ELP 4 schrieb:
@Grzobra nun da Du hier einräumst das diese "Rißwunde" keine Rettungsfahrt sondern ein Krankentransport ist, wundere ich mich das Du im einem Vorbeitrag diesen Einsatz als Notfall und nicht als Krankentransport der Krankenkasse verkaufen möchtest (und nichts anderes habe ich ursprünglich angemahnt).
ELP 4 schrieb:
In Bayern werden Notfälle kilometerunabhängig mit einer Pauschale von ca. 500-600 € verrechnet und ein Krankentransport hätte ca. 34 € Grundgebühr und pro Kilometer 1,65 € ausgemacht.
ELP 4 schrieb:
Und es stimmt als Leitstellendisponent hat mich die Abrechnung nicht zu interessieren ich habe nur wirtschaftlich zu disponieren und auch den Pat. auf seine mögliche Kostenpflicht hinzuweisen und schon kommt es zu dieser Fragestellung.
ELP 4 schrieb:
Gut in Bayern sind die RD Kosten gedeckelt und wenn mehr Notfälle abgerechnet werden sinkt der Krankentransporttarif trotzdem die Krankentransportrichtlinie einfach auszuhebeln indem man einen Bagatellfall zum Notfall deklariert kann nicht richtig sein.
ELP 4 schrieb:
Als Rettungsdienstler geht auch dich dieser Fall was an schließlich dokumentiert Du den Fall und stellst somit die Grundlage für die Verrechnung fest.
Ein gutes Beispiel für das eben angesprochen Problem sind Anrufe wo eine bewusstlose Person gemeldet wird, hier wird als Standard eigentlich immer ein RTW und NEF alarmiert. Ein RTW und viel mehr noch ein NEF sind wirtschaftlich teuer und taktisch sehr wertvoll! Schaut man sich nun an wie oft wirklich NEF bei einer bewusstlosen Person gebraucht wird dürfte man dieses nur in Ausnahmefällen alarmieren, der RTW macht bei diese Meldung schon mehr sinn und trotzdem gibt es noch genug Fälle wo auch dieser vollkommen "übertrieben" ist. Entscheide ich nun nach der Erfahrung mit der Abwähgung der Verhältnismäßigkeit der Kosten ist zu einer initial bewusstlos gemeldeten Person maximal ein RTW zu disponieren und in Fällen auch einfach nur ein KTW, kommt der KTW bzw. RTW nicht zurecht kann er immer noch ein höheres Fahrzeug nachfordern und dem Patienten entstehen ggf. keine unnötigen Kosten bzw. keine zu hohen.
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