Dulex schrieb:
Ähm Einspruch! :wacko: Der Rettungswagen ist zur Absicherung von Atemschutzträgern da, dies verlangt die Unfallkasse so.
Für welches Bundesland schreibst Du? (Wo kann man das nachlesen?)
Zumindest in Ba.-Wü. gibt es (Berufs-)Feuerwehren, die primär auf die Mitalarmierung eines RTW verzichten und die Erstversorgung durch eigene Sanitäter sicherstellen. Lediglich wenn mit Pat. im Brandobjekt zu rechnen ist, bzw. es Verletzte gibt wird der RD nachgefordert.