Theorie und Praxis sag ich da nur. Und ob der Alarmierung dann nachgegangen wird, steht auch auf nem anderen Blatt.
Zudem gibts kein Grundsatzurteil, sondern - wie geschrieben - nur eine Einschätzung eines Oberstaatsanwalts.
Zudem gibts kein Grundsatzurteil, sondern - wie geschrieben - nur eine Einschätzung eines Oberstaatsanwalts.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manu Schwarzenberger ()