Gebietsabsicherung für NEF's ???

    • Wird nicht umgesetzt
    • Gebietsabsicherung für NEF's ???

      Hi Zusammen,

      Was haltet ihr den von der Idee das man evtl. die NEF's im Spiel wie die RTW's zu den jeweiligen anderen RW Wachen zur Gebietsabsicherung schicken kann ???

      Ich habe teilweiße so viele NEF Einsätze das ich gern mal einen NEF von Bayreuth nach Kulmbach schicken würde zur Gebietsabsicherung.

      Und noch wenn man von anderen Leitstellen Fahrzeuge anfordert diese auch dorthin schicken kann zumindest an die Hauptwachen wie Kulmbach und Bayreuth????

      MFG:
      Daniel
    • LOL den Doktor würde ich gerne mal sehen, der sich zur Gebietsabsicherung in die Pampa stellen lässt! :D Kannste vergessen ...

      Da der Doc an keine Hilfsfrist gebunden ist, isses ja egal, wenn er auch mal 20min bis S4 braucht ... :)
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • Zur Hilfsfrist gibt es wieder mal in den Bundesländern verschiedene Vorgaben. Da hier Bayern angesprochen wurde gilt der Bürger hat keinen Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Hilfsfrist. Die Hilfsfrist ist erreicht wenn das 1. Rettungsmittel am Einsatzort angekommen ist. Rettungsmittel im diesen Sinne sind nur Fahrzeuge nach der öffentl. rechtlichen Vorhaltung (NEF, RTW, KTW) nicht aber HVO bzw. First Responder. Die Hilfsfrist beträgt 12 Min.. Es zählt nur die Zeit zwischen dem drücken des Status 3 und Status 4. Die Hilfsfrist ist ein Planungsmerkmal. Sie soll im Durchschnitt in 95 % erfüllt sein. Orte die unter die 80 % Marke fallen sind von den Zweckverbänden neu zu beplanen. In der Rege erfolgt kein RW Neubau sondern bestehende Wachen werden optimiert. Nur wenn dieses nicht hilft, genehmigen die Krankenkassen die Kostenübernahme für neue Rettungswachen.

      Im strafrechtlichen Sinn hat natürlich der Disponent, die RTW- bzw. die NA-Besatzung einen Notfall unverzüglich zu bearbeiten. Wenn aber z.B. 10 Notfälle gleichzeitig auflaufen und man erst nach 15 Min. dazukommt bleibt dies wohl rechtlich folgenlos.

      Ebenso, die NA Standorte sind durch die Zweckverbände festgelegt und die NA haben sich an diesem Standort aufzuhalten. So wäre es verboten das ein Bayreuther NA sich Nachts in seiner Whg. in Eckersdorf aufhält.

      Für den Spieler dem die Notärzte ausgehen ein Tipp. In den Einstellungen entsprechen die MANV bzw. Notfall , Notarzt Wahrscheinlichkeit (tags /nachts) nach unten einstellen.

      Gruß ELP 4
    • Für Ba.-Wü. gilt die doppelte Hilfsfrist, also für RTW & NEF, daher sind die veröffentlichten Hilfsfristangaben teilw. auch so katastrophal schlecht.

      RTW & NEF sollen in 10 Min am Einsatzort sein. Festgeschriebene max. Hilfsfrist ist aber für beide Fahrzeuge jeweils in 95 % der Fälle in denen der Einsatzort an einer Straße gelegen ist max 15 Min.

      Die gesetzliche Hilfsfrist gilt nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und kann somit nicht durch einfache KTW (Kennung 85) oder First Responder o.ä. verkürzt werden.
    • Hier laut Wikipedia:

      (immer von Eingang Notfallmeldung in Leitstelle bis Eintreffen am Notfallort (Straße))
      Baden-Württenberg :10-15 Minuten
      Bayern :13-16 Minuten
      Berlin :
      Brandenburg :15 Minuten
      Bremen :
      Hamburg :
      Hessen :10 Minuten (Rettungsdienst), 15 Minuten (Notarzt)
      Mecklenburg-Vorpommern:10 Minuten
      Niedersachsen :16 Minuten
      Nordrhein-Westfalen : 8 Minuten, in ländlichen Bereichen 12 Minuten
      Rheinland-Pfalz :15 Minuten
      Saarland :
      Sachsen :10 Minuten
      Sachsen Anhalt :12 Minuten
      Schleswig-Holstein :12 Minuten
      Thüringen :14 Minuten, in ländlichen Bereichen 17 Minuten.

    • Marcel89 schrieb:

      Hier laut Wikipedia:

      (immer von Eingang Notfallmeldung in Leitstelle bis Eintreffen am Notfallort (Straße))
      ...
      Bayern :13-16 Minuten
      ...
      Wikipedia liegt mal wieder falsch! In Bayern gelten 12min ab S3 bis S4! :)
      Viele Grüße

      TOM



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    • LHA688 schrieb:

      Marcel89 schrieb:

      Hier laut Wikipedia:

      (immer von Eingang Notfallmeldung in Leitstelle bis Eintreffen am Notfallort (Straße))
      ...
      Bayern :13-16 Minuten
      ...
      Wikipedia liegt mal wieder falsch! In Bayern gelten 12min ab S3 bis S4! :)
      Un du hast was über sehen!

      Marcel89 schrieb:

      immer von Eingang Notfallmeldung in Leitstelle bis Eintreffen am Notfallort (Straße)
    • Hallo Martin 1294

      nein in Bayern gilt für die Hilfsfrist im Rettungsdienst nicht der Notrufeingang in der Leitstelle ( sehr wohl aber bei Einsätzen der Feuerwehr Pflichtaufgaben gem. Bay FW Gesetz). Natürlich werden die Wartezeiten bis zur Gesprächsannahme ILS, Dispozeiten, Alarmierungszeit, Ausrückezeiten usw. ausgewertet und intern versucht diese zu optimieren, aber dies alles ohne gesetzlichen Auftrag. Deshalb gilt gemäß Ausführungsverordnung zum Bay. RDG die 12 Minutenfrist nur ab ausrücken des Rettungsmittel (Status 3) bis eintreffen des Rettungsmittel am Einsatzort (Zufahrt öffentliche befahrbare Straße am EO. dort dann Status 4). Dies geschieht natürlich alles aus Kostengründen da in einem Flächenstaat wie Bayern alles andere nicht finanzierbar wäre. Wie sollte man sicherstellen das man immer innerhalb von 12 Min. an jeden Punkt in Bayern ist. Beispiel jederzeit an jeden Punkt an einer Bergwand oder ganz oben auf der Zugspitze die rettungsdienstliche Versorgung sicherstellen könnte.

      Da das Thema ja schon mit "wird nicht umgesetzt" markiert ist könnte es ja auch geschlossen werden.

      Gruß ELP 4
    • Bei den genannten Hilfsfristen ist zu beachten, dass je nach Bundesland, die Hilfsfrist unterschiedlich definiert wird und gerade Bayern schneidet da in vielen Gebieten katastrophal ab.

      In Bayern kann auch ein RTW der erst nach 20 Minuten eintrifft, die Hilfsfrist erreicht haben. In Bayern beträgt die Hilfsfrist 12 Minuten und 15 Minuten in ländlichen Gebiet, die Hilfsfrist beginnt erst wenn der RTW abfährt und endet bei Ankunft.
      Durch den Nummernwirrwarr mit der 19222 und der 112 kommt es regelmäßig zu Verzögerungen von mehreren Minuten bis zur tatsächlichen Alarmierung. Wenn man die 112 wählt kommt man nicht unbedingt in der zuständigen Rettungsleitstelle heraus, und dieser Notruf muss dann erst an die zuständige Rettungsleitstelle übermittelt werden, im günstigen Fall dauert es vom Notrufeingang (112) bis zur erfolgten Alarmierung 2-3 Minuten und dann muss der RTW erst noch ausrücken, nun diex dauert in der Praxis so 2 Minuten.

      In Hessen beträgt die Hilfsfrist 10 Minuten und beginnt bereits ab Notrufeingang und gerade bei der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Zeit vom Notruf bis zur Ankunft liegt zwischen Hessen und Bayern ein eklatant großer Unterschied.
    • Ich kann Dudekt teilweise nur Recht geben. Andere Bundesländer haben deutlich bessere Vorgaben. Allerdings ist seit dem 1.1.2011 die Hilfsfrist in Bayern einheitlich 12 Min. Eine Unterscheidung ländliche und städtische Gegend wurde aufgehoben. Ebenso sagte ich ja, dass die Hilfsfrist im Rettungsdienst in Bayern nur eine Planungsvorgabe ist und nur die reine Anfahrtszeiten beinhalten. Die Hilfsfristen gemäß Feuerwehrgesetz sind hier deutlich strenger was dies für die Umsetzung der Arbeitsabläufe im ILS Betrieb bedeutet kann man sich ja denken. Zum Thema Nummernwirrwarr in 18 vom 26 Leitstellenbereichen wird sowohl die 19222 als auch die 112 von den örtlich zuständigen ILS´n aufgenommen. Weitere Bereiche werden dieses Jahr noch folgen somit wird spätestens Ende 2012 dies kein Thema mehr sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ELP 4 ()

    • Jetzt muss ich das Thema nochmal ausbuddeln.
      Bei uns in Köln werden bei Spitzenbedarf auch NEFs besetzt und diese werden je nach Bedarf auf jeweilige Wachen verlegt.

      Wäre es daher vielleicht doch möglich (als extrapunkt bei der Gebietsabsicherung z.B.) eine Gebietsabsicherung für NEF zu ermöglichen?
      Mut ist nicht ein Leben zu leben, sondern eins zu bewahren!

      - Avatar: RTW der Stadt Köln - Fzg Grafik von Leitessen