Herr N.N. schrieb:
Dennoch wäre es unsinnig, die MZF als KTW einzupflegen, da diese im Zweifellsfalle bei der Notfallrettung einen RTW nachfordern würden - und das wäre Unsinn.
Ich würde auch die Qualifikation einpflegen, die das Fahrzeug erreichen kann. Wenn ein MZF also in der Ausstattung und dem Personal einem RTW gleich kommt, ist es ein RTW. Ob der nun nur KTP fährt oder nicht, ist ja dann egal.