Zufällige Bewegungsfahrten / Status 1 fahrten.

    • Wird nicht umgesetzt
    • Zufällige Bewegungsfahrten / Status 1 fahrten.

      Bei uns ist es so das die Fahrzeuge aus irgendwelchen Gründen immer wieder mal auf Status 1 gehen. Von der Wache aus.
      Sprich das Fahrzeug fragt ob es mal auf Status 1 gehen darf um z.B. (tanken fahren ist ja schon eingebaut) essen holen, reifen wechseln, irgendwo was abholen/hinbringen, etc.

      Und dann das Fahrzeug irgendwo im Umkreis von 2-3km um die Wache rumfährt und dann irgendwann wieder nach Hause...
    • Wieder mal ein Bundesländerunterschied, in Bayern wird jeder Kilometer von Fahrzeugen der ÖRV erfaßt und verbucht (z.B. auch Dienstfahrt oder Werkstattfahrt). Für alle Fahrten werden Einsatznummern erstellt und Dienstfahrten werden der Hilfsorganisation in Rechnung gestellt, eben um diese Kosten den Krankenkassen nur zu zubuchen wenn sie wirklich notwendig waren. Bei kreisverbandseigene Fahrzeuge ist natürlich ein ungebuchtes umher fahren möglich ( z.B. für San-Dienste).
    • Wie das rechtlich geregelt wird kann uns in der Simulation eigentlich egal sein. Die Fahrzeuge müssen zwangsläufig tanken und sonstwohin fahren und selbst wenn es nur zum essen holen ist.
      Wie die Fahrzeuge die Kilometer dann unterbringen kann der Leitstelle erstmal egal sein. Zumal es hier in der Simulation sowieso keine Abrechnungstechnische Abfrage gibt, was auch zuweit führen würde.
    • Bin ich anderer meinung...

      wir können uns es jetzt nicht wieder zurecht biegen wie wir wollen...

      Es ist in der Realität so, dass nicht dienstliche fahrten zu unterlassen ist.

      Erstens, weil diese fahrten versicherungstechnisch eine Grau zone sind und zweitens die Kilometer zwangsläufig immer dem Kostenträger zu lasten fallen. Da die wenigsten eine Dienstfahrt anmelden.

      Tanken kann man nach dem Einsatz auf dem Weg zur wache oder bei einer normalen Fahrt zum einsatz!

      gruß
    • Angus schrieb:

      Bin ich anderer meinung...

      wir können uns es jetzt nicht wieder zurecht biegen wie wir wollen...

      Es ist in der Realität so, dass nicht dienstliche fahrten zu unterlassen ist.

      Erstens, weil diese fahrten versicherungstechnisch eine Grau zone sind und zweitens die Kilometer zwangsläufig immer dem Kostenträger zu lasten fallen. Da die wenigsten eine Dienstfahrt anmelden.

      Tanken kann man nach dem Einsatz auf dem Weg zur wache oder bei einer normalen Fahrt zum einsatz!

      gruß
      Das ist doch aber der Leitstelle egal:
      Momentan benötigen die Fahrzeuge auch keine Einsatznummern und die Leitstelle keine Patientendaten für die Abrechnung.
      und wenn eine Fahrt gemacht werden muss, dann ist das so, ob die zu unterlassen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, und wers bezahlt interessiert die Leitstelle auch nicht.
      Und ob die Zusatzkilometer auftreten weil man bei einem Einsatz einen Umweg fährt oder man von der Wache aus die Kilometer produziert, ist vollkommen egal.

      Wir produzieren in Bayern zich Millionen Kilometer durch Absicherungen weil die Krankenkassen Geld sparen wollen... da kommt es auf 1-2km um Tanken zu fahren oder sich was zu essen holen definitiv nicht an... vorallem wenn die Fahrzeuge auf dem Land bei jeder Absicherung 20km produzieren... und das mehrmals am Tag.
      Alternativ müsste die Krankenkasse deutlich mehr Autos finanzieren... von daher versteh ich grad das Problem nicht.
    • Das Problem ist, dass man nur dienstliche Fahrten der Leitstelle meldet. Essen holen gehört da definitiv nicht zu. Reifen wechseln/Werkstattist ja schon mit eingebaut, wenn auch in etwas anderer Form.

      Von daher sehe ich keinen Bedarf, deinen Vorschlag umzusetzen, da die paar Fälle wo ein RTW die Wache in Status 1 verlässt, doch recht selten vorkommen und der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen meiner Meinung nach steht. :)
    • preisel schrieb:

      Wir produzieren in Bayern zich Millionen Kilometer durch Absicherungen weil die Krankenkassen Geld sparen wollen... da kommt es auf 1-2km um Tanken zu fahren oder sich was zu essen holen definitiv nicht an... vorallem wenn die Fahrzeuge auf dem Land bei jeder Absicherung 20km produzieren... und das mehrmals am Tag.
      Alternativ müsste die Krankenkasse deutlich mehr Autos finanzieren... von daher versteh ich grad das Problem nicht.



      Wenn ein RTW 2 km pro Schicht pro Tag um Essen zu holen fährt, sind das pro Tag 4 km. Im Jahr macht das 1.460 km pro Fahrzeug. Bei 100 RTW's sind da schon 14.600 km.... soll ich weiter reden? Kleinvieh macht auch Mist! und 14.600 km für 100 Fahrzeuge ist verdammt viel Sprit, was durch die Leitungen fließt.
      Fakt ist, dass für Fahrten eine Nummer gebraucht wird ;) ... offiziell
    • Ruml schrieb:

      Fakt ist, dass für Fahrten eine Nummer gebraucht wird ;) ... offiziell

      Falsch. Wie schon durch ELP 4 erwähnt ist RD nunmal Ländersache. Daher sind generelle länderübergreifende Aussagen nur seltenst möglich.

      In Ba.-Wü. gibt es zunächst einmal Fahrzeug-/Einsatzbezogene Pauschalen. Jedem Einsatz werden die einsatzbezogenen km zugeortnet und ggf., falls sie die vereinbarte Pauschale übersteigen, in Rechnung gestellt.

      Nun zu den sog. Status 1 Fahrten. Die RD Fahrzeuge sind hier Eigentum des jew. Leistungsträgers (z.B. HiOrg). Somit gehen nicht einsatzbezogene Fahrten zu seinen Lasten. Ob ein Leistungsträger solche Fahrten zulässt liegt zunächst einmal in seinem Ermessen. Sind die Fahrten am jew. Standort zulässig, so wird vor Fahrtbeginn die Leitstelle über Zweck und Fahrtziel informiert. Solange das Fahrtziel im jew. Wachbereich liegt (z.B. innerhalb Stadtgebiet) sind uns noch nie Fahrten verweigert worden. Nummern bekommen wir lediglich für abzurechnende Fahrten. Dienst-/Bewegungsfahrten gehen hier immer zu Lasten des Leistungsträgers. Selbstverständlich dürfen sich die Fahrzeuge nur soweit von der eigenen Wache entfernen wie rein rechnerisch die Hilfsfrist eingehalten werden kann.

      Mögliche Fahrten gehen z.B. zum Mittagessen ins Krankenhaus, wenn diese zwar im Wachbereich aber die Wache wenige km entfernt liegt und das KH nicht ohnehin im Rahmen eines Einsatzes angefahren wird. Im Sommer gibt es gelegentlich auch genehmigte Fahrten zum Eismann des Vertauens.

      Hier in der Sim müssen solche Fahrten meines Erachtens nicht eingepflegt werden, da sie einerseits, gemessen am Gesamtaufkommen, relativ selten sind und sich das Einsatzfahrzeug ohnehin im eigenen Wachbereich aufhält.
    • würde ich ja glattweg machen, doch um ein fahrzeug rauszuschicken, brauch ich ja nen einsatz. und extra 1-2 fahreuge mitalarmieren bei nem einsatz, die ich nich brauche, nur um sie dann wieder zurück zur wache zu beordern is jezt auch nich so die beste lösung.

      man könnte ja tatsächlich iwie das feature enbauen, dass man fahrzeuge auch ohne alarmierung mal rausschicken kann, eben für genau diese "Beweungsfahrten"


    • von Punkrock schrieb:

      also bei mir funzt das erst, wenn das fahrzeug sich bereits außerhalb der wache befindet. und ansonsten auch nur mit nem KTW

      Davon ausgehend, daß die Sim bei allen Spielern annähernd gleich funktioniert dürfte es auch bei Dir keine größeren Unterschiede gebeen.

      Man wähle einen KTW oder RTW des eigenen Lst-Bereiches aus welcher sich im Status 8 oder 2 befindet und alarmiere diesen. Sobald sich das Fz im Status 1 befindet kann es über Gebietsabsicherung -> Ort auswählen (ggf. den vorgeschlagenen Ort durch verschieben des Icon anpassen) an jeden beliebigen Ort geschickt werden und dann in der von foobar beschriebenen Vorgehensweise zurückgeholt werden.