Wie wird man RTW-Fahrer? / Wann darf wer RTW fahren?

    • Die Abweichung um ausnahmsweise einen RTW zu besetzen gibt es n Bayern (gemäß Art 43 BayRDG) auch. Siehe Satz 3 !!! Auf dieser Grundlage besetzen teilweise ehrenamtliche Retttungssanitäter in Großschadenslagen oder bei SEG Alarm die RTW´s.

      Hier ein Auszug aus dem Gesetz:

      (1) 1 Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. 2 Beim Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten einzusetzen.

      (2) 1 Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind mit einer Notärztin oder einem Notarzt zu besetzen. 2 Das Notarzt-Einsatzfahrzeug erhält zusätzlich eine Fahrerin oder einen Fahrer, wenn diese vom selben Standort aus wie die Notärztin oder der Notarzt zum Einsatz kommen. 3 Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeuge sind stets mit einer Fahrerin oder einem Fahrer zu besetzen. 4 Fahrerinnen und Fahrer von Notarzt- und Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugen müssen mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter haben.

      (3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug nicht zum Einsatz kommen könnte.
    • Harris NRÜ schrieb:

      Nur mal so aus Interesse: Bedeutet das, dass ihr bei einem Alarm mit einem Fahrer (geringfügige Qualifikation, oder welche?) und einem Rettungssanitäter einen RTW besetzt?
      Alle unsere First Responder sind Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter. Einige von ihnen haben auch eine Berechtigung zum Fahren eines RTWs, manche auch NAW/NEF. Es werden selbstverständlich nur welche mit Fahrerlizenz am Steuer des RTWs sitzen, ohne Lizenz fährt das Auto keinen Meter. Und selbst wenn sich nur First Responder melden, die keine Lizenz haben, fährt das Auto auch keinen Meter. Nur wer eine hat, darf fahren.

      Harris NRÜ schrieb:

      Warum sollte aus einem KTW plötzlich ein RTW werden?

      In der Sim sollte ein KTW plötzlich ein RTW werden können, damit ich mit dem KTW dann nicht beim Patienten feststecke, weil nach einem RTW verlangt wird.
    • ELP 4 schrieb:

      Die Abweichung um ausnahmsweise einen RTW zu besetzen gibt es n Bayern (gemäß Art 43 BayRDG) auch. Siehe Satz 3 !!! Auf dieser Grundlage besetzen teilweise ehrenamtliche Retttungssanitäter in Großschadenslagen oder bei SEG Alarm die RTW´s.
      Diese Ausnahmen gibt es sicherlich in jedem LRettDG; so auch in meinem (Niedersachsen). Dann ist das noch so eine Sache, wie man Ausnahmefall definiert? Eine SEG, die regelmäßig so zum Einsatz ausrückt, da kann ja keine Rede mehr von Ausnahme sein, wenn dieses "normal" ist und regelmäßig passiert. Ich sehe das aber auch aus zwei anderen Punkten; Punkt 1: Das Berufsbild Rettungsassistent existiert nun mehr als 20 Jahre, da sollte man meinen, dass eine Besatzung mit mindestens einen RettAss auf einem RTW als normal und unbedingt notwendig angesehen werden sollte. Punkt 2: Aus eigener Erfahrung als Führungskraft einer SEG/KatS-Einheit weiß ich, dass es bereits mehrmals zu fachlicher Überforderungen solcher nicht optimalen Besatzungen gekommen ist. Daher sehe ich das auch als Schutz der Helfer und für den Patienten als notwendig an! Ist nun etwas Offtopic, da es weniger mit dem Spiel zu tun hat, sondern mehr mit Berufspolitik und Einsatzorganisation.


      Patrick Cooly schrieb:

      Harris NRÜ schrieb:

      Nur mal so aus Interesse: Bedeutet das, dass ihr bei einem Alarm mit einem Fahrer (geringfügige Qualifikation, oder welche?) und einem Rettungssanitäter einen RTW besetzt?
      Alle unsere First Responder sind Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter. Einige von ihnen haben auch eine Berechtigung zum Fahren eines RTWs, manche auch NAW/NEF. Es werden selbstverständlich nur welche mit Fahrerlizenz am Steuer des RTWs sitzen, ohne Lizenz fährt das Auto keinen Meter. Und selbst wenn sich nur First Responder melden, die keine Lizenz haben, fährt das Auto auch keinen Meter. Nur wer eine hat, darf fahren
      Sollte selbstverständlich sein, dass man ein Fahrzeug nur mit gültiger Fahrererlaubnis bewegt! Ohne Dich runterputzen zu wollen oder böses zu wollen; ich bin nur neugierig: Was bedeutet First Responder im Zusammenhang mit RTW? Nutzt ihr den RTW nur als FR-Fahrzeug, ohne Transporte durchzuführen? Oder habe ich das nur falsch verstanden, d.h. es gibt First Responder UND eine Bereitschaft/SEG mit RTW, usw.? Bin ja neugierig: Was bedeutet "Berechtigung" zum RTW, NAW, usw. fahren? Ist das für die RettSan z.B. abhängig von einer Sonderausbildung, dem aktuellen Fortbildungsnachweis, usw.?


      Patrick Cooly schrieb:

      Harris NRÜ schrieb:

      Warum sollte aus einem KTW plötzlich ein RTW werden?
      In der Sim sollte ein KTW plötzlich ein RTW werden können, damit ich mit dem KTW dann nicht beim Patienten feststecke, weil nach einem RTW verlangt wird.
      Das ist aber nicht besonders realistisch! Man kann ja auch nicht eben Stroh zu Gold spinnen, nur weil man es gerade für besser hält. Dazu muss man schon Rumpelstilzchen als Kumpel haben...

      Gruß
    • Nachdem Patrick von Rettungs- und Notfallsanitätern gesprochen hat,
      denke ich mal er spricht von der Situation Österreich. Da reicht nunmal
      von Gesetzeswegen die Qualifikaion Rettungssanitäter (RS) aus, um am RTW
      mitfahren (oder auch selbst fahren zu dürfen). D.h. Mindestbesetzung
      eines RTW ist nunmal NUR RS+RS. Höhere Anforderungen sind
      HiOrg-spezifisch.

      Was die Besetzung der NA-Mittel angeht, so ist dies nicht Bundesweit einheitlich, jedoch mind. 1 NFS.



      Die Berechtigung zum Lenken eines Einsatzfahrzeuges mit Sonderrechten
      (sprich die Berechtigung zum RTW-Fahrer) stellt (zumindest in meiner
      HiOrg) die "SEF-Ausbildung" (SEF=Sicherer Einsatzfahrer) dar. Besteht
      aus einer 1-tägigen Theoretischen Einführung in spezielles
      Straßenverkehrsrecht, patientenschonende Fahrweise, etc.; einem
      1-tägigen Praxistraining (Fahrtechnikübungen speziell in Hinblick auf
      die größeren Fzg. als gewohnt und Grundlegende Fertigkeiten im Gelände);
      sowie einem Fahrsicherheitstraining mit Einsatzfahrzeugen
      (Schleuderplatte, richtiges Bremsen, etc.).

      Hat man das Hinter sich heißt es eine Zeit lang KTW fahren (in der Zeit
      ist das Fahren mit SoSi ausdrücklich untersagt), dann erfolgt ein
      Überprüfungsdienst, wo der Anwärter mit einem erfahrenen SEF am
      Beifahrersitz Fahrten mit Sondersignal macht (nur zu realen Einsätzen).

      Grundvoraussetzung ist der RS. Die Ausbildung erfolgt so - wie gesagt -
      in meiner HiOrg; gesetzliche Voraussetzungen (zum Fahren an sich) gibts
      meines Wissens nach nicht.



      FR sind auch mind. RS und fahren mit ihren Privatfahrzeugen ohne SoSi zu Einsätzen. Ein FR muss also nicht SEF sein!





      Das beschrieben Vorgehen kenne ich so auch nicht. FR sind für Einsätze
      in ihrer Umgebung zuständig; sollte überraschend ein Fzg besetzt werden
      müssen klemmt sich der Dienstführer hinters Telefon und versucht jem. zu
      erreichen, der möglichst in der Nähe wohnt, vermutlich wird dies ein
      hauptberuflicher Kollege sein.

      Tagsüber gibts bei mir allerdings eh für solche Zwecke eine Besatzung
      "Bereitschaft", Nachts ist mir kein Beispiel bekannt, dass das notwendig
      geworden wäre).
      Die SEG kommt nur im Großschadensfall zum Einsatz.
    • fentanyl1mg schrieb:


      Hat man das Hinter sich heißt es eine Zeit lang KTW fahren (in der Zeit
      ist das Fahren mit SoSi ausdrücklich untersagt), dann erfolgt ein
      Überprüfungsdienst, wo der Anwärter mit einem erfahrenen SEF am
      Beifahrersitz Fahrten mit Sondersignal macht (nur zu realen Einsätzen).


      Neugierdehalber - ist ja schön und gut, wenn die HiOrg ihrem Fahrer das Fahren mit Sonderrechten untersagt. Aber was machen sie, wenn derjenige der KTW-Fahrer ist und die LSt den KTW trotzdem mit Sonderrechten irgendwohin beordert (zwar nicht die Regel, aber kommt ja vor)?
      Soweit ich weiß, ist die Verwendung der Sonderrechte ja im Endeffekt Entscheidung des Fahrers. Trotzdem weiß ich nicht, ob das so geschickt wäre, dann zu sagen 'meine HiOrg will das nicht'.
    • @gray: Die Leitstelle ist dann auch drüber informiert, dass dasjenige Fzg. nicht für solche Fahrten heranzuziehen ist. Sollte es sich dennoch überhaupt nicht vermeiden lassen wird der Fahrer üblicherweise angerufen oder angefunkt. Wenn der Fahrer dann ausdrücklich ablehnt, weiß ich auch nicht was passiert. ?( Ich vermute mal, wenn wirklich überhaupt keine andere Möglichkeit besteht, würde das Fzg ohne Sonderrechte zum Einsatz geschickt (Aber das würde jetzt schon Ausgangspunkt für die nächste Diskussion sein...)

      @ELP4: Der Sinn der Überprüfungsfahrt ist es ja eben, dass derjenige, der bisher nur KTW gefahren ist seine ersten SoSi-Fahrten macht und der qualfizierte Beifahrer beobachtet ihn dabei und entscheidet letztlich, ob er schon geeignet ist, oder eben noch Praxis benötigt.
      Das ist aber eben nur (ein) Abschlussdienst. I.d.R. ist neben dem KTW-Fahrer ein "reiner" Beifahrer (ohne jegliche Fahrberechtigungen).


      Jetzt bin ich aber auch neugierig geworden :thumbup: Wie wird man denn in DE zum "RTW-Fahrer"?
    • Moin,

      meines Wissens nach bekommt eigentlich jeder der dazu in Frage kommt (i.d.R. RS bei RTWs) eine Einweisung ins Fahrzeug. Diese kann mündlich, schriftlich oder auch beides stattfinden. Rein rechtlich macht es glaub ich keinen Unterschied, ob diese Einweisung nun 2min oder 2h beansprucht, sodass die Einweisung von HiOrg zu HiOrg unterschiedlich gehandhabt wird. Wer's besser weiß kanns ja noch mal schreiben. ;)

      Um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Mir ist es eigentlich egal ob man nun die Bereitschaft über einen Alarm-Button oder den Anruf-Button alarmiert. Letztlich ist das wahrscheinlich von Leitstelle zu Leitstelle unterschiedlich - manche haben Melder, manche nur Handy/Telefon.
      Aber den Grundgedanken könnt ihr nachvollziehen oder war das zu viel Kaudawelsch? :D
      Mitersteller Lst. Stade.
    • fentanyl1mg schrieb:

      Jetzt bin ich aber auch neugierig geworden :thumbup: Wie wird man denn in DE zum "RTW-Fahrer"?

      Spannende Frage, auf die es jedoch (leider) keine einheitliche Antwort gibt. Unabhängig von Fahrerschulungen geben die RD Gesetzte der Bundesländer ggf. eine fachl. Mindestqualifikation vor (also sog. geeignete Person, RH, RS, Rettass)

      Beim Malteser Hilfsdienst (alle Gesellschaften, und somit auch die für den RD relevante MHD gGmbH (Hauptamt) und MHD e.V. (überwiegend Ehrenamt)) gibt es eigentlich eine einheitliche Ausbildungsvorschrift (AV 21) die die Ausbildung/Schulung/Einweisung aller eingesetzten Fahrer regelt.

      Leider wird diese Vorgabe längst nicht überall umgesetzt, bzw, ist bei den Fahrern teilw. sogar unbekannt. Die Gründe der fehlenden Akzeptanz insbesondere bei Führungskräften sind vielfältig. Ein gern angeführtes Argument sind z.B. die durch die vorgegebene Grundqualifikation der Moderatoren der Fahrerschulung entstehenden Kosten. Diese werden gerne "eingespart" indem nahezu jeder beliebige langjährige Fahrer Einweisungsfahrten abnimmt oder indem sie im Höchstfall einem normalen Fahrlehrer übertragen werden.

      Aber ist das tatsächlich ausreichend? Ich denke nicht, denn welcher Fahrlehrer hat schon Erfahrung im Führen eines Einsatzfahrzeuges mit Sondersignal? Bei einem Ausbilder für Erste Hilfe o.ä. wird kaum jemand ernsthaft bestreiten wollen, daß auch Krankenpfleger und Rettundsassistenten eine Einweisung in die Materie benötigen. Warum sollte dies bei Moderatoren für die Fahrerschulung anders sein?

      Eine sorgfältige (einheitl.) Schulung der Fahrzeuglenker reduziert nicht nur Kosten sondern trägt auch, durch geringere Unfallzahlen zu einen besseren Ansehen der jew. Organisation in der Öffentlichkeit bei. Zudem schützt sie auch den Fahrer vor gesundheitl. Schäden und ggf. (haftungs-) rechtlichen Konsequenzen.


      Auch bei größeren Schadensereignissen ist den Opfern nicht damit gedient, wenn ungeübte Fahrer ein Fahrzeug besetzten, dieses aber bereits auf der Anfahrt durch einen Eigenunfall gestoppt wird. Hier ist m.E. eine hohe Disziplin gefragt um die Sicherheit aller Beteiligten nicht durch vermeintlich schnelleres Eingreifen zunichte zu machen.

      Sicherlich, offtmals gehen solche Einsatzfahrten gut aus, aber was ist wenn etwas passiert? Insbesondere dort wo, wie oben beschrieben, vorgegebene interne Regelungen missachtet werden möchte ich nicht in der Haut des Fahrers, bzw. der Führungskräfte stecken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sargnagel ()

    • Da bei uns im Landkreis die RTW >3,5 t wiegen, ist das Problem des Fahrens gut zu regeln. Fahren darf nur, wer mindestens Klasse C1 besitzt. Da kann man dann schon eine gewisse Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug voraussetzen. Zumal alle in der Regel bereits KTW gefahren sind, das Fahrgestell das gleiche ist und somit zum RTW "nur" der Koffer fehlt.

      Aber Blaulichtfahren direkt lässt sich wohl auch nur schwer üben.
      Besonders aufm KTW, der ja das Blaulicht auch hat, aber es seltener nutzt und somit der FSJler nicht mehr unbedingt einen erfahrenen Kollegen neben sich hat. Ist ja auch schwer, weil man dann z.T. über Monate nur mit einem "Erfahrenen" fahren darf, bis die 1. Signalfahrt kommt.

      Besonders schwer ist es fürs Ehrenamt, das ja - durchaus nicht selten - im Alarmfall mit Signal anfährt. Hier gibt es bei uns zumindest Lehrgänge zum Fahren mit Einsatzfahrzeugen (nie gesehen, daher keine Ahnung, wie die aussehen). Aber ich denke, hier ist die fehlende Routine meist das größte Problem, zumal auch Einsatzerfahrung generell fehlt und der Adrenalinpegel eh schon höher ist.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Wie wird man RTW-Fahrer? / Wann darf wer RTW fahren?

      Eine durchaus spannende Frage, die aber bisher im falschen Tread geführt wurde, habe sie deshalb mal hier her geholt.
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    • @ F. Köhler: Danke für`s verschieben.

      F. Köhler schrieb:

      Da bei uns im Landkreis die RTW >3,5 t wiegen, ist das Problem des Fahrens gut zu regeln. Fahren darf nur, wer mindestens Klasse C1 besitzt.

      Stimmt, das Argument hört man gerne. Es hat jedoch einen kleinen Fehler. "Alte Säcke" wie ich, die noch den guten alten Klasse 3 FS besitzen dürfen im RD/Kats/BS nahezu alles fahren. Auch dann wenn sie ihren FS vor zig Jahren auf der Golf-Klasse gemacht haben. Natürlich haben "wir" i.d.R. jahrelange Fahrpraxis, sind im schlechtsten Fall jedoch all die Jahre nur Smart & Co gefahren.

      Ich selbst habe, als ich vor Jahren das erste Mal ein Einsatzfahrzeug zum San.-Dienst gefahren habe (später auch Einsatzfahrten), eine Fahrerschulung durchlaufen, die auch ein Sicherheitstraining bei Fahrlehrern der Bereitschaftspolizei umfasste. Noch heute profitiere ich in brenzligen Situationen, wie z.B. plötzlich auftretendem Glatteis, hiervon.

      Ich halte den Einsatz von Fahrern, gleich welchen Alters, ohne vorherige gründliche Schulung für unverantwortlich. Nicht nur Patienten und Kollegen gegenüber, sondern auch gegenüber dem Fahrer selbst, da dieser sich u.U. gar nicht bewusst ist in welche Gefahr er sich begibt, dann aber mit den Folgen eines Unfalls leben muß.
    • Uuuh, da muss ich mich Sargnagel aber definitiv anschließen. Ich habe Klasse 3, sprich, ein paar Jährchen noch dürfte ich auf jeden Fall bis 7,5 Tonnen fahren - das größte, was ich bisher bewegt habe, war aber beim Umzug ein Sprinter (weiß nicht mehr genau, welche Längenvariante). Und ohne vorherige Schulung bzw. ausführliches Ausprobieren würde ich ganz sicher nicht mit einem Fahrzeug vom Format eines RTW umgehen wollen. Selbst so ein, hm, erhöhter Kombi, wie manche KTW ja gebaut sind, wäre einer gewissen Eingewöhnungszeit würdig, finde ich.

      Addendum - beim Umzug kann ich gemütlich fahren und mir die beste Strecke aussuchen, spätestens beim RTW nicht mehr.
    • Bei uns gibt es keine Trennung zwischen KTW und RTW. Bei uns ist jedes Fahrzeug von Haus aus ein RTW, egal wie groß es ist. Wir fahren mit VW T5 Mittelhochdach und Hochdach RTW- und KTW - Transporte. Sogar die T5 Mittelhochdach müssen jeden Tag auch als RTW im Verbund mit einem NEF herhalten.

      Österreich ist eben ein Land, das nicht wie Deutschland auf Kofferaufbau RTW fährt. Finde ich persönlich zwar schade, aber bis jetzt ging es immer.

      Zur RTW-Fahrberechtigung:

      Mindestalter 18 (Führerscheinbesitz Voraussetzung für Klasse B, Probezeit von 2 Jahren muss abgelaufen sein, keine gravierenden Verstöße gegen die StVO im Amtsregister) für reine KTW-Transporte (der RTW wird dementsprechend als KTW an die Leitstelle gemeldet und darf nie mit Blaulicht disponiert werden).

      mind. 50 Einsätze (Blaulichteinsätze) als 1. Sani (nicht Fahrer!) - pro Nacht-Dienst gibts durchschnittlich einen Blaulichteinsatz. Tagsüber eher nicht, aber ist prinzipiell auch möglich. Das heißt, man sammelt mehr Erfahrung bei Krankentransporten.

      Verkehrspsychologisches Gutachten muss positiv sein sowie eine Freigabe durch den Dienstführenden vorhanden sein.

      Ab 20 Jahren erhält der Fahrer automatisch eine Blaulichtberechtigung und das Auto, was er fährt, ist ab dann automatisch immer ein RTW.

      Wenn die Voraussetzungen erfüllt wurden, wird der Sanitäter zu einem eintägigen Seminar geschickt, wo verschiedene Dinge zum Fahren eines RTWs gelehrt werden: StVO, Verhalten als Einsatzfahrzeug, Fahrzeugkunde, praktische Übungen (Reifen wechseln, ...), Funk.

      Ab diesem Seminar darf der (jetzt "RTW-Praktikant") Sanitäter dann in seinen Diensten fahren, sofern ein dementsprechender Praxisanleiter am Auto sitzt. Die ersten 20 Fahrten erfolgen ohne Patient, dann folgen 20 Fahrten mit Patient - und dann darf auch mit Blaulicht gefahren werden. Zwischendurch muss der Praktikant zu einem halbtägigen Fahrsicherheitstraining (Schleuderbank, etc.). Wurde alles absolviert (+5 Blaufahrten), darf der Praktikant dann zur Abschlussprüfung. Wenn diese bestanden wird, erhält der Praktikant dann die umfassende Fahrberechtigung für alle RTWs.


      NAW/NEF-Fahrer braucht 250 Blaulichteinsätze als RTW-Fahrer, bzw. Verkehrspsychologisches Gutachten, Mindestalter 25. Dauert also sicher ein paar Jahre als RTW-Fahrer.
    • Was ich auch noch genial finde is dieser "Feuerwehrführerschein". Bei uns dürften Leute mit diesem Schein Feuerwehrfahrzeuge bis zu 5t fahren (theoretisch auch mit Alarm). Sobald man dann aber aus dem roten Auto aussteigt, und "zivil" fährt, darf man nur noch bis 3,5, bzw neuerdings 2,8t bewegen, sofern man nicht noch ne andere Klasse hat.
      Im Prinzip ist es also so, dass einem mit diesem Führerschein gestattet wird, eine nicht gerade ungefährliche Einsatzfahrt zu machen, bei der es wenns schief geht auch mal böse enden kann. Aber wenn man dann mal normal fahren will, dann wird man wieder als nacht fähig angesehen und darf den ganzen kram wieder bezahlen. Ich möchte echt wissen wie lange unsere schlauen Köpfe für den Entwurf dieser bahnbrechenden Idee gebraucht haben! :D :wacko:
      Mitersteller Lst. Stade.
    • Der Feuerwehrführerschein ist die logische Ergänzung der Dienstführerscheine von Bundeswehr, Bundespolizei und den Polizeien der Länder. Auch mit diesen Füherscheinen dürfen Fahrzeuge nur im dienstlichen Betrieb gefahren werden.


      @ Patrick Cooly

      Jenkyll hat bestimmt nach der Regelung in D gefragt. Hier ist die Antwort jedoch nicht ganz so einfach und neben den Vorgaben der jew. Organisation auch vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig.
    • Im Saarland ist bald ein LKW-Fürerschein nötig um einen RTW fahren. Denn zumindest bei der BF Saarbrücken sind die ganz neuen RTWs über 3,5t schwer und somit nichtmehr mit einem neuen Klasse B Führerschein fahrbar. Weis jetzt aber nicht ob die anderen HiOrgs auch solche RTWs bekommen oder ob diese irgendwie "abgespeckt" werden um unter die 3,5t Grenze zu kommen. Da müsste sich wer äußern da da mehr weis^^