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    • Hallo Pluto,

      ja bei einem reinen VU ohne Personenschaden würde an die 110 verwiesen, aber da die 112 als "Europäischer Notruf" eingeführt wurde haben manche Handybetreiber die Routung grundsätzlich zur 112 voreingestellt und damit landen diese Anrufer zum Teil wieder in der ILS. Dann kommen andere Verfahren zur Anwendung. So kann der Teilnehmer verbunden werden (Regel). Stellt sich erst nach kompletter Notrufabfrage heraus das es sich nur um einen Polizeieinsatz handelt kann ich auch der Datensatz direkt ins Polizeisystem einspielen und quasi dem Kollegen eine erneute Abfrage ersparen. Umgekehrt werden Notrufe teilweise auch von der Polizei aufgenommen (z.B. wenn wegen Unwetter hunderte Anrufe gleichzeitig eingehen und die Leute dann auch die 110 verwenden) und in unser EDV System eingespielen. Bei kombinierten Einsatzformen erfolgt ja grundsätzlich das gegenseitige Abstimmen bzw. der Datenaustausch. Hier werden mir auch gezielte Rückmeldungen der Polizeistreife in meinen Datensatz mit angezeigt. Insoweit gibt es Polizeirückmeldungen durchaus (aber sehr selten und oft ohne den feuerwehrtechnischen oder rettungsdienstlichen Hintergrund).
      Bei Verdacht oder tatsächlichen Notrufmißbrauch erfolgt eher im Nachgang die Anzeige bzw. die Beweissicherung. Schließlich muß auch zu einem unsicheren Einsatz nach Meldebild alarmiert werden und wenn es heißt "bewußtlos" reicht es halt nicht nur die Polizei zu schicken weil der Disponent meint das sich hier jemand einen "Spaß" erlaubt.