Feuerwehr schickt Rechnung an Patienten

    • Feuerwehr schickt Rechnung an Patienten

      Ich hab vor wenigen Minuten ne Mail von meiner Bereitschaftsleitung bekommen, die mich dezent aus den Socken gehauen hat:

      Liebe Mitstreiter,
      ich möchte kurz über eine organisatorische Änderung im Rettungsdienst der Feuerwehr informieren:
      Wenn wir bisher im Sanitätseinsatz für Patienten einen Rettungswagen gerufen haben, war unsere Aussage immer "Keine Sorge, der RTW kostet sie nichts, die Abrechnung läuft ohne ihr Zutun direkt mit ihrer Krankenkasse!"
      Dies ist ab 1.7.2012 so nicht mehr richtig. Ab diesem Datum schickt die Feuerwehr eine Rechnung für den Transport direkt an den Patienten, die der Patient dann an seine Krankenkasse weiterleiten muss. Die Kosten können hierbei von 300 Euro (nur RTW) bis zu tausenden Euro (mit Rettungshubschrauber etc.) liegen. Ob und wie schnell die Krankenkasse dann den Betrag an die Feuerwehr überweist, oder ob der Patient im Einzelfall das Geld auch zunächst einmal auslegen muss, wird erst die Zukunft zeigen.
      Für die Notrufe, die wir für Patienten tätigen, ergeben sich durch die neue Regelung KEINE ÄNDERUNGEN. Für jeden, der einen RTW braucht, rufen wir natürlich auch zukünftig einen RTW. Die Kostenfrage ist hinter dem Wohl des Patienten selbstverständlich zweitrangig.
      Als Anlage beigefügt die entsprechende Pressemitteilung der Berliner Feuerwehr.
      Weitere Hintergrundinfos findet Ihr in der Presse, z.B. hier beim Tagesspiegel: tagesspiegel.de/berlin/rettung…ie-rechnung-/6791192.html
      Dateien


    • fentanyl1mg schrieb:

      seppel34 schrieb:

      bei mir gabs gestern nacht keinen versicherungsbetrug. ein rtw ist nich da um jemandem der nichtmehr aufstehen kann auf die couch zu helfen...

      Dazu fällt mir, wie allzu oft im SOZIALbereich, ein: Augen auf bei der Berufswahl! :thumbdown:

      Bitte? Soll dass heißen dass ein Rettungstransportwagen nachts durch die Städte fahren soll, um Leute mit 3 Bier intus das ZWEITE mal vom Boden auf die Couch zu helfen?
      Und wenn ich das richtig sehe, dass du mir da grade einen anderen Beruf empfiehlst weil ich mich über sowas aufrege, reagiere ich glaube ich zu recht etwas sehr allergisch auf sowas!
      Hier Viersen mit Selektivalarm...
    • seppel34 schrieb:

      fentanyl1mg schrieb:

      seppel34 schrieb:

      bei mir gabs gestern nacht keinen versicherungsbetrug. ein rtw ist nich da um jemandem der nichtmehr aufstehen kann auf die couch zu helfen...

      Dazu fällt mir, wie allzu oft im SOZIALbereich, ein: Augen auf bei der Berufswahl! :thumbdown:

      Bitte? Soll dass heißen dass ein Rettungstransportwagen nachts durch die Städte fahren soll, um Leute mit 3 Bier intus das ZWEITE mal vom Boden auf die Couch zu helfen?
      Und wenn ich das richtig sehe, dass du mir da grade einen anderen Beruf empfiehlst weil ich mich über sowas aufrege, reagiere ich glaube ich zu recht etwas sehr allergisch auf sowas!


      Nun mit Versicherungsbetrug hat das Ganze ja nichts zu tun. Schließlich kann man ja auch evtl. einen Selbstzahler aus der privaten Aktion machen. Etwas ist aber dabei immer zu bedenken. Wenn per Notruf eine hilflose Person gemeldet wird und man nicht sehr gute Gründe hat dies zu bezweifeln fährt der RTW auch zu Angetrunkenen die am Boden liegen und nicht mehr hochkommen (wenn es sein muss auch mehrmals am Tag). Wenn die Besatzung vor Ort entscheidet hier nicht handeln zu müssen braucht es wieder gute Begründungen falls doch dannach was passiert und die Staatsanwaltschaft ermittelt.
      Das Thema Augen auf bei der Berufswahl bedeutet wohl eher das man sich im Vorfeld mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen muss und in Deutschland solche Art von Einsätzen an der Tagesordnung sind und man sich dem bewusst sein muss. Alkoholismus ist schließlich als Krankheit anerkannt und nur deshalb sind die Krankenkassen zu Leistungen verpflichtet. Im Umkehrschluss es gibt keinen guten oder schlechten Krankheiten für den Rettungsdienst. Nachdem ich die Prozedur mit der Staatsanwaltschaft schon einmal mitgemacht habe kann ich dir sagen das man da deine gesamte Berufseinstellung sehr schnell mal in Frage zieht. Noch bist du ja im Anerkennungsjahr und verfügst damit über wohl noch nicht so viel Erfahrung um alles aus den verschiedenen Blickwinkel zu sehen. Das es dich aber emotional aufregt ist klar mit den Jahren solltest Du aber ruhiger werden.
    • seppel34 schrieb:

      fentanyl1mg schrieb:

      seppel34 schrieb:

      bei mir gabs gestern nacht keinen versicherungsbetrug. ein rtw ist nich da um jemandem der nichtmehr aufstehen kann auf die couch zu helfen...

      Dazu fällt mir, wie allzu oft im SOZIALbereich, ein: Augen auf bei der Berufswahl! :thumbdown:

      Bitte? Soll dass heißen dass ein Rettungstransportwagen nachts durch die Städte fahren soll, um Leute mit 3 Bier intus das ZWEITE mal vom Boden auf die Couch zu helfen?
      Und wenn ich das richtig sehe, dass du mir da grade einen anderen Beruf empfiehlst weil ich mich über sowas aufrege, reagiere ich glaube ich zu recht etwas sehr allergisch auf sowas!

      Ja, genau das ist dein Job.
      Und ganz ehrlich? Ich wäre mit solchen Aussagen in einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig. Es gibt durchaus Arbeitgeber die solche Aussagen kritisch sehen und dafür grade junge Mitarbeiter disziplinieren.
      Konkret wärst du bei meinem aktuellen Arbeitgeber dafür entlassen worden, bei meinem letzten hättest du dich zu mindestens zu einem netten Gespräch mit der Geschäftsführung (und wenn du Glück hast mir) treffen dürfen.
    • krumel schrieb:

      seppel34 schrieb:

      fentanyl1mg schrieb:

      seppel34 schrieb:

      bei mir gabs gestern nacht keinen versicherungsbetrug. ein rtw ist nich da um jemandem der nichtmehr aufstehen kann auf die couch zu helfen...

      Dazu fällt mir, wie allzu oft im SOZIALbereich, ein: Augen auf bei der Berufswahl! :thumbdown:

      Bitte? Soll dass heißen dass ein Rettungstransportwagen nachts durch die Städte fahren soll, um Leute mit 3 Bier intus das ZWEITE mal vom Boden auf die Couch zu helfen?
      Und wenn ich das richtig sehe, dass du mir da grade einen anderen Beruf empfiehlst weil ich mich über sowas aufrege, reagiere ich glaube ich zu recht etwas sehr allergisch auf sowas!

      Ja, genau das ist dein Job.
      Und ganz ehrlich? Ich wäre mit solchen Aussagen in einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig. Es gibt durchaus Arbeitgeber die solche Aussagen kritisch sehen und dafür grade junge Mitarbeiter disziplinieren.
      Konkret wärst du bei meinem aktuellen Arbeitgeber dafür entlassen worden, bei meinem letzten hättest du dich zu mindestens zu einem netten Gespräch mit der Geschäftsführung (und wenn du Glück hast mir) treffen dürfen.

      Ich widerspreche euch wehement.
      Mit einem RTW sind Notfallpatienten zu transportieren.
      Schauen wir uns das Rettungsdienstgesetz meines Landes an:
      § Abschnitt (1)
      Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende
      Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter
      Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder
      Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu
      befördern
      . Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und
      Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und
      Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände
      entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten
      sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
      Trifft für meinen Fall nicht zu, oder?
      §2 Abschnitt (2)
      Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen
      Personen, die nicht unter Absatz 1 fallen
      , fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung
      durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

      Trifft genausowenig zu, ist aber für diesen Fall auch eigentlich irrelevant, weil wir ein RTW waren (und wir waren als RTW unterwegs).
      Was denkt ihr hätte der KV-Arzt gesagt, wenn der angerufen worden wäre?

      Und die Kündigung möchte ich sehen. Ich darf meine Meinung überall äußern, solange ich meinem Arbeitgeber nicht verunglimpfe oder gegen andere berufsbezogene Dinge (Schweigepflicht z.B.) verstoße. Habe ich hier nicht getan. Und wenn vorallem "junge Arbeitnehmer" diszipliniert werden hört sich das für meine "jungen" Ohren nach "deine Nase gefällt mir nicht" oder "mit den jungen kann mans ja noch machen, vor den alten Hasen haben wir Angst" an. Und so eine Kündigung kommt nie und nimmer durch.
      Und ich möchte ELP4 (du meinst es zwar deeskalierend) nochmal widersprechen, "Augen auf bei der Berufswahl" interpretiere ich nicht als "eher das man sich im Vorfeld mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen muss und in Deutschland solche Art von Einsätzen an der Tagesordnung sind und man sich dem bewusst sein muss.". "Augen auf bei der Berufswahl" heißt für mich:"Such dir einen anderen Job, Junge.". Und das ganze auch noch schön in Fett markiert, dann sehe ich das erst Recht so. Schöne altkluge Weisheiten.
      Auf mehr Details kann ich jetzt nicht einsatzbezogen eingehen, aber ich denke nicht das irgendeiner von Euch nicht so reagieren würde wie ich und mein Kollege (nach dem Einsatz natürlich) reagiert haben.
      Hier Viersen mit Selektivalarm...
    • seppel34 schrieb:

      krumel schrieb:

      seppel34 schrieb:

      fentanyl1mg schrieb:

      seppel34 schrieb:

      bei mir gabs gestern nacht keinen versicherungsbetrug. ein rtw ist nich da um jemandem der nichtmehr aufstehen kann auf die couch zu helfen...

      Dazu fällt mir, wie allzu oft im SOZIALbereich, ein: Augen auf bei der Berufswahl! :thumbdown:

      Bitte? Soll dass heißen dass ein Rettungstransportwagen nachts durch die Städte fahren soll, um Leute mit 3 Bier intus das ZWEITE mal vom Boden auf die Couch zu helfen?
      Und wenn ich das richtig sehe, dass du mir da grade einen anderen Beruf empfiehlst weil ich mich über sowas aufrege, reagiere ich glaube ich zu recht etwas sehr allergisch auf sowas!

      Ja, genau das ist dein Job.
      Und ganz ehrlich? Ich wäre mit solchen Aussagen in einem öffentlichen Forum sehr vorsichtig. Es gibt durchaus Arbeitgeber die solche Aussagen kritisch sehen und dafür grade junge Mitarbeiter disziplinieren.
      Konkret wärst du bei meinem aktuellen Arbeitgeber dafür entlassen worden, bei meinem letzten hättest du dich zu mindestens zu einem netten Gespräch mit der Geschäftsführung (und wenn du Glück hast mir) treffen dürfen.

      Ich widerspreche euch wehement.
      Mit einem RTW sind Notfallpatienten zu transportieren.
      Schauen wir uns das Rettungsdienstgesetz meines Landes an:
      § Abschnitt (1)
      Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende
      Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter
      Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder
      Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu
      befördern
      . Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und
      Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und
      Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände
      entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten
      sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
      Trifft für meinen Fall nicht zu, oder?
      §2 Abschnitt (2)
      Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen
      Personen, die nicht unter Absatz 1 fallen
      , fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung
      durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

      Trifft genausowenig zu, ist aber für diesen Fall auch eigentlich irrelevant, weil wir ein RTW waren (und wir waren als RTW unterwegs).
      Was denkt ihr hätte der KV-Arzt gesagt, wenn der angerufen worden wäre?

      Und die Kündigung möchte ich sehen. Ich darf meine Meinung überall äußern, solange ich meinem Arbeitgeber nicht verunglimpfe oder gegen andere berufsbezogene Dinge (Schweigepflicht z.B.) verstoße. Habe ich hier nicht getan. Und wenn vorallem "junge Arbeitnehmer" diszipliniert werden hört sich das für meine "jungen" Ohren nach "deine Nase gefällt mir nicht" oder "mit den jungen kann mans ja noch machen, vor den alten Hasen haben wir Angst" an. Und so eine Kündigung kommt nie und nimmer durch.
      Und ich möchte ELP4 (du meinst es zwar deeskalierend) nochmal widersprechen, "Augen auf bei der Berufswahl" interpretiere ich nicht als "eher das man sich im Vorfeld mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen muss und in Deutschland solche Art von Einsätzen an der Tagesordnung sind und man sich dem bewusst sein muss.". "Augen auf bei der Berufswahl" heißt für mich:"Such dir einen anderen Job, Junge.". Und das ganze auch noch schön in Fett markiert, dann sehe ich das erst Recht so. Schöne altkluge Weisheiten.
      Auf mehr Details kann ich jetzt nicht einsatzbezogen eingehen, aber ich denke nicht das irgendeiner von Euch nicht so reagieren würde wie ich und mein Kollege (nach dem Einsatz natürlich) reagiert haben.

      Meine Aufgabe ist es nicht im Rettungsdienst die Patieten wieder in die Couch zu setzten oder ins Bett zulegen. Dafür sind eigentlich regulär die Hausnotrufe oder die Hauskrankenpflegen zuständig. Ich bin zwar auch schon im Rettungsdienst zu jemand gesickt worden um jemand wieder in sein Rollstuhl zusetzen, aber das ist ehr die Ausnahme.
    • @Retter25:Joa, hoffe du hast ne große Packung bestellt.

      @Seppl: (Disclaimer: Die Juristen unter uns werden bei einigen Formulierungen hier den Kopf schütteln, ich habs versucht es zu vereinfachen)
      Zuerst zur rein "rettungsdienstlichen Dimension":
      Wie du richtig erkannt hast ist für dich das RettG NRW zuständig.
      Wichtig ist aber in der Juristerei auf den genauen Wortlaut zu achten:
      Gesprochen wir in diesem Gesetz nämlich von "Notfallrettung" und "Krankentransport", nicht von "Notfallrettungsmitteln" oder "Rettungswagen". Die Fahrzeuge werden -aus gutem Grunde- nur generell als Krankenkraftwagen definiert und DANN ihrem Einsatzzweck entsprechend. Von Rettungswagen, etc. wird nicht dediziert gesprochen.

      Ebenso erfolgt keine ausdrückliche Trennung bzw. das Verbot ein für die Notfallrettung bestimmtes Einsatzmittel auch im Krankentransport einzusetzen. (Wobei, dass anbei, sich sogar durchaus rechtliche Grundlagen für die Bewertung des genannten Falls als Teil der Notfallrettung finden lassen...Aber ich will hier nicht zu weit ausholen).

      Soweit so gut. Die Bewertung des Indivdualfalls ist aber eigentlich total für Umme, denn:

      es gilt die arbeitsrechtliche Dimension.
      Und hier gilt das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dein Arbeitgeber überträgt dieses konkret der Leitstelle. Ergo hast du erstmal zu machen was selbige dir anweist. Wenn dein Vorgesetzter dir sagt "Stell ich 5h in die Pampa um dort das Gebiet abzusichern" dann ist das erstmal -solange sich nicht z.B. aufgrund von gesundheitlichen Gefahren, usw. gesonderte Gründe ergeben- dein Job und du hast das zu tun ohne "warum" zu fragen. (Und ja, es gab Arbeitsgerichtsurteile bei denen bereits ein "warum?" als Abmahnungsgrund akzeptiert wurde).
      Beschnitten wird das Direktionsrecht im "Regelbetrieb" eigentlich nur durch den Arbeitsvertrag. Sprich: In selbigem können Regelungen getroffen werden die den Tätigkeitsbereich einschränken.
      Und ich würde ja ehrlich gesagt was drauf verwetten, dass dies in deinem Arbeitsvertrag nicht getan wurde.
      Dementsprechend gilt erstmal: Job machen und Klappe halten.

      Warum Klappe halten? Zuerst mal lassen wir sämtliche rechtlichen Normen beiseite und nehmen nur Logik zur Hilfe: Du willst als RAiP mit Sicherheit auf eine unbefristete Stelle als RettAss. Die genannte Äußerung ist aber mit Leichtigkeit zu mindestens für deinen derzeitigen Arbeitgeber dir zuzuordnen (bei anderen AGs wird es etwas schwieriger, aber oft wäscht ja eine Hand die andere). Kriegt irgendwer sowas in den falschen Hals (oder will dich nur übertrumpfen, z.B. weil es zwei Bewerber auf eine RA Stelle gibt) reicht das schon um dir einen ernsthaften Nachteil zu verschaffen.

      Nun aber zum Arbeitsrecht: Zwar fällt die genannte Äußerung nicht unbedingt unter die Schweigepflicht, aber ich bin mir fast 100%ig sicher das du -wie vermtl. 95% der deutschen Rettungsdienstler- irgendwann -und sei es nur unbewusst- eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben hat. Und sowas gilt für ALLE betrieblichen Vorgänge. Zwar kannst du vor dem Arbeitsgericht dann ggf. die Verschwiegenheitsklausel per se anfechten, dies wird aber erfahrungsgemäß sehr sehr schwer.
      Richtig ist das im deutschen Arbeitsrecht für einen solchen Verstoß keine Kündigung ausgesprochen werden kann(naja, können schon..Aber das AG... :whistling: ) & das mein Beispiel mit der sofortigen Kündigung aus dem common law Bereich kam..Aber glaub mit Verweis auf einen Absatz höher: Eine Abmahnung reicht für ordentlich Schaden.
      Das man junge Kollegen bei sowas eher mal "die Ohren" lang zieht hat übrigens aus "Personalersicht" ganz andere Gründe. A) sind es einfach öfter die Jungen die "halböffentlich" sowas bringen. Sei es weil die alten sich zwar auch aufregen, dann aber doch schlau genug sind und die "Grenze" kennen, sei es weil der 55jährige RettAss nicht so medienafin ist. b) ist es Teil der "Ausbildungsleistung" eines Betriebes jemanden für sowas zu sensibilieren.

      Daher: Manchmal ist es im eigenen Interesse sinnvoll erstmal tief durchzuatmen bevor du was "veröffentlichst".

      @Glutarios: Siehe oben...Er hat es selber fett gemacht "sonstige Hilfsbedürftige Personen (..)"... no further comment.
      • Wir sind hier keine Dummies, du darfst uns gerne wie Gleichgestellte behandeln und musst nicht "[versuchen] es zu vereinfachen".
      • Es wird sehr wohl (jedenfalls bei mir im Kreis) in der Gebührenordnung zwischen Rettungsmitteln unterschieden. Ein RTW wird als RTW abgerechnet und niemals nie als KTW, denn: er ist ein RTW!
      • Du brauchst mich nicht über die Aufgaben und Weisungsbefugnisse meiner Leitstelle aufklären.
      • Wenn die einen Arzt finden, der uns nen Transportscheint "ambulante Behandlung" dafür ausstellt, ist ja alles geritzt. Dennoch zahlt die Kasse für etwas, was sie eigentlich nicht zahlen müsste! (Und darum ging es mit meinem ersten Post)
      • Das Gerichtsurteil, dass die Frage nach dem "Warum" eine Abmahnung gerechtfertigt hat, möchte ich gerne mal lesen. (englisches Gericht :?: )
      • Und wenn wir die Logik zur Hilfe nehmen. Woher weiss ein Mitbewerber, wer ich bin? Woher weiss ein MItbewerber, wer ich hier im Forum bin? Woher weiss ein MItbewerber, dass ich hier (was ja bis jetzt nicht geschehen ist) die Schweigepflicht verletzt habe? Woher weiss ein künftiger Arbeitgeber von dieser Diskussion? Woher willst du wissen dass ich nicht ne Festanstellung habe? Und mit "bei anderen AGs wird es etwas schwieriger, aber oft wäscht ja eine Hand die andere" wirfst du gerade einem Amtsleiter einer Stadt ein dickes Ding vor den Latz.
      • Ich stehe unter keiner betrieblichen Schweigepflicht.
      • Solltest du das nächste mal sofort dazu schreiben, dass deine triftigen Argumente nicht aus dem deutschen Rechtsbereich kommen. Jetzt weiss man ja bei keinem deiner Argumente mehr, woher die kommen könnten.
      • Findest du also, dass Abmahnungen verschicken der gute Ton einer Ausbildung sein sollte? Um den Azubi zu sensibilisieren?

      Na gut dass mein Lehrretter mit mir auf dem Auto war und gleichzeitig die Abrechnung macht...
      Hier Viersen mit Selektivalarm...
    • Ganz korrekt ist deine Aussage nicht. Denn jeder Transport ist Verordnungspflicht und das liegt in der Obhut eines Arztes und nicht einen Rettungssanitäter oder Rettungsassistent. Eine Leistelle kann auch ein RTW zu einen verordneten KTW-Transport hinschicken und dann kann kein RTW-Transport abgerechnet werden.

      Es kann auch Landesabhängigkeit sein wie das geregelt ist. In Berlin darf man mit einer FW-E-Nr. ohne Stempel und Unterschrift aus einen Krankenhaus abgerechnet werden. Bei KTW Transporten sieht das schon wieder anders aus da muss das durch ein Arzt Unterschrieben und Abgestempelt werden.

      In Brandenburg ist das schon wieder anders. Da muss jeder Transport durch ein Arzt Abgesegnet werden, Spätestens im Krankenhaus. Ich habe meine damalige RS Ausbildung in Brandenburg auf einer RW gemacht und da sind wir schon mit einen RTW einen KTW-Transport gefahren und da konnte kein RTW abgerechnet werden, den der KV-Arzt hat nur eine Verordnung für KTW ausgestellt und somit konnte nichts anderes mehr Verordnet werden.
    • Die Gebührenordnung für den RD ist In jedem Kreis anders und wird nicht einheitlich in NRW deklariert, ich bin aber davon überzeugt, dass ein KT immer gleichviel in einem Bereich kostet egal ob ein RTW oder KTW fährt, sonst würd ja jeder nur RTWs dafür einsetzen um mehr Geld zu bekommen. Die Vergütung unterscheidet in der Regel nur nach KT, Notfall oder Notfall m. Arzt gegebenenfalls noch mehr. Diese Vergütung wird mit der örtlichen Verwaltung ausgehandelt.
      empfohlene Kreisleitstelle Recklinghausen
      (Forum / Spielen / Wiki)

      ILS Gelsenkirchen
      (Forum / Spielen)
    • wir hatten früher ne eigene alarmkategorie: rtw als ktw, aber das wurde abgeschafft.
      Wenn wir mit einem RTW eine KTW-Tour auf der Trage liegen haben schickt uns die Leitstelle einen KTW. Passiert öfter bei gestürzte Personen aus dem Altenheim, wo wir nur fürs Röntgen ins KH fahren. Früher haben wir die Patienten vom Röntgentisch direkt zurück auf die Trage getan, jetzt löppt das nichtmehr.
      Hier Viersen mit Selektivalarm...
    • seppel34 schrieb:


      Wir sind hier keine Dummies, du darfst uns gerne wie Gleichgestellte behandeln und musst nicht "[versuchen] es zu vereinfachen".
      Es ging darum das ich es dem juristischen Laien gegenüber vereinfacht habe. Und nein, du bist nicht "gleichgestellt" mit einem Juristen, nicht einmal mit einem dummen Wirtschaftsprivatrechtler wie mir, dass hat nix mit Standesdünkeln zu tun sondern mit der fehlenden Alltagstauglichkeit der juristischen Fachdiskussion.... Die genannte Vereinfachung diente schlichtweg dazu die Thematik alltagstauglicher und v.a. auch ohne juristische Fachkenntnis verständlich zu machen. Wir können das gerne auch unter juristischen Fachgesichtspunkten ausdiskutieren, dann aber per PM.

      Es wird sehr wohl (jedenfalls bei mir im Kreis) in der Gebührenordnung zwischen Rettungsmitteln unterschieden. Ein RTW wird als RTW abgerechnet und niemals nie als KTW, denn: er ist ein RTW!
      Ist umstritten ob das mit dem SGB vereinbar ist, ist aber oft in der Tat in Individualverträgen festgelegt. Ist aber für die Diskussion völlig unerheblich. Entscheidend ist hier die Trennung zwischen Aufgabenstellung und Abrechnungsfähigkeit gegenüber den Kostenträger eines Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst erbringt eben auch Leistungen die er NICHT direkt gegenüber den Kostenträgern abrechnen kann.


      Du brauchst mich nicht über die Aufgaben und Weisungsbefugnisse meiner Leitstelle aufklären.
      Na dann ist ja gut.


      [*]Wenn die einen Arzt finden, der uns nen Transportscheint "ambulante Behandlung" dafür ausstellt, ist ja alles geritzt. Dennoch zahlt die Kasse für etwas, was sie eigentlich nicht zahlen müsste! (Und darum ging es mit meinem ersten Post)

      Transportschein für ambulante Behandlung..Alles klar... Da fällt selbst mir nichts mir sinnvolles ein.. Alter Schwede.


      [*]Das Gerichtsurteil, dass die Frage nach dem "Warum" eine Abmahnung gerechtfertigt hat, möchte ich gerne mal lesen. (englisches Gericht :?: )

      Nein, deutsches Gericht, AZ reiche ich nach.


      Und wenn wir die Logik zur Hilfe nehmen. Woher weiss ein Mitbewerber, wer ich bin? Woher weiss ein MItbewerber, wer ich hier im Forum bin? Woher weiss ein MItbewerber, dass ich hier (was ja bis jetzt nicht geschehen ist) die Schweigepflicht verletzt habe? Woher weiss ein künftiger Arbeitgeber von dieser Diskussion? Woher willst du wissen dass ich nicht ne Festanstellung habe? Und mit "bei anderen AGs wird es etwas schwieriger, aber oft wäscht ja eine Hand die andere" wirfst du gerade einem Amtsleiter einer Stadt ein dickes Ding vor den Latz.

      Weil da draußen nicht immer alles nach den Regeln läuft und ich dir als Personaler sagen kann: Personaler haben auch ihre Kontakte. Und das ist auch kein "dickes Ding", ein Anruf beim alten Arbeitgeber gehört zu mindestens bei höher dotierten Stellen zum personalwirtschaftlichen Standard. Und natürlich wird keiner dann sagen "wir wissen das der böse Sachen über uns sagt"... Aber man kann viel zwischen den Zeilen lesen...Aber nunja. Leb mal weiter in deiner eigenen kleinen Arbeitswelt.
      Und schön wenn du eine Festanstellung hast. Gratuliere. Nur würd ich da nicht zu viel drauf geben was Arbeitsplatzsicherheit angeht.


      Ich stehe unter keiner betrieblichen Schweigepflicht.

      Würde mich wundern. Ist nur oft sehr klein geschrieben oder juristisch verklausuliert. Aber nun dann.


      Solltest du das nächste mal sofort dazu schreiben, dass deine triftigen Argumente nicht aus dem deutschen Rechtsbereich kommen. Jetzt weiss man ja bei keinem deiner Argumente mehr, woher die kommen könnten.

      Es ist hinlänglich bekannt und in meinem Profil nachlesbar wo ich arbeite.


      Findest du also, dass Abmahnungen verschicken der gute Ton einer Ausbildung sein sollte? Um den Azubi zu sensibilisieren?

      Nein. Zum guten Ton würde gehören den Azubi VOR Antritt der Ausbildung darüber aufzuklären das sowas gar nicht geht. Und ihn beim erstmaligen Verstoß erstmal "zum Gespräch bitten". Zu mindestens ist das meine Meinung. Das dumme nur: In der freien Wirtschaft geht es oftmals nicht um den guten Ton sondern um harte Fakten. Und ganz ehrlich: In den meisten anderen Wirtschaftszweigen würde vieles was sich leider so mancher im RD leistet nicht so folgenlos durchgehen wie es im deutschen Rettungsdienst durchkommt...


      Na gut dass mein Lehrretter mit mir auf dem Auto war und gleichzeitig die Abrechnung macht...

      Na dann ist ja gut.

      @Glutarios:
      Deinen letzten Beitrag kann man so nur unterschreiben. Nur als Ergänzung: Die verschiedenen "Herangehensweisen" sind schlichtweg unterschiedliches "Entgegenkommen" der Kostenträger an die Leistungserbringer. Es gibt auch Bereiche in denen der Patient (oder dessen Bevollmächtigter) den Transportschein unterschreiben muss (Rückseite, spalte erhaltene Transportleistung)... was auch lustig ist wenn du dann erstmal die Orginale durch die Gegend schicken musst.. :thumbdown: