KTP Vorrang vor Feierabend

    • ELP 4 schrieb:

      @Grzobra nun da Du hier einräumst das diese "Rißwunde" keine Rettungsfahrt sondern ein Krankentransport ist, wundere ich mich das Du im einem Vorbeitrag diesen Einsatz als Notfall und nicht als Krankentransport der Krankenkasse verkaufen möchtest (und nichts anderes habe ich ursprünglich angemahnt).
      Ob etwas als Krankentransport oder als Notfall einsortiert wird hängt von der Meldung ab, da kann dann eben auch mal ein Krankentransport als Notfall disponiert werden. Man kann es dem Laien auch nicht verübeln, wenn er die Sache als dramatischer sieht und schildert als ein Profi und deshalb ein Krankentransport zum Notfall wird.

      ELP 4 schrieb:

      In Bayern werden Notfälle kilometerunabhängig mit einer Pauschale von ca. 500-600 € verrechnet und ein Krankentransport hätte ca. 34 € Grundgebühr und pro Kilometer 1,65 € ausgemacht.
      Mal ganz ehrlich, 34€ + 1,65€ pro km sind ein Witz! Aber genau an den oben angesprochenen Beträgen sieht man woran der Rettungsdienst / Krankentransport krankt, denn über die ~500,-€ müssen nicht nur Fehleinsätze; amb. Behandlungen; erfolglose Reanimationen und ähnliches abgedeckt werden, sondern auch Kosten die im Krankentransport durch eine Unterbezahlung übrig bleiben. Die 34€ + 1,65€/km sind eigentlich nur rentabel, wenn der KTW möglichst viel geplante Fahrten macht und dabei wenig Leerfahrten und Standzeiten hat. Will ich nun den KTW rentabel disponieren, plane ich bei diesen alles vorher bekannten Krankentransporte ein und damit entfallen mir wichtige Kapazitäten für plötzlich Krankentransporte bzw. Notfälle die eigentlich auch von einem KTW bedient werden können.

      ELP 4 schrieb:

      Und es stimmt als Leitstellendisponent hat mich die Abrechnung nicht zu interessieren ich habe nur wirtschaftlich zu disponieren und auch den Pat. auf seine mögliche Kostenpflicht hinzuweisen und schon kommt es zu dieser Fragestellung.
      In den seltensten Fällen wird sich ein Disponent wirklich erlauben können die Indikation in Frage zu stellen, dies kommt nicht nur durch den mangelnd Blick auf die Situation, sonder auch durch die rechtliche Lage. Den Hinweis auf eine Kostenübernahme kann in den meisten Fällen nur die Besatzung bzw. medizinisches Fachpersonal vor Ort geben, denn nur diese kennen die genaue Situation.

      ELP 4 schrieb:

      Gut in Bayern sind die RD Kosten gedeckelt und wenn mehr Notfälle abgerechnet werden sinkt der Krankentransporttarif trotzdem die Krankentransportrichtlinie einfach auszuhebeln indem man einen Bagatellfall zum Notfall deklariert kann nicht richtig sein.
      Armes Deutschland, gute Nacht! Das ist ein System was früher oder später zum Kollaps führt! Aufgrund der demographischen Entwicklung; der besseren Aufklärung; der schlechteren ärztlichen Abdeckung und der Veränderung in der Krankenhauslandschaft gibt es immer mehr Notfälle, diese steigende Kosten mit sinkenden Pauschalen im Krankentransport abzufangen ist einfach .... ! Habe ich ein gestiegenes Einsatzaufkommen im Bereich Krankentransport und oder Rettungsdienst und damit gestiegene Kosten müssen diese durch die Kostenträger getragen werden, alles andere führt zu einer Verschlechterung im Bezug auf Arbeitsbedingungen; Personalqualität; Fahrzeugen und einigem mehr.

      ELP 4 schrieb:

      Als Rettungsdienstler geht auch dich dieser Fall was an schließlich dokumentiert Du den Fall und stellst somit die Grundlage für die Verrechnung fest.
      Als Rettungsdienstler dokumentiere ich wie ich alarmiert wurde (Krankentransport; Notfall; Verlegung; etc.); als was ich alarmiert wurde (KTW; MZF; RTW; etc.) und was ich vorgefunden bzw. gemacht habe. Die Abrechnungsstelle sammelt die Daten von Leistungserbringer und Leitstelle und nimmt diese als Entscheidungsgrundlage dafür wie der Einsatz abgerechnet wird. Habe ich als Rettungsdienstler vor Ort Zweifel dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt (z.B. bei mangelnder Indikation) habe ich den Patienten darauf hinzuweisen und sofern möglich ihm die freie Wahl zu lassen bzw. ihn die Kostenübernahme unterschreiben zu lassen. Ich kann aber grundsätzlichen keinem Patienten den Transport verweigern, solang er irgendetwas hat was eine medizinischen Versorgung bedarf und unterschreibt ggf. die Kosten für den Transport selbst zu zahlen. Auch kann ich als Rettungsdienstler vor Ort nicht mal eben aus einem als Notfall disponierten Einsatz ein Krankentransport machen, nur weil das wohl im Zweifelsfall für den Zahler günstiger ist. Von was finanziere ich RTW und vor allem NEF, wenn ich jeden Einsatz wo ein KTW gereicht hätte nur diesen in Rechnung stelle und dies am Ende noch nicht mal als Notfall abrechne? Grundsätzlich gilt bei Transporten und bei der Alarmierung immer noch, dass das Rettungsmittel zu alarmieren ist welches der Situation angemessen ist und auf evt. auftretende Komplikationen verhältnismäßig reagieren kann. Würde man nur das alarmieren was nach der eigenen Erfahrung bzw. aller Voraussicht nach reicht, bräuchte man kaum noch RTW und viel mehr KTW.
      Ein gutes Beispiel für das eben angesprochen Problem sind Anrufe wo eine bewusstlose Person gemeldet wird, hier wird als Standard eigentlich immer ein RTW und NEF alarmiert. Ein RTW und viel mehr noch ein NEF sind wirtschaftlich teuer und taktisch sehr wertvoll! Schaut man sich nun an wie oft wirklich NEF bei einer bewusstlosen Person gebraucht wird dürfte man dieses nur in Ausnahmefällen alarmieren, der RTW macht bei diese Meldung schon mehr sinn und trotzdem gibt es noch genug Fälle wo auch dieser vollkommen "übertrieben" ist. Entscheide ich nun nach der Erfahrung mit der Abwähgung der Verhältnismäßigkeit der Kosten ist zu einer initial bewusstlos gemeldeten Person maximal ein RTW zu disponieren und in Fällen auch einfach nur ein KTW, kommt der KTW bzw. RTW nicht zurecht kann er immer noch ein höheres Fahrzeug nachfordern und dem Patienten entstehen ggf. keine unnötigen Kosten bzw. keine zu hohen.

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