RTW zum Feuerwehreinsatz?

    • Lumidor schrieb:

      Also um mal bissel Öl ins Feuer zu gießen.
      Weder in der GUV-R 109 noch in der FwDV 7 ist ein RTW gefordert bei einem PA Einsatz. Jetzt kommt ihr
      Das ist kein Öl. :P Wäre es durch irgendeine Norm bestimmt, das immer ein RTW mit zu einem PA-Einsatz rausmüsste, dann hätte sicherlich auch Hamburg das umgesetzt.

      Aber letztendlich haben wir den Föderalismus und somit verschiedene Ländergesetze und auch verschiedene AAO.
    • Na ja ich finde es ist schon Öl den wenn die BG keinen Anlass dafür sieht, das ein PA Einsatz so gefährlich ist das immer ein RTW am Einsatz Ort ist. Dann muss man hinterfragen wie man auf die Idee kommt in eine AAO so etwas reinzuschreiben. Besonders in Gebieten wo RTWs rah sind.
      Überlegt mal jeder BMA, jeder Pups in der Dose fährt ein RTW hin und 2 Straßen weiter krepiert jemand an nem HI weil der nächste RTW von weiter weg kommt!
    • Da sei dazu gesagt: Auch wenn der RTW dort eine Absicherung fährt: Sollte in der Nähe ein Akuter Notfall eintreten, und der absichernde RTW hätte einen Zeitvorteil, so wird dieser von dem Brandeinsatz abgezogen und fährt den Notfall.

      Letztendlich ist es also nur eine Standortverlegung, wobei der RTW zusätzlich für KT's "gesperrt" wird.
      Ceterum censeo Stuttgartem esse delendam

      Die Leitstelle des größten DRK-Kreisverbandes in Deutschland erwartet euch
      Hier Leitstelle Karlsruhe, kommen.
    • Da ist schon was wahres dran. Auf der anderen Seite hatten wir letztens erst in der Region Hannover einen Wohnungsbrand wo sich ein PA-Träger beim Angriff eine Rauchgasintox. zugezogen hatte und einen RTW benötigte.

      Zudem darf man nicht vergessen, dass ein RTW ja auch gerade bei BMA Einsätzen wieder schnell durch den EL entlassen wird und somit wieder frei ist.
    • retter25 schrieb:

      Da sei dazu gesagt: Auch wenn der RTW dort eine Absicherung fährt: Sollte in der Nähe ein Akuter Notfall eintreten, und der absichernde RTW hätte einen Zeitvorteil, so wird dieser von dem Brandeinsatz abgezogen und fährt den Notfall.

      Letztendlich ist es also nur eine Standortverlegung, wobei der RTW zusätzlich für KT's "gesperrt" wird.

      Das würde aber wieder zwangsläufig bedeuten dass der FW Einsatz unterbrochen wird. Wenn wie schon weiter oben angesprochen, sich zum Teil geweigert wird den Einsatz ohne RTW zu beginnen
    • Das ist etwas, das ich dann aber auch unsinnig finde.
      Die FW arbeitet bei uns auch ohne RD, es ist also nur eine Zusatzleistung, die nicht von allen gefordert wird, aber dennoch: gerade beim Innenangriff sind sie eigentlich doch froh, eine medizinische Stütze in der Hinterhand zu haben, arbeiten jedoch auch ohne diese.
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    • Lumidor schrieb:

      Das würde aber wieder zwangsläufig bedeuten dass der FW Einsatz unterbrochen wird. Wenn wie schon weiter oben angesprochen, sich zum Teil geweigert wird den Einsatz ohne RTW zu beginnen
      Deshalb gibt es zumindest in der Region Stgt. die 2. Ebene der Absicherung durch die EGB/SEG.
      Die sind jetzt zwar nicht erster Gegenstand der Diskussion, spielen aber denke ich in den Argumentationen durchaus eine Rolle.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • @ Thor:
      Dem PA-Träger war seine Maske verrutscht und dadurch hat er Rauch in die Maske bekommen. Solche Sachen sind schon durch einfache Hilfsmittel (Überdrückmasken) zu verhindern. Günstiger als hinterher einen RTW anzufordern. Das ist das eine.
      Das andere ist, dass für mich dieser Fall schon ein paar Fragen aufwirft. Wieso hat er nicht seine Maske richten können, bevor er so viel Rauch einatmet? Ich will dem Kameraden nichts unterstellen, vielleicht war es ein Defekt an der Maske, aber nach dem, was ich gelesen habe, denke ich eher an zu wenig Ruhe. Solche Fälle müssen trainiert werden.
    • F. Köhler schrieb:

      Lumidor schrieb:

      Das würde aber wieder zwangsläufig bedeuten dass der FW Einsatz unterbrochen wird. Wenn wie schon weiter oben angesprochen, sich zum Teil geweigert wird den Einsatz ohne RTW zu beginnen
      Deshalb gibt es zumindest in der Region Stgt. die 2. Ebene der Absicherung durch die EGB/SEG.
      Die sind jetzt zwar nicht erster Gegenstand der Diskussion, spielen aber denke ich in den Argumentationen durchaus eine Rolle.


      So läufts auch in KA, hier werden die RTW's, sollte sich der EInsatz länger hinziehen, durch eben diese abgelöst, damit wieder freie Kapazitäten entstehen.
      Ein "Leerlauf" beim brandeinsatz entsteht bei uns eigentlich auch selten, da bei jedem Brandeinsatz auch die örtliche Notfallhilfe(=HvO; =FR) mitalarmiert wird
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    • Wobei man dann fragen muss, warum dann überhaupt das Hauptamt bemüht wird und nicht direkt NUR das Ehrenamt in Anspruch genommen wird.
      Man muss das ganze, auch wenn es hart klingt, einmal wirtschaftlich betrachten. Bei der Zahl von Fehlalarmen, bei denen das Hauptamt Primär erstmal blockiert wird, geht eine ganze Menge Geld flöten.
      Meiner Meinung nach, wenn sich in einem Landkreis die FF'en in ihrer Tätigkeit so unsicher fühlen (wobei das schon wieder ein Widerspruch ist), das sie einen RTW zum Händchen halten brauch (ja überspitzt ich weiß). Dann sollte der erste Ansprechpartner nicht das Hauptamt sondern das Ehrenamt sein.
    • ich denke man muss unterscheiden zwischen einem Feuer und einer BMA
      Bei uns fährt der RTW bei einem Feuer in oder an einem Wohngebäude automatisch mit. Bei einem Flächenbrand war ich als RTW persönlich noch nie genau so wie bei einer BMA, die ausmahne ist eine BMA Auslösung in einem KH oder PH.
      Wenn ein RTW als Bereitstellung bei einen Feuer ohne verletzte/ vermisste als Absicherung für die Feuerwehr an einem EO "nur" rumsteht ist er ja trotzdem (in Absprache mit dem Einsatzleiter) für Einsätze abziehbar!


      Meine persönliche Meinung ist, das wenn jemand grade Ehrenamtlich sein leben für andere oder ein fremdes Gut riskiert und ihm sollte etwas passiert muss er so schnell wie möglich fachlich Hilfe bekommen. Dafür den RTW in Bereitstellung. Grade bei der FF ist ja nicht immer medizinisches Personal in der Wehr aktiv. Anderes bei der BF, da sind alle Mitarbeiter "Fachpersonal" und können auch mit einer anderen Ausstattung sofort suffiziente Hilfe leisten. Das man dort den mal auf nen RTW bei ner Lappalie verzichten kann, kann ich nachvollziehen!
      Mir haben mal einige FF´ler erzählt, das sie mit einem besseren Gefühl grade mit PA in einem Gefährlichem Bereich arbeiten, wenn sie wissen das draußen ein RTW steht bzw auf Anfahrt ist. Sie meinten auch das sie kein Problem damit haben das wenn keiner verfügbar ist, aber wenn sie pauschal keinen bekommen würden, würden sie vieles nicht machen!

      Und mal unter uns was kostet es die Krankenkassen ein RTW in Bereitstellung ( den sie ja eh bezahlen müssen auch wen er im Stahl steht) im Verhältnis, zu einer lebenslangen Versorgung eines Apalliker, wenn die Fachleute zu spät da sind ( soll nicht negativ auf die Erstversorgung der Freiwilligen Feuerwehr sein, nur nicht jede "Dorfwehr" hat ne First-Responder Gruppe oder ähnliches). Besonderes wenn man sich ankuckt wie viel Prozent der Kostenfaktor RD bei den Krankenkassen wirklich ist.

      Gruß Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von shootolli ()

    • Lumidor schrieb:

      Wobei man dann fragen muss, warum dann überhaupt das Hauptamt bemüht wird und nicht direkt NUR das Ehrenamt in Anspruch genommen wird.
      Man muss das ganze, auch wenn es hart klingt, einmal wirtschaftlich betrachten. Bei der Zahl von Fehlalarmen, bei denen das Hauptamt Primär erstmal blockiert wird, geht eine ganze Menge Geld flöten.
      Meiner Meinung nach, wenn sich in einem Landkreis die FF'en in ihrer Tätigkeit so unsicher fühlen (wobei das schon wieder ein Widerspruch ist), das sie einen RTW zum Händchen halten brauch (ja überspitzt ich weiß). Dann sollte der erste Ansprechpartner nicht das Hauptamt sondern das Ehrenamt sein.


      Hat auch wirtschaftliche Aspekte:
      Sollte die FF zu einem Einsatz ausrücken, so wird der Arbeitgeber für die Fehlzeit von der Stadt entschädigt.
      Beim DRK hier in KA rücken die Ehrenamtlichen nur aus, wenn sie daheim sind, da diese, zumindest bei mir hier, NICHT von der Stadt entschädigt werden.
      Und mal ehrlich: Welcher Arbeitgeber lässt seine Mitarbeiter gehen, lässt also somit Arbeit liegen, wenn er kein Geld dafür bekommt?
      Richtig. Die wenigsten.
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    • Aha da haben wir den nächsten Punkt, also steht es bei euch in der AAO, ABER es ist nicht von ganz oben abgesegnet, weil sonst würde auch der RD bezahlt werden.
      Ergo wenn ein Hauptamtlicher RTW alarmiert wird, fährt er im Endeffekt Ehrenamtlich, also wird dem Geschäftsführer vom RD aufgezwungen, seine Mitarbeiter UND sein Auto herzugeben.
    • Nein, der RTW kann (Frag mich jetzt nicht, wie das genau läuft) abgerechnet werden.
      Was nicht abgerechnet werden kann ist der Einsatz einer Notfallhilfe.
      Und eine komplette SEG zu nem Brandeinsatz raus zu klingeln ist letztendlich teurer als ein Regel-RTW.
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    • Ich sag ja auch nicht das eine komplette SEG rausgeklingelt werden soll, wir bauen in Hamburg gerade eine Betreuungs SEG auf, in der dann nur 2-3 Mann zu einem Großfeuer fahren um die Leute dann vor Ort im GRTW zu betreuen.

      Edit: Und bevor jetzt die HA schreihe kommen. der GRTW heißt nur RTW ist aber im Endeffekt kein RTW.
      Der GRTW geht in Hamburg bei Wohnhaus bränden wenn mehrere Personen betroffen sind mit raus, damit die Anwohner nicht im freien Stehen brauchen, sondern sich an einem warmen Platz aufhalten können.
    • Was die Alarmierung eines einzelnen Sanitätsbereitschaft angeht, also zwecks abrechnung mit den Arbeitgebern, weiß ich nicht genau. Da müsste ich mich kundig machen.

      Was ich wei ist, dass der Einsatz der Notfallhilfe NICHT abgerechnet werden kann. Somit rücken diese zwar aus, sofern eine Einsatzkraft frei hat und in angemessener Zeit an die EST kommen kann, jedoch nicht während der Arbeitszeit.
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