einsatzgemäße heimfahrt

    • Wird nicht umgesetzt
    • einsatzgemäße heimfahrt

      hallo liebe disponenten kollegen :)

      Ich weiß nicht wie es bei euch in .de ist, und schon gar nicht in ludwigsburg & co, aber hier in österreich kommt es gelegentlich vor, dass die leitstelle ein fahrzeug einsatzgemäß nach hause fahren lässt. ich denke es mir auch in ludwigsburg wenn ich in der nacht disponiere, das mir ein RTW schon sehr abgeht wenn er weit wegfährt. (aus welchem grund auch immer)
      nun deshalb die idee, das ich den RTW mittels funk die anweisung geben kann, das er mit Sondersignal auf status 7 nach hause fährt. bis jetzt musste ich ihn immer zu irgendeinem einsatz dazu alamieren, damit er schneller fährt :) das ist zwar kein problem, aber vom realismus faktor hald suboptimal
      vom disponenten ist das eine maßnahme um sein fahrzeug schneller wieder zu haben, wenn gerade viel los ist und er das auto braucht.

      beispiel jetzt gerade: habe alle RTWs auf irgendwelchen notfällen stehen und einen RTW auf status 7 in 80km entfernung... den würde ich gerne einsatzgemäß richtung RW fahren lassen damit ich wieder ressourcen habe

      was haltet ihr davon?

      PS: sry wenn es den vorschlag schon gibt, aber hab ihn nicht gefunden.

      lg. aus Ö
    • Wenn du vom S7 redest, meinst du bestimmt S1 (Einsatzbereit auf Funk), den der Pat. sollte wohl zuerst abgeliefert werden.

      Hanke schrieb:

      das ich den RTW mittels funk die anweisung geben kann, das er mit Sondersignal auf status 7 nach hause fährt.
      Also, zumindest in LB gibt es das nicht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das legal ist.
      Schließlich ist das Nutzen des Sonder- und Wegerechts nur in Notfällen erlaubt und nicht um den RTW schnell heim zu holen
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      Auch interessant: FAQ
    • ahm, ja natürlich 1... bei uns ist es 7 :D sry
      hmm, dann ist das wohl bei euch um einiges strenger ausgelegt als bei uns, da das bei uns keine tragödie ist, wenn es doukumentiert ist und zum wohle der bevölkerung. (was ja klar der fall ist wenn ich keinen RTW mehr hab und in naher zukunft auch keiner frei wird) :)
    • Hanke schrieb:

      klar, dann muss ich aber extra in der nachbarleitstelle anrufen und denen ein auto nehmen
      So ist es in D übliche Praxis.
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    • Also ich halte das auch für ein absolutes No-go! Ich weiß ja nicht, wie es bei meinen südöstlichen Nachbarn gesetzlich geregelt ist, aber wie hier schon erwähnt gelten bei uns § 35(5a) StVO
      Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

      in Verbindung mit § 38(1) StVO
      Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

      Es ordnet an:

      "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

      Mich würde ernsthaft mal interessieren, auf welche gesetzlichen Vorgaben dieses Vorgehen basiert? :)

      EDIT: Die Frage ist wirklich ernst gemeint - vielleicht gibt es in Austria ja andere Freiheiten für den Rettungsdienst? Vielleicht unter dem Stichwort "hoheitliche Aufgabe"? Da hat man ja auch in D ganz andere Möglichkeiten ... :)
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)

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    • §26 StVo (Österr.)

      (1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen
      Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit
      Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden
      verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei
      Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der
      dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes
      verwenden.
      Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig
      nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms
      für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung
      völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Leuchten mit
      blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der
      Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen
      Einsatzes oder bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung
      verwendet werden.
    • also in OÖ setzen wir das schon in extremsituationen gelegentlich durch, wenn zB ein unklarer VU reinkommt, bei dem man nicht weiß wie viele fzg man braucht, aber einfach nur nur wenige rettungsmittel zur verfügung hat weil 2 grad irgendwo auf der autobahn sind, wird schon versucht diese autos zur sicherheit möglichst schnell nach hause zu holen. in vielen jahren rettungsdienst habe ich es noch nie erlebt, das ein fahrzeug zur absicherung von einer anderen dienststelle geschweige denn anderen leitstelle in unser gebiet kommt, wenn nicht schon ein akut-einsatz vorliegt! und selbst dann werden mitarbeiter angerufen um ein weiteres fahrzeug zu besetzen als den nachbarbezirk zu belästigen. da sonst dem das fahrzeug abgeht.
      vor allem kommt es bei uns häuftig bei den NEFs vor, das die, wenn sie nach einer verlegung eine stunde von der diensstelle entfernt sind, sie einfach mit sondersignal einrücken zu lassen da es nur eines gibt (wie bei uns für 60.000 einwohner). denn so kann er auf der autobahn deutlich schneller fahren und ist früher wieder im einsatzgebiet.
      wie das rechtlich gedeckt ist, keine ahnung, vermutlich gar nicht, aber ich bin froh das es so ist bei unseren einsatzzahlen. vllt mit der argumentation das sonst die hilfsfrist nicht eingehalten werden kann, und das bei notfällen wie sie in der StVo stehen, ziemlich fahrlässig wäre.
      und wenn ich mir diesen paragrafen der StVo so durchlese, dürften die feuerwehren wohl nie mit sondersignal zur ölspurbeseitigung nach den VUs ausrücken. aber auch das machen sie :) (zumindest bei uns)

      wenn es bei euch nicht vorkommt, seit froh, dann habt ihr vermutlich genug fahrzeugreserven um immer fahrzeuge zur verfügung zu haben. wenn nicht, wie gelegentlich bei uns (da wir sehr eng kalkuliert sind), dann muss man sich schon was einfallen lassen, wie man die hilfsfrist einhalten kann :)
    • Dann würd ich im Zweifelsfall den RTW konkret dem VU zuordnen, wenn der erste vor Ort dann keine weiteren Kräfte benötigt, kann ich den RTW auf Anfahrt immer noch stornieren, wenn er wirklich gebraucht wird, dann passts eh.

      Das Problem mit dem NEF gibts genau so auch bei uns, ohne konkreten Folgeeinsatz darf der aber auch nicht schneller als 130km/h fahren. :D



      Insgesamt kann ich mir nicht vorstellen, dass das Vorgehen legal ist, aber anscheinend gilt wie immer andre Länder andre Sitten (auch innerhalb eines Landes :) )
      (Und Feuerwehren sind bei uns immer schon ein eigenes Kapitel gewesen; die werden hin und wieder auch gesehen, wenn sie mit Blaulicht nach Einsätzen wieder einrücken...)
    • @Feuerwehr

      Man muss es nur begründen können :)

      Wikipedia:
      Voraussetzungen und rechtliche Regelung

      Die Verwendung von Sondersignalen ist in Deutschland in § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach ist das Einsetzen des Sondersignals auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen. Es darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um

      Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
      eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
      flüchtige Personen zu verfolgen oder
      bedeutende Sachwerte zu erhalten.


      Eine Ölspur könne also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sein..
      Schwer im Allgemeinen das zu beurteilen, es ist und bleibt Situationsabhängig.


      Einsatzfahrzeuge im Status 1 mit SR in den Heimatkreis zu beordern ist bei uns auch noch nie vorgekommen.
      Es erfolgt lediglich ein Anruf des Disponenten aufm Diensthandy: "Wo seit ihr?, könnt ihr euch etwas beeilen?, (und nicht noch irgendwo ne >Pause< einlegen)"
      Aber auch das ist bisher nur einmal vorgekommen..