ILST Region Hannover (ID: 287)

    • warumimmerich schrieb:

      blaulichtentchen schrieb:

      Nach Aussage der Wunstorfer Zugführung gehört der im Regionsdesign beklebte KTW 55-92-1 zum MANV-T Modul des erweiterten Rettungsdienstes und nicht zur Patiententransportstaffel des 14. Einsatzzuges
      Guten Abend, wie ist es dann zu erklären dass es Bilder im Netz gibt, auf denen zu sehen ist, wie das Fahrzeug für die Absicherung von San-Diensten eingesetzt wird ?
      Ist eine ehrliche Frage ... ich glaube das man es anderswo, zumindest bei Transportfahrzeugen, auch nicht so eng sieht.
      Die Fahrzeuge sollen sich schliesslich nicht kaputt stehen, will man doch die Fehler aus den 80ern / 90ern nicht wiederholen ...
      @warumimmerich , da schließe ich mich dir voll und ganz an, ich fahre dieses Auto selbst regelmäßig auf San-Dienste ;)
    • Andersrum gefragt:
      Warum sollten die HiOrgs mit den dem erweiterten Rettungsdienst zugeordneten Fahrzeugen keine Sanitätsdienste fahren dürfen?

      Ganz im Gegenteil, würde man den meisten doch damit ihrer Existenzgrundlage berauben, schließlich gingen die MANV-Komponenten doch aus den ehemaligen Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG) hervor. Die wurden damals doch auf Beschluss von Region und Konzessionären (die mit der Durchführung des RD beauftragen HiOrgs: DRK, JUH und ASB) vereinheitlicht und als Sonder-Einsatz-Gruppe Rettung (SEG-R) neu aufgestellt um eine verlässliche Vorhaltung zu schaffen und dem "jeder kocht sein Süppchen und am Ende weiß keiner welche Autos bei einem Alarm kommen" zu entkommen. Kürzlich hat man dann die überregional bekannten Bezeichnungen und Einteilungen in die MANV-Module übernommen. Seit dem gibt es de jure keine SEG mehr in der Region Hannover. Faktisch wird der Begriff von den Alteingesessenen aber weiter verwendet (siehe Wunstorf). Diese Historie ist auch der Grund dafür, dass es jeweils 8 MANV-Module aber nur 6 Rettungsdienstbereiche (RDB) gibt.

      RDB 1 = ehem. SEG Burgdorf-Nord
      RDB 2 = ehem. SEG Burgdorf-Süd
      RDB 3 = ehem. SEG Springe/Laatzen
      RDB 4 = ehem. SEG Barsinghausen & ehem. SEG Empelde
      RDB 5 = ehem. SEG Garbsen/Neustart und ehem. SEG Wunstorf
      RDB 6 = ehem. SEG Langenhagen

      Neben der Ausstattung und personellen Besetzung schreibt die Region vor, nach wie vielen Minuten welches Modul einsatzbereit sein muss und dass die im erweiterten Rettungsdienst verplanten Fahrzeuge für keine andere (übergeordnete) Einheit gemeldet werden dürfen, anders als im KatS Niedersachsen ja z.B. die MTF Fahrzeuge gemeldet werden dürfen, um eine Einsatzbereitschaft auch nach Alarmierung von Einsatzzügen, z.B. in Nachbarkreise zu gewährleisten. Dass das personell natürlich trotzdem nicht klappt steht dabei auf einem ganz anderen Blatt, offiziell besetzen ja dienstfreie hauptamtliche Kräfte und Ehrenamtliche gemeinsam den erweiterten Rettungsdienst.

      Im Rahmen dieser Möglichkeiten können die HiOrgs die Fahrzeuge natürlich weiter für SanDienste nutzen. Eben damit, wie schon von dir geschrieben keine Standschäden entstehen und das Personal im Umgang mit den Fahrzeugen geübt ist.
      Dies wird meines Wissens auch von allen Organisationen gemacht. In Langenhagen werden die beiden im erweiterten RD gemeldeten RTW regelmäßig für Sanitätsdienste genutzt, bisweilen sogar die alten Bundeswehr-KTW4. In Schulenburg/Leine dient ein 4-Trage-Wagen außerhalb seiner Tätigkeit im MANV-Modul sogar als Gerätewagen für die Reiterstaffel des DRK.

      Einzig die Verwendung von Fahrzeugen im Regionsdesign bei SanDiensten stößt bisweilen sauer bei der Region auf, handelt es sich doch um organisationsinterne Aufträge und keine ordinäre Tätigkeit im (erweiterten) Rettungsdienst.
      Da achten einige Einheitsführer aber mehr drauf als andere.
    • Guten Abend,

      blaulichtentchen schrieb:

      Andersrum gefragt:
      Warum sollten die HiOrgs mit den dem erweiterten Rettungsdienst zugeordneten Fahrzeugen keine Sanitätsdienste fahren dürfen?
      darum:

      warumimmerich schrieb:

      blaulichtentchen schrieb:

      Nach Aussage der Wunstorfer Zugführung gehört der im Regionsdesign beklebte KTW 55-92-1 zum MANV-T Modul des erweiterten Rettungsdienstes und nicht zur Patiententransportstaffel des 14. Einsatzzuges

      Ich finde es wiedersprüchlich, wenn eine HiOrg ein Fahrzeug nicht im Rahmen einer SEG einsetzen darf (MANV, Evakuierung etc) , wohl aber damit Geld in die eigene Tasche verdienen darf (San-Dienste).

      Mir persönlich ist es fast egal, immerhin "pflegt" die HiOrg das Fahrzeug und das Personal muss damit umgehen können,
      das alles gelingt eben nicht so gut wenn das Fahrzeug nur für Bewegungsfahrten aus der Halle kommt weil nicht genug originäre Einsatze anfallen.
    • Ich kann jetzt nicht erkennen in wie weit die von dir zitierten Textpassagen sich widersprechen. Es geht dabei doch einzig und allein darum, welcher Einheit das Fahrzeug zugeordnet ist.

      Was genau du jetzt damit meinst, dass das Fahrzeug nicht für die SEG eingesetzt werden darf verstehe ich nicht. Ich habe doch oben erklärt, dass es keine SEG mehr in der Region gibt, allerdings die MANV-Komponenten aus diesen hervorgegangen sind. Damit entspricht die Verwendung des 55-92-2 jetzt doch faktisch der einer SEG. Das Fahrzeug ist lediglich kein Teil des Katastrophenschutz.
    • In den nächsten Wochen wird Freitags immer abwechselnd durch das Los 1 und 2 ein zusätzlicher RTW tagsüber in Dienst genommen.
      Grund das zu viele Covid Fahrten liegen geblieben sind, da die KTW ja ihre Desi Zeiten haben.

      Gestern wurde der 28-83-9 besetzt.

      Ich weiß, wird wahrscheinlich schwer umzusetzen hier, aber trotzdem zur Info.
    • blaulichtentchen schrieb:

      Kürzlich hat man dann die überregional bekannten Bezeichnungen und Einteilungen in die MANV-Module übernommen.
      Die durch andere Leitstellen in der Nachbarschaft auch schon fleißig genutzt werden. Es kam in den letzten Wochen / Monaten schon zu vermehrten Ü-MANV-S (Soforteinheit, 1x NEF, 2x RTW), Ü-MANV-PA (Patientenablage, in dem Fall ein "Löschzug Rettung") und Ü-MANV-T (Transport, jedoch vor Alarmierung wieder abbestellt worden) Anforderungen.
    • Guten Abend,

      ich glaube ich muss mal ganz von vorne aufgeklärt werden.

      blaulichtentchen schrieb:

      Ich kann jetzt nicht erkennen in wie weit die von dir zitierten Textpassagen sich widersprechen. Es geht dabei doch einzig und allein darum, welcher Einheit das Fahrzeug zugeordnet ist.
      Ich kenne noch die "SEG" und den "Sonderbedarf Rettungsdienst (SB)",
      beides ist jetzt verschmolzen in die sog. "MANV-Komponenten", bei die "T-Komponente" nun auch den ehem. SB beinhaltet ?

      Nicht nur die Namen wurden vereint, sondern auch die Fahrzeuge ?
    • warumimmerich schrieb:

      Nicht nur die Namen wurden vereint, sondern auch die Fahrzeuge ?

      Ich denke ganz so einfach lässt es sich dann leider doch nicht zusammenfassen.

      Früher war es ja meist so, dass man mit den in den Einsatzzügen des KatS gemeldeten Fahrzeugen nebenbei noch eine SEG stellte, um den Rettungsdienst unterhalb der Katastrophenschwelle zu unterstützen. Da es, anders als für die Einsatzzüge, für diese SEGen keine einheitlichen Regelungen gab, konnte es halt passieren, dass man mal 1 KTW und 1 RTW mit Behandlungsplatz, mal 2 RTW, einen 4 Trage-Wagen und einen Behandlungsplatz oder mal auch einfach nur 4 RTW bekam.
      Um da eine klare Linie reinzubringen hat die Region als Rettungsdienstträger beschlossen den erweiterten Rettungsdienst neu aufzustellen (damals Sonderbedarf Rettungsdienst) und für jede SEG Mindestanforderungen festzulegen (1x Führungsfahrzeug, 8x Liegendtransportkapazität und einen BHP 15). Diese wurden von da an einheitlich Sonder-Einsatz-Grupp-Rettung (SEG-R) gennant. Es gab also niemals SEG und Sonderbedarf Rettungsdienst nebeneinander, sondern nur Katastrophenschutz und Sonderbedarf Rettungsdienst, weshalb die SEG niemals Teil des Katastrophenschutzes war und auch nicht mit den Einsatzzügen des KatS gleichzusetzen ist.
      Um eine hohe Verfügbarkeit der SEG-R zu garantieren sollten diese von Haupt- und Ehrenamtlichen gleichermaßen besetzt werden, weiterhin durften die Fahrzeuge nicht in weiteren Einheiten gemeldet sein, damit bei einem MANV in der Region Hannover auch alle SEG-R einsatzbereit sind, während die Einsatzzüge des KatS z.B. bereits beim Hochwasser in Dresden oder beim Riesenradumsturz in München im Einsatz sind. (Dass das zwar von den Fahrzeugen her aufgeht aber nicht vom Personal ist eine ganz andere Sache...)
      Also mussten sich die HiOrgs erstmals entscheiden welche Fahrzeuge sie für den Sonderbedarf Rettungsdienst und welche für den Katastrophenschutz einsetzen, was dazu geführt hat, dass vielerorts neue Fahrzeuge für den Sonderbedarf angeschafft wurden. Da in zeitlich relativ enger Abfolge auch das niedersächsische KatS-Konzept novelliert wurde und damit auch die STAN der Einsatzzüge verändert wurde musste die Fahrzeugzugehörigkeit kurz darauf erneut überdacht werden. Dazu kam zeitgleich die Anpassung des MANV-Konzept der Region und damit die Umbenennung des Sonderbedarf Rettungsdienst in erweiterter Rettungsdienst und das Ende der SEG-R. Dafür gibt es nun die sogenannten MANV-Module, welche faktisch die in einzelne Komponenten aufgeteilten alten SEG-R sind.

      Bedeutet im Klartext:
      - Grundeinheit ist der Einsatzzug Sanität/Betreuung des niedersächsischen Katastrophenschutz.
      - Früher wurde mit diesen Fahrzeugen ebenfalls eine SEG betrieben für Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle.
      - Schaffung des Sonderbedarf Rettungsdienst durch die Region als Ablösung der SEG zur Vereinheitlichung von Strukturen mit der Sonder-Einsatz-Gruppe-Rettung (SEG-R) als Einheit.
      - Anschaffung neuer KFZ für die SEG-R, da KatS-Fz nicht eingeplant werden dürfen. Damit faktische Aufteilung von erweitertem Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
      - Umbenennung des Sonderbedarf Rettungsdienst in erweiterter Rettungsdienst und Auflösung der SEG-R in verschiedene MANV-Module.
      - Novellierung niedersächsisches KatS-Konzept, Schaffung von Ergänzungseinheiten.


      Damit gibt es jetzt faktisch zwei parallele Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und unterschiedlichen Fahrzeugen:

      erweiterter Rettungsdienst Region HannoverKatastrophenschutz Niedersachsen
      Modul MANV-Transport (MANV-T):
      8x Liegendtransportkapazität, davon min. 2x RTW

      Modul MANV-Patientenablage (MANV-PA):
      1x Patientenablage (analog BHP 15) inkl. Betriebspersonal

      Modul MANV-Führung (MANV-F):
      1x Zugführer mit Führungs-Fz und Betriebspersonal

      Modul Überörtlich-MANV-Sofort (Ü-MANV-S):
      2x RTW, 1x NEF (nur aus hauptamtlicher Vorhaltung)
      Einsatzzug Sanität/Betreuung:
      1x Zugtrupp, 2x Sanitätsgruppe, 1x Betreuungsgruppe
      -> 1x BHP 25 oder BTP 50

      Ergänzungseinheit Patiententransportstaffel:
      3x Liegendtransportkapazität, 3x Sitzendtransportkapazität in 3x NKTW

      weitere Ergänzungseinheiten wie Gruppe Logistik & Technik, Verpflegungsgruppe, PSNV-Staffel oder Führungsgruppe
      Aufgaben:
      • Entlastung und Unterstützung des Rettungsdienstes bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle
      • kleinräumige Unterstützung bei Sonderlagen in Nachbarkreisen
      • besetzt durch dienstfreies hauptamtliches Personal gemeinsam mit Ehrenamtlichen
      Aufgaben:
      • Verletztenversorgung und -betreuung bei Katastrophenereignissen
      • großräumige Unterstützung bei Katastrophen deutschlandweit
      • besetzt durch Ehrenamtliche




      Daraus ergibt sich heute folgende Zuordnung:

      Standortehemalige Einheit
      (SEG)
      neue Einheit
      (SEG-R -> MANV-T)
      Einsatzzug, aus dem die SEG
      früher gestellt wurde
      HiOrg
      NeustadtSEG Garbsen/NeustadtModul MANV-T 7
      1. Einsatzzug
      DRK
      GarbsenSEG Garbsen/Neustadt
      Modul MANV-T 7
      2. Einsatzzug
      DRK
      EmpeldeSEG Empelde
      Modul MANV-T 3
      4. Einsatzzug
      DRK
      SpringeSEG Laatzen/Springe
      Modul MANV-T 8
      5. Einsatzzug
      DRK
      BurgdorfSEG Burgdorf-Nord
      Modul MANV-T 1
      6. Einsatzzug
      DRK
      BurgdorfSEG Burgdorf-Süd
      Modul MANV-T 2
      6. Einsatzzug
      DRK
      WunstorfSEG WunstorfModul MANV-T 5
      14. Einsatzzug
      JUH
      LangenhagenSEG LangenhagenModul MANV-T 6
      15. EinsatzzugJUH
      BarsinghausenSEG Barsinghausen
      Modul MANV-T 4
      20. Einsatzzug
      ASB
    • Sehr gut erklärt.


      Und wie Du schon gesagt hast, ...

      blaulichtentchen schrieb:

      besetzt durch dienstfreies hauptamtliches Personal gemeinsam mit Ehrenamtlichen
      ... ist das wohl die Traumvorstellung der Herrschaften. Ich bin wohl einer von vielen, vielen dieser dienstfreien hauptamtlichen Kollegen, besitze jedoch keinen DME oder irgendein anderes Gerät, mit dem man mich alarmieren könnte. Auch wenn sicher einige kommen würden, wenn man sie rufen würde, glaube ich jedoch auch, dass die meisten hauptamtlichen Kollegen gar keine Lust dazu hätten. Die Belastungsgrenze im hauptamtlichen Rettungsdienst ist schon recht hoch (Einsatzdichte, 45/48 Std.-Woche mit Bereitschaftszeiten, usw.). Auch wenn sich durch den Personalmangel die letzten Jahre etwas getan hat (in die richtige Richtung jedenfalls), muss da noch tarifrechtlich einiges (mehr) passieren, um das, was man vor 20-25 Jahren verbockt hat, wieder gerade zu bügeln.

      Was genau kann man sich unter dem Modul F (Führung) vorstellen? Ich stelle mich nun mal absichtlich blöd, denn ich habe da durchaus schon Vorstellungen. Da ich jedoch SEG/KatS-mässig seit mehr als 10 Jahren raus bin, bin ich da jedoch neugierig. Also was für Führungsmittel (Fahrzeuge, Ausstattung), Führungskräfte (Ausbildungsstand RD, KatS, Führung) und sonstige Dinge (z.B. Anzahl Führungsassistenten, Gesamtstärke, wie viele dieser Module gibt es) kann man da erwarten? Was für eine Aufgabe haben diese neben dem B-Dienst (OrgL), LNA und C-Dienst an der Einsatzstelle bzw. im Einsatzabschnitt RD? Was ist aus dem Fachberater San geworden (zählt er dazu oder weiterhin extra, ab wann wird er alarmiert, wie ist der heutzutage ausgebildet in Sachen RD, KatS und Führung)?
    • RFSW schrieb:

      Ich bin wohl einer von vielen, vielen dieser dienstfreien hauptamtlichen Kollegen, besitze jedoch keinen DME oder irgendein anderes Gerät, mit dem man mich alarmieren könnte.
      Es gibt einige Rettungswachen bei denen die hauptamtlichen Mitarbeiter in den T-Mobile-Alarmlisten stehen, also per Anruf und SMS alarmiert werden können. Viele Mitarbeiter einer dieser besagten Rettungswachen wussten das übrigens gar nicht bis es neulich probehalber mal ausgetestet wurde...

      Ich verstehe dein Argument der mangelnden Lust zwecks der hohen Arbeitsbelastung der hauptamtlichen Mitarbeiter, würde dieses aber nicht als Hauptargument gegen das Konzept ins Feld führen. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn die Alarmierung denn dann irgendwie geklappt hat und da etwas von Flugzeugabsturz steht doch einige Mitarbeiter nicht ruhigen Gewissens zuhause sitzen bleiben können. Vielleicht ist meine Denkweise als hauptamtlicher Mitarbeiter und Helfer im Katastrophenschutz da aber auch eine andere.
      Die Hauptargumente sind für mich folgende:
      1. Das Arbeitszeitgesetz. Da immer ein Teil der hauptamtlichen Mitarbeiter gerade aus der Schicht kommt (egal ob 24h- oder 12h-Schichtmodell) und ein anderer Teil am nächsten Tag wieder in die Schicht muss, ist die tatsächlich zur Verfügung stehende Menge der dienstfreien hauptamtlichen Mitarbeiter doch recht gering. Selbst wenn man das Arbeitszeitgesetz da außen vor lassen würde ergibt sich immer noch, dass die Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes für die nächste Schicht nachbesetzt werden müssten, weil z.B. die geplanten Kollegen gerade mit dem erweiterten Rettungsdienst im Einsatz sind.
      2. Die Vorlaufzeit. Die MANV-Module sollen bzw. müssen 30 Minuten nach Alarm abmarschbereit sein. Ich kenne viele Rettungswachen auf denen die Mitarbeiter deutlich längere Anfahrtswege haben, weil sie z.B. in Nachbarlandkreisen wohnen. Nehme ich mal Wunstorf als Beispiel: Selbst wenn die Mitarbeiter dorthin aus Hannover starten haben sie über die A2 eine Anfahrtszeit von 25 Minuten. Bis dahin ist aber noch keiner umgezogen, kein Fahrzeug besetzt und auch noch niemand in die Lage eingewiesen.
      Und selbst wenn das alles doch irgendwie geklappt haben sollte steht immer noch die fehlende Ausbildung im Wege. Klar, Medizin können wohl alle und das MANV-Konzept wird auch in den Fortbildungen ausgebildet. Aber spätestens wenn der erste hauptamtliche Mitarbeiter auf einem 4-Trage-Wagen sitzt wird es lustig, denn die Zeit in der alle beim Bund gelernt haben wie man die Dinger belädt und bedient ist wohl langsam vorbei.


      RFSW schrieb:

      Was genau kann man sich unter dem Modul F (Führung) vorstellen?
      Um ehrlich zu sein wird das Modul Führung in der allerneusten Version des MANV-Konzepts gar nicht mehr explizit erwähnt. Die Einheit wird aber trotzdem weiter in den Listen der Region geführt und ist auch weiterhin durch die Lst alarmierbar.
      Für das Modul MANV-F ist/war vorgesehen:
      • 1x Führungsfahrzeug analog ELW 1 inklusive BOS-Funkausstattung und GSM-Mobilfunkanbindung, zusätzlich je einmal eine Plane Patientenablage in rot und gelb
      • 1x Einheitsführer mit Zugführerausbildung analog FwDV 2
      • 1x Führungs- und Kommunikationsassistent und min. 80h Sanitätshelferausbildung
      • 1x Notarzt (über die Wahrscheinlichkeit dessen müssen wir denke ich nicht weiter sprechen...) oder alternativ ein weitererer Führungs- und Kommunikationsassistent mit min. 80h Sanitätshelferausbildung
      Gesamtstärke also 2/0/1/3 bzw. 1/0/2/3

      Die Aufgaben des MANV-F Moduls sind vielfältig. Entweder es unterstützt die ÖEL (in der Region wird als ÖEL die Abschnittsleitung Rettungsdienst aus OrgL und LNA, beides gestellt durch die BF, bezeichnet) oder es übernimmt die Führung eines Untereinsatzabschnittes (z.B. Patientenablage oder Registratur) oder es bildet den Meldekopf am Bereitstellungsraum.
      Da jedes Modul achtmal vorhanden ist, gibt es auch 8x MANV-F in der Region.

      Der Fachberater San wird im MANV-Konzept ebenfalls der ÖEL zugeordnet um den OrgL und LNA zu unterstützen. Interessanterweise wird er dort mit dem Zusatz "inklusive Führungsmittel ELW" aufgeführt. Vielleicht ist darin das MANV-F Modul aufgegangen? Der C-Dienst ist nach Konzept übrigens "nur" als Unterabschnittsleitung Patientenablage oder Transport vorgesehen. Nicht als Führungsfahrzeug für die ÖEL.
      Womit wir auch schon direkt beim nächsten Punkt sind: Der große Unterschied zwischen Konzept und gelebter Realität. Ich denke kein B-Dienst wird sich darauf einlassen einen ehrenamtlich besetzten HiOrg-ELW als Führungsfahrzeug zu nutzen, wenn er "seinen" C-Dienst mit ELW vor Ort hat.
      Dass der Fachberater der ÖEL zugeordnet ist erscheint zunächst erstmal sinnvoll und klappt in der Realität auch einigermaßen gut. Allerdings ist der Fachberater nach FwDV 100 Teil der Feuerwehreinsatzleitung/TEL und wird eben auch genau dort beratend tätig und nicht bei der, eigentlich ohnehin medizinisch und sanitätsdienstlich fachkundigen, Abschnittsführung Rettungsdienst. Das mag in sofern nicht weiter schlimm erscheinen, als dass es bei einem "normalen" MANV in der Region ja lange erstmal keine TEL gibt in der der Fachberater beraten kann und er Feuerwehreinsatzleiter hat in der Situation bestimmt auch ganz andere Dinge zu tun als mit dem Fachberater zu sprechen und ist froh wenn er den Rettungsdienstteil an die ÖEL abschieben kann. Wenn wir jetzt aber von einer aufwachsenden Lage sprechen und dann eine TEl eingerichtet wird, der Fachberater mit seinem ELW aber in der ÖEL eingebunden ist, kann er seine originäre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Ich denke das ist einer der Gründe warum das gelebte System noch zwischen MANV-F Modul und Fachberater Sanität unterscheidet.

      Zur Ausbildung des FB San kann ich nur allgemeingültig sagen, dass er mindestens über eine Zugführerqualifikation verfügt, eine Rettungsdienstliche Ausbildung ist meines Wissens nicht vorgeschrieben. Da diese Aufgabe ja aber meist aus der Zugführung der Einheiten besetzt wird und die meisten Einheitsführer die ich kenne mindestens Rettungssanitäter sind und auch auf etwas Berufserfahrung im Rettungsdienst zurückblicken können, verfügt der FB San wohl in der Regel auch über rettungsmedizinische Kenntnisse und Kenntnisse über den hauptamtlichen Rettungsdienst.

      Interessant ist übrigens, dass es trotz 8 MANV-Einheiten nur 6 Fachberater gibt (also als Funktionen, Personen die diese Funktionen wahrnehmen gibt es durchaus mehr):
      - Fachberater ASB Barsinghausen (für Barsinghausen, Gehrden, Wennigsen)
      - Fachberater DRK Burgdorf (für Burgdorf, Burgwedel, Isernhagen, Lehrte, Sehnde, Uetze, Wedemark)
      - Fachberater DRK Garbsen (für Garbsen, Neustadt, Seelze)
      - Fachberater DRK Empelde (für Hemmingen, Laatzen, Pattensen, Ronnenberg, Springe)
      - Fachberater JUH Langenhagen (für Langenhagen)
      - Fachberater JUH Wunstorf (für Wunstorf)

      Ab wann der Fachberater alarmiert wird ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Regionsweit wird er ab dem Stichwort öel zu jedem MANV-Stichwort alarmiert. Lokal kann er aber, z.B. durch Kooperationen mit den Feuerwehren auch schon unterhalb dieser Alarmschwelle oder bei bestimmten Objekten in der AAO der örtlichen Feuerwehr eingepflegt sein. In Langenhagen oder Garbsen fährt der Fachberater z.B. meist ab der zweiten Alarmschwelle (b2, hw2, abc2, etc.) mit. Das führt allerdings dazu, dass wenn aus einem b2 z.B. ein manv10 erwächst und dieser logischerweise in der Leitstelle als neuer (Parallel-)Einsatz geführt wird, dass sich lokale und regionale AAO überschneiden. Bei b2 in Garbsen ist der zuständige Fachberater aus Garbsen schon im Einsatz. Der Leitrechner sucht also für den manv10 den nächsten zuständigen Fachberater und der FB San aus Langenhagen wird alarmiert. Das sorgte am Anfang für viel Aufsehen, mittlerweile kennt man das Problem aber und spricht sich kurzerhand telefonisch ab.

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    • Erst einmal danke für die ausführlichen Informationen. Du hast Dir viel Mühe gegeben.

      blaulichtentchen schrieb:

      Es gibt einige Rettungswachen bei denen die hauptamtlichen Mitarbeiter in den T-Mobile-Alarmlisten stehen, also per Anruf und SMS alarmiert werden können. Viele Mitarbeiter einer dieser besagten Rettungswachen wussten das übrigens gar nicht bis es neulich probehalber mal ausgetestet wurde...
      Da ich "neulich" nicht per Alarmanruf alarmiert wurde, wird dieses sicher HiOrg-bezogen sein.


      blaulichtentchen schrieb:

      Ich verstehe dein Argument der mangelnden Lust zwecks der hohen Arbeitsbelastung der hauptamtlichen Mitarbeiter, würde dieses aber nicht als Hauptargument gegen das Konzept ins Feld führen.
      Sicher, das wollte ich und habe ich auch nicht. Irgendwer wird immer kommen. Nur zählen würde ich nicht damit, dass es sehr viele sein werden. Vor allem hängen viele Wachen bzw. Stützpunkte zwischen dem Hauptamt und dem Sonderbedarf RD/E-RD nicht räumlich zusammen. Ich würde in keinen SEG-Stützpunkt rein kommen, um dort einen RTW des Sonderbedarfs besetzen zu können. Leider ist da das Konzept nicht zu Ende gedacht worden (durch den Rettungsdienst-Träger und durch die Beauftragten).

      blaulichtentchen schrieb:

      Die Hauptargumente sind für mich folgende:

      1. Das Arbeitszeitgesetz. [...]

      2. Die Vorlaufzeit.
      Im Falle eines MANV / Großschadenereignisses würde sicher der §14 ArbZG in Kraft treten (auch bei einer Pandemielage möglich; wie das ja gerade für die Pflege in den Krankenhäusern "erlaubt" wird). Das wäre sicher nicht das Problem, wenn dadurch die Ruhezeiten "mal" nicht eingehalten werden könnten. Solche Fälle, wie der MANV, sind ja recht selten. Problematisch würde es werden, wenn aufgrund der Pandemie die ohnehin schon angespannte Personallage noch mehr strapaziert würde. Aber da sind unsere Pflegekräfte zur Zeit noch weit schlimmer dran wie wir Retter. Rein theoretisch gibt es ja noch mehr Möglichkeiten jemanden zur "Arbeit zu verpflichten". Aber das geht nun zu weit OT...

      Vorlaufzeit, joaaaa. Stimmt. Sofern der Träger diese 30 Minuten auch wirklich einfordern würde, müssten die Arbeitgeber (die Beauftragten HiOrg) sich etwas einfallen lassen. Mit Freiwilligkeit ist immer ein gewissens Risiko verbunden (wie viele kommen, wie lange dauert es). Rufdienst als Lösung? Nein, denn Rufbereitschaften dürfen gemäß eines Urteils [BAR Urteil vom 29. Juni 2000 Az. 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99 oder auch LAG Köln Urteil vom 13.08.2008 Az. 3 Sa 1453/07] keine Vorgaben über Eintreffzeiten am Arbeitsplatz innehaben. Nachträglich in die Arbeitsverträge Wohnsitznahmeregelungen einfügen lassen würde sicher von den Arbeitsgerichten in der Luft zerrissen werden. Also müsste der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen, da nur dort der Aufenthaltsort und somit die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme sich sicher definieren läßt. Das wiederum würden die Kostenträger, sprich die Krankenkassen, nicht mit machen, wenn diese nun (sagen wir mal Pi mal Daumen) 30 Mitarbeiter in allen 6 Losen für den Sonderbedarf RD bezahlen müssten. Ich prognostiziere hier in naher Zukunft keine arbeitsrechtlich konforme Lösung um das Problem "Vorlaufzeit". Einfordern könnte es der Träger jedoch; schließlich haben die Beauftragten dieses im Rahmen der gewonnenen Ausschreibungen ja vertraglich zugesichert. Bleibt halt nur die "Hoffnung", dass das Ehrenamt dieses schneller schafft und vor allem auch ausreichende Qualifikationen (also auch einige NotSan) vorhält. Aber selbst im SEG/KatS-Bereich wohnen nicht alle um die Ecke, wie bei der Feuerwehr.

      blaulichtentchen schrieb:

      Und selbst wenn das alles doch irgendwie geklappt haben sollte steht immer noch die fehlende Ausbildung im Wege. Klar, Medizin können wohl alle und das MANV-Konzept wird auch in den Fortbildungen ausgebildet. Aber spätestens wenn der erste hauptamtliche Mitarbeiter auf einem 4-Trage-Wagen sitzt wird es lustig, denn die Zeit in der alle beim Bund gelernt haben wie man die Dinger belädt und bedient ist wohl langsam vorbei.
      Auch das stimmt. Bezüglich des 4-Trage-KTW hatte ich sofort Kopfkino, als ich das gelesen habe. :D

      Ich würde jedoch sagen, dass Organisation und Führung durch den hauptamtlichen Dienst immer noch ein Problem ist. Erfahrungen im MANV-Bereich liegen nicht so häufig vor, auch ist die Führung mehrerer taktisch selbstständiger Trupps (oder allgemein von Einheiten), die sonst individuell, alleine und selbstständig arbeiten (dort in dem Rahmen auch klappt), nicht so einfach. Meiner Meinung nach müssten hier zu mindestens die NEF-NotSan eine Führungsausbildung auf dem Niveau eines Gruppenführers innehaben. Diese Ausbildung müsste für den Rettungsdienst hier in Niedersachsen jedoch zunächst noch "erfunden" werden.
    • Auch zum zweiten Teil (Modul F und der FB San) vielen Dank. Wie gesagt, ich hatte mich absichtlich hier etwas "doof" gestellt, da ich durchaus schon meine Vorstellung darunter habe. Aber war neugierig ob es inhaltlich etwas gibt, was neu für mich wäre. Siehe folgend nun selbst...

      blaulichtentchen schrieb:

      Für das Modul MANV-F ist/war vorgesehen:


      1x Führungsfahrzeug analog ELW 1 inklusive BOS-Funkausstattung und GSM-Mobilfunkanbindung, zusätzlich je einmal eine Plane Patientenablage in rot und gelb

      1x Einheitsführer mit Zugführerausbildung analog FwDV 2

      1x Führungs- und Kommunikationsassistent und min. 80h Sanitätshelferausbildung

      1x Notarzt (über die Wahrscheinlichkeit dessen müssen wir denke ich nicht weiter sprechen...) oder alternativ ein weitererer Führungs- und Kommunikationsassistent mit min. 80h Sanitätshelferausbildung
      Einheitsführer mit Zugführerausbildung analog ersthaft nach FwDV 2? Das wird schwierig, denn welche HiOrg kann Zugführer der FF vorweisen? Oder geht es nur um Inhalt und vor allem um die Ausbildungslänge? Auch das wird schon schwierig. Die Führungsausbildung ist bei manchen HiOrg mangels einer geeigneten Schule, Ausbildern und praktischen Übungsgelände schon kaum umsetzbar. Mir sind aus meiner Zeit sogar noch Einheitsführer bekannt, die nie eine Zugführerausbildung besucht hatten (obwohl HiOrg interne Vorgaben dieses eigentlich innerhalb einer bestimmten Zeit eingefordert haben).

      Gut, zum Notarzt gibt es wirklich nichts zu sagen. In 26 Jahren habe ich im SEG-Einsatz bisher genau einmal einen SEG-Arzt dabei gehabt. Die sind Mangelware, leider. Noch mehr als RettAss oder NotSan. Verständlicherweise ist es schwer die für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu motivieren.

      blaulichtentchen schrieb:

      Ich denke kein B-Dienst wird sich darauf einlassen einen ehrenamtlich besetzten HiOrg-ELW als Führungsfahrzeug zu nutzen, wenn er "seinen" C-Dienst mit ELW vor Ort hat.
      Auch der B-Dienst muss sich nach Einsatzkonzepten richten, die durch einen Rettungsdienstträger vorgegeben werden. Und wenn auf dem Konzept geschrieben steht das ein ehrenamtlicher SEG-ELW dieses sein soll, dann muss sich auch der Herr Brandoberamtsrat dran halten.

      blaulichtentchen schrieb:

      Dass der Fachberater der ÖEL zugeordnet ist erscheint zunächst erstmal sinnvoll und klappt in der Realität auch einigermaßen gut. Allerdings ist der Fachberater nach FwDV 100 Teil der Feuerwehreinsatzleitung/TEL und wird eben auch genau dort beratend tätig und nicht bei der, eigentlich ohnehin medizinisch und sanitätsdienstlich fachkundigen, Abschnittsführung Rettungsdienst.
      Das der FB-SAN der ÖEL RettD zugeordnet wurde hat lokal-politische Gründe gehabt, als vor etwas mehr als 20 Jahren der LNA/OrgL (damals noch TLR) Vertrag zwischen dem (damaligen) Landkreis Hannover mit und der Landeshauptstadt Hannover geschlossen wurde. Damit wollte man die HiOrgs besänftigen. Zu Beginn gab es auch sehr viel Ablehnung gegenüber dem System (einige Gründe davon sind auch nicht so unwahr). Ganz ursprünglich war ja einmal geplant gewesen, dass die Rettungswachenleiter im Landkreis die Funktion OrgL übernehmen sollten (Gott sei Dank ist es aber dazu nicht gekommen, wie ich finde. Den meisten RWL traue ich eine solche Aufgabe auch nicht zu). Probleme gegenüber der Akzeptanz der FB-SAN gegenüber dem Hauptamt gibt es durchaus aber noch bis heute. Das liegt dann u.a. auch daran, dass einige Fachberater (!) SAN über kaum eine relevante Rettungsdienst- und Führungsausbildung verfügen. Das dort einige Kollegen ein Akzeptanzproblem bekommen kann ich da sogar gut nachvollziehen. Die Herzchirurgen der MHH würden ein solches sicher auch bekommen, wenn nun eine Pflegehilfskraft daher kommt und den Herrschaften den Job erklären möchte. Da hat man vor mehr als 20 Jahren einen inhaltlichen Fehler gemacht.

      blaulichtentchen schrieb:

      Ab wann der Fachberater alarmiert wird ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Regionsweit wird er ab dem Stichwort öel zu jedem MANV-Stichwort alarmiert. Lokal kann er aber, z.B. durch Kooperationen mit den Feuerwehren auch schon unterhalb dieser Alarmschwelle oder bei bestimmten Objekten in der AAO der örtlichen Feuerwehr eingepflegt sein. In Langenhagen oder Garbsen fährt der Fachberater z.B. meist ab der zweiten Alarmschwelle (b2, hw2, abc2, etc.) mit. Das führt allerdings dazu, dass wenn aus einem b2 z.B. ein manv10 erwächst und dieser logischerweise in der Leitstelle als neuer (Parallel-)Einsatz geführt wird, dass sich lokale und regionale AAO überschneiden. Bei b2 in Garbsen ist der zuständige Fachberater aus Garbsen schon im Einsatz. Der Leitrechner sucht also für den manv10 den nächsten zuständigen Fachberater und der FB San aus Langenhagen wird alarmiert. Das sorgte am Anfang für viel Aufsehen, mittlerweile kennt man das Problem aber und spricht sich kurzerhand telefonisch ab.
      Ja, stimmt. Auch hier handelt es sich um gewachsene Strukturen. Im Regelfall ist mit der Alarmierung nicht (unbedingt) der zuständige Fachberater San gemeint, sondern eher der zuständige SEG-Leiter gemeint gewesen. Das steht zu mindestens so in vielen Objektalarmplänen so drin. Schon bevor es überhaupt einen FB-SAN für die ÖEL gab (für die örtlichen Führungsstäbe bzw. -gruppen, für die TEL und für den Stab HVB gibt es diesen ja schon länger).
    • Guten Morgen,

      blaulichtentchen schrieb:

      - Anschaffung neuer KFZ für die SEG-R, da KatS-Fz nicht eingeplant werden dürfen. Damit faktische Aufteilung von erweitertem Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
      so, und jetzt mal klar gefragt: welcher dieser Fahrzeuge dürfen für San-Dienste genutzt werden ?

      Bisher war doch alles ein Fahrzeugpool (zumindest sah es so aus) und auch zuletzt sah man vereinzelt "Katastrophenschutz Niedersachsen"-Fahrzeuge bei großen San-Diensten.

      Nach meinem Verständnis müssten sich HiOrg eigene Fahrzeuge (und Personal) anschaffen um damit "Geld zu verdienen" weil die anderen ja für den erw. RD / KatS-Fall bereit stehen müssten. Oder umgeht man das damit weil man sagt, im San-Dienst besetzte Fahrzeuge sind ja schon besetzt, haben eine extrem kurze Rüstzeit und werden einfach abgezogen ?
    • warumimmerich schrieb:

      Oder umgeht man das damit weil man sagt, im San-Dienst besetzte Fahrzeuge sind ja schon besetzt, haben eine extrem kurze Rüstzeit und werden einfach abgezogen ?
      Wenn ein solches San-Dienst Fahrzeug bei der Veranstaltung überhaupt abkömmlich wäre. Es gibt Veranstaltungen, die ohne einen anwesenden Sanitätsdienst nicht durchgeführt werden dürfen. Da solche Sanitätsdienste privatwirtschaftlich stattfinden, könnte es zivilrechtlich bzw. vertragsrechtliche Probleme geben, wenn der Sanitätsdienst einfach mal eben abhaut.

      Zu meiner SEG/KatS Zeit hatte die KatS-Behörde kein Pronblem damit, dass die Bund-FZG auch geringfügig für HiOrg-eigene Zwecke eingesetzt werden (bevor diese sich kaputt stehen). Wie dieses nun mit den FZG des Sonderbedarf RD / E-RD aussieht weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass der Rettungsdienstträger bzw. die KatS-Behörde angemerkt hatte, dass KatS-FZG für den Sonderbedarf / E-RD gemeldet wurden, weshalb "neue" Fahrzeuge für diesen beschafft werden mussten, um eine Doppelnutzung zu vermeiden. Ich glaube jedoch, dass das hier auch schon mal erklärt wurde.
    • RFSW schrieb:

      Es gibt Veranstaltungen, die ohne einen anwesenden Sanitätsdienst nicht durchgeführt werden dürfen. Da solche Sanitätsdienste privatwirtschaftlich stattfinden, könnte es zivilrechtlich bzw. vertragsrechtliche Probleme geben, wenn der Sanitätsdienst einfach mal eben abhaut.
      In vielen Verträgen gibt es eine Klausel, dass jederzeit mit mit anderweitigen Großschadenslagen etc gerechnet werden muss und das Personal vor Ort ggf. abgezogen werden muss. Zumindest sind mir zwei HiOrgs bekannt, die das in ihren Verträgen stehen haben,
      Status 10