Grüße

      Eigner
    • Seit kurzem existiert am SP Jetzendorf zusätzlich ein Sonderbedarf Rettungsdienst, welcher bei Großschadenslagen durch die ILS alarmiert wird. Dafür wird der RK Jetzendorf 71/70 genutzt, welcher ein RTW Typ BY 2017 ist.

      An eine SEG ist dieses Fahrzeug vorerst nicht angeschlossen.

      Zusätzlich dient das Fahrzeug zur Überbrückung beim Schichtwechsel sowie als Ersatzfahrzeug für den RK JEZ 71/1.
      ILS Landshut - ID 519
      Stadt Landshut - Lkr. Landshut - Lkr. Dingolfing-Landau - Lkr. Kelheim


      ILS München - ID 1159
      Stadt München - Lkr. München
    • asdf schrieb:

      Das scheint es ja nun immer öfter zu geben, zumindest auch in meinem ILS-Bereich. Aber wie werden solche Fahrzeuge überhaupt alarmiert und wer besetzt sie? @MLJ218
      Das ist häufig vertraglicher Bestandteil bei neuen Stellplätzen bzw. Wachen und funktioniert ähnlich einer UG-RD.
      Großer Unterschied dazu ist, dass der Sonderbedarf RD innerhalb von 30 min sich einsatzklar melden muss und auch wirklich bei Alarmierung besetzt sein muss. Die UG-RD ist dahingegen nur ein rein ehrenamtliches Zusatzangebot.
      ILS Landshut - ID 519
      Stadt Landshut - Lkr. Landshut - Lkr. Dingolfing-Landau - Lkr. Kelheim


      ILS München - ID 1159
      Stadt München - Lkr. München
    • MLJ218 schrieb:

      Die UG-RD ist dahingegen nur ein rein ehrenamtliches Zusatzangebot.
      Das ist so nicht korrekt. Wenn eine UG-Rett sich als solche anbietet und auftritt, gelten die gleichen Vorgaben wie für den Sonderbedarf RD. Ansonsten wäre es ne reine SEG-T. Der Unterschied ist, dass der Sonderbedarf häufig immer mitgefordert wird, wenn es keine EA-Bereitschaft gibt, die diesen decken kann oder will. Zusätzlich soll das neue Konstrukt eigentlich die EA'ler entlasten.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      MLJ218 schrieb:

      Die UG-RD ist dahingegen nur ein rein ehrenamtliches Zusatzangebot.
      Das ist so nicht korrekt. Wenn eine UG-Rett sich als solche anbietet und auftritt, gelten die gleichen Vorgaben wie für den Sonderbedarf RD. Ansonsten wäre es ne reine SEG-T. Der Unterschied ist, dass der Sonderbedarf häufig immer mitgefordert wird, wenn es keine EA-Bereitschaft gibt, die diesen decken kann oder will. Zusätzlich soll das neue Konstrukt eigentlich die EA'ler entlasten.
      Vielleicht ist das in anderen RDB so geregelt, aber im RDB Ingolstadt gilt die UG-RD als eine freiwillige Ergänzung des RD, wo eine Ausrückgarantie nicht vorhanden ist. Das Ganze ist vertraglich nicht festgehalten und wird auch nur im LK Eichstätt sowie in der Stadt Ingolstadt angeboten. Außerdem wird standardmäßig ein zweiter RTW an die Einsatzstelle geschickt (falls einer verfügbar ist...).

      Der Sonderbedarf RD muss in seiner Dienstzeit ausrücken, also z.B. Jetzendorf von 08:00 - 22:00 Uhr. Außerhalb des Zeitraums ist eine Alarmierung möglich, aber ohne Ausrückgarantie.
      ILS Landshut - ID 519
      Stadt Landshut - Lkr. Landshut - Lkr. Dingolfing-Landau - Lkr. Kelheim


      ILS München - ID 1159
      Stadt München - Lkr. München
    • MLJ218 schrieb:

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      MLJ218 schrieb:

      Die UG-RD ist dahingegen nur ein rein ehrenamtliches Zusatzangebot.
      Das ist so nicht korrekt. Wenn eine UG-Rett sich als solche anbietet und auftritt, gelten die gleichen Vorgaben wie für den Sonderbedarf RD. Ansonsten wäre es ne reine SEG-T. Der Unterschied ist, dass der Sonderbedarf häufig immer mitgefordert wird, wenn es keine EA-Bereitschaft gibt, die diesen decken kann oder will. Zusätzlich soll das neue Konstrukt eigentlich die EA'ler entlasten.
      Vielleicht ist das in anderen RDB so geregelt, aber im RDB Ingolstadt gilt die UG-RD als eine freiwillige Ergänzung des RD, wo eine Ausrückgarantie nicht vorhanden ist. Das Ganze ist vertraglich nicht festgehalten und wird auch nur im LK Eichstätt sowie in der Stadt Ingolstadt angeboten. Außerdem wird standardmäßig ein zweiter RTW an die Einsatzstelle geschickt (falls einer verfügbar ist...).
      Der Sonderbedarf RD muss in seiner Dienstzeit ausrücken, also z.B. Jetzendorf von 08:00 - 22:00 Uhr. Außerhalb des Zeitraums ist eine Alarmierung möglich, aber ohne Ausrückgarantie.
      Dies ist jedoch auch vom RDB abhängig bei uns ist in den Ausschreibungen drin das der Sonderbedarf außerhalb der Dienstzeit alamierbar sein muss.

      Sprockhövler schrieb:

      Ich denke mal dienstfreies hauptamtliches Personal, was unter Umständen das ganze dann als Überstunden oder so bezahlt bekommt.
      Das kommt auf den Arbeitgeber drauf an ich weiß das es in beim DRK Hessen so ist aber ich weiß nicht die aktuelle Lage beim BRK in Bayern.