ILST Region Hannover (ID: 287)

    • stsfanatic schrieb:

      Also kann man es im Grunde so stehen lassen: Erstmal alle eigenen KTWs auf die Reise schicken, bevor man auf die SEG zugreift ?!
      Nein. Wenn Deine eigenen KTW sich dem Ende neigen, dann darfst Du auf die KTW der privaten Firmen (§19 NRettDG) zugreifen. Und zwar genau so:
      1. Stadtgebiet Hannover: Fa. ASH, KBH und MTN
      2. Landkreis Hannover: Fa. ASH, KBH, MTN und CDL
      Die Fa. CDL darf mit ihren §19 KTW nicht in der Stadt Hannover fahren, da sie bereits mit 3 offiziellen KTW in den Rettungsdienst eingebunden ist. Ob Du das so beim spielen umsetzt ist ja eigentlich wurscht.

      Die KTW der Schnelleinsatzgruppen / KatS-Einheiten setzt Du nur dann ein, wenn eine größere Schadenlage mit MANV vorliegt (also Notfallrettung, nicht bei Krankentransporten). Ansonsten Finger weg.


      stsfanatic schrieb:

      Nachtrag: Ich habe wirklich null Ahnung vom Leitstellen-Baukasten, aber ggfs kann man den Blutspendedienst und die Kater-Fahrzeuge nochmal in separate Sekundärleitstellen unterbringen ? .. nur ein Gedanke - will da bloß keine (neue ?!) Diskussion lostreten.
      Naja, ... ja. Aber das Problem wird sich mit der Zeit von alleine lösen, denke ich.
    • Die GW-San sind tatsächlich, leider, erstmal egal.
      Beim GRTW bleibt abzuwarten wie er eingesetzt bzw. besetzt wird. Wenn er analog zum jetzigen auch als Schwerlaster fährt, würde ich sagen bauen wir ihn in die Hauptleitstelle ein, wenn er tatsächlich nur für MANV zum einsatz kommt ist er ein Fall für die Sekundärmittelleitstelle.

      Gibt es da schon Infos zu, welches Personal das Auto wann und wie besetzen soll?
    • Ich würde vorschlagen den Wünschewagen (69-99-1) für Paliativtransporte einzubinden. Das ist ja ganu das was er macht.
      Es sollte doch auch nicht viel Aufwand sein, die anderen ASB Ehrenamtsfahrzeuge einzubinden oder? Das sind ja im Prinzip nur Kopien der bereits vorhanden.
      9 RTW, davon einer Baugleich mit denen der Rettungswache (alle 85er FRN)
      3 NEF
      3 KTW (92er FRN)
      2 GKTW (94er FRN)
      (und der Wünschwagen)

      Auch hier ist übrigens ein GRTW in Beschaffung
      Genauso wie bei der JUH

      Bei Bedarf kann ich einem der Admins auch privat Belege zuschicken
    • Naja gut der Wünschewagen fährt aber Oma Hiltrud in ihren letzten Lebenswochen noch an die Nordsee, weil sie das immer wollte, oder sonstwo hin, aber in der Sim kommen unter dem Stichwort "Palliativtransport" Einsätze, wo der Pat. von Altenheim A ins KH 1 gefahren wird oder andersrum. Soweit ich weiß, gibt es allerdings keine Einsätze, wo Oma Hiltrud aus Hannover noch auf Sylt gefahren werden will, weil sie es da so schön findet.
    • eifeler schrieb:

      Naja gut der Wünschewagen fährt aber Oma Hiltrud in ihren letzten Lebenswochen noch an die Nordsee, weil sie das immer wollte, oder sonstwo hin, aber in der Sim kommen unter dem Stichwort "Palliativtransport" Einsätze, wo der Pat. von Altenheim A ins KH 1 gefahren wird oder andersrum. Soweit ich weiß, gibt es allerdings keine Einsätze, wo Oma Hiltrud aus Hannover noch auf Sylt gefahren werden will, weil sie es da so schön findet.
      Wenn ich mich nicht ganz Täusche, gab es schon Einsätze, wo Leute bei denen "jede Hoffnung verloren ist" zu ihrer Familie heimgefahren worden in der Sim. Und auch das macht der Wünschewagen viel
    • Sind es offizielle Krankentransporte, dann müssen diese mit den Fahrzeugen der Regelvorhaltung oder mit den §19 KTW bedient werden. Sind es keine, dann fahren Taxi´s, Sondermietwagen oder eben der Wünschewagen, womit die Leitstelle Hannover jedoch nichts zu tun hat. Daher wird die Leitstelle Hannover auch den Wünschewagen nicht koordinieren.
    • blaulichtentchen schrieb:

      Beim GRTW bleibt abzuwarten wie er eingesetzt bzw. besetzt wird. Wenn er analog zum jetzigen auch als Schwerlaster fährt, würde ich sagen bauen wir ihn in die Hauptleitstelle ein, wenn er tatsächlich nur für MANV zum einsatz kommt ist er ein Fall für die Sekundärmittelleitstelle.

      Gibt es da schon Infos zu, welches Personal das Auto wann und wie besetzen soll?
      Es wird wie immer bei Springerbesatzungen bleiben. Also entweder Sonderfahrzeugbesatzungen und / oder, je nach aktueller Personalstärke der Wachabteilung halt, vom Berta (2. HLF des Zuges) besprungen. Ausnahmen sind planbare Großeinsätze.

      Der GRTW kommt tatsächlich recht häufig als Schwerlast-RTW / ITW zum Einsatz. Nämlich dann, wenn die ITW-Tragen (Verbreiterung) und auch der SRTW mit seiner Trage ab einem bestimmten Patientengewicht nicht mehr helfen kann. Die Schwerlasttrage des GRTW schafft noch etwas mehr. Ist es ein Intensivverlegungseinsatz, dann kommt die Besatzung eines ITW samt Gerätschaften dazu.

      Der SRTW wird durch die beiden RTW der Wache 2 besprungen, in Reihenfolge wenn diese nicht auf der Wache sein sollten durch eine Sonderfahrzeugbesatzung (wenn gerade mal vorhanden) oder durch das Berta (2. HLF des Zuges) besprungen.

      Das trifft auch auf die beiden GW-Rett der Wache 2 und 3 zu. Auch diese werden durch SoFZG-Besatzungen bzw. ein Berta besprungen. Ausnahmen betreffen nur planbare Einsätze (wie beispielsweise angekündige Großdemos mit Konfliktpotenzial, usw.). Das passiert aber extrem selten.

      Wenn man es mal genau nehmen will, so bleibt bei einem größeren MANV eigentlich kein Brandschutzpersonal über, wenn 2 Löschzuge als Löschzug-Rettung fahren, sowie die 3 GW-Rett, 2 GRTW und der AB-Behandlungsplatz zum Einsatz kommen sollen. Ich würde einfach mal vermuten, dass mehr Redundanzen geschaffen werden sollen, um Duplizitäten zu verhindern, die gar nicht so unwahrscheinlich sind (meistens wird bei einem MANV eben auch die Feuerwehr gebraucht). Man ist so flexibler. Auch ist zusätzlich ein Wandel spürbar, der sich in Form eines abtreten vom stationären Behandlungsplatz bemerkbar macht. Es geht halt hin zu flexiblen, schnellen und mobilen Einheiten, wie die GRTW oder auch einfach nur Patientenablagen, die mittels kleinerer Einheiten (beispielsweise HLF, GW-Rett und je ein RTW und NEF) gebildet werden können. Ich denke auch, dass zukünftig Behandlungsplätze eher an den Krankenhäusern zu finden sein werden, um die Krankenhäuser zu unterstützen, die regelhaft im normalen Alltag schon überlastet sind. Die Reformen im Krankenhauswesen geben ihr übrigens hier zu. Eines der ursprünglich mal vier Erstversorgungskrankenhäuser (EVK) hat im MANV-Konzept schon die Segel gestrichen.
    • Zum Thema S-RTW, der wird im Normalfall, wenn einer der beiden RTW von FRW 2 auf Status 1 oder 2 ist, von denen besetzt.
      Das HLF-B besetzt im Normalfall nur den G-RTW.

      Der GW-Rett wird im Alarmfall, falls keine SonderFzg Gruppe vorhanden, durch die DL Besatzung besetzt.

      Weiteres dazu ist auch im neuen MANV-Konzept der Feuerwehr Hannover niedergeschrieben, genauso was die neue AAO in dem Bereich MANV angeht.
    • RFSW schrieb:

      blaulichtentchen schrieb:

      Beim GRTW bleibt abzuwarten wie er eingesetzt bzw. besetzt wird. Wenn er analog zum jetzigen auch als Schwerlaster fährt, würde ich sagen bauen wir ihn in die Hauptleitstelle ein, wenn er tatsächlich nur für MANV zum einsatz kommt ist er ein Fall für die Sekundärmittelleitstelle.

      Gibt es da schon Infos zu, welches Personal das Auto wann und wie besetzen soll?
      Es wird wie immer bei Springerbesatzungen bleiben. Also entweder Sonderfahrzeugbesatzungen und / oder, je nach aktueller Personalstärke der Wachabteilung halt, vom Berta (2. HLF des Zuges) besprungen. Ausnahmen sind planbare Großeinsätze.

      Der GRTW kommt tatsächlich recht häufig als Schwerlast-RTW / ITW zum Einsatz. Nämlich dann, wenn die ITW-Tragen (Verbreiterung) und auch der SRTW mit seiner Trage ab einem bestimmten Patientengewicht nicht mehr helfen kann. Die Schwerlasttrage des GRTW schafft noch etwas mehr. Ist es ein Intensivverlegungseinsatz, dann kommt die Besatzung eines ITW samt Gerätschaften dazu.


      Der SRTW wird durch die beiden RTW der Wache 2 besprungen, in Reihenfolge wenn diese nicht auf der Wache sein sollten durch eine Sonderfahrzeugbesatzung (wenn gerade mal vorhanden) oder durch das Berta (2. HLF des Zuges) besprungen.


      Das trifft auch auf die beiden GW-Rett der Wache 2 und 3 zu. Auch diese werden durch SoFZG-Besatzungen bzw. ein Berta besprungen. Ausnahmen betreffen nur planbare Einsätze (wie beispielsweise angekündige Großdemos mit Konfliktpotenzial, usw.). Das passiert aber extrem selten.


      Wenn man es mal genau nehmen will, so bleibt bei einem größeren MANV eigentlich kein Brandschutzpersonal über, wenn 2 Löschzuge als Löschzug-Rettung fahren, sowie die 3 GW-Rett, 2 GRTW und der AB-Behandlungsplatz zum Einsatz kommen sollen
      Das Problem ist selbstgemacht. Laut den aktuellen Plänen, sollen die Hiorgs mit ihren FG San und GW-San etc. erst ab MANV mit an die 100 Leute zum Einsatz kommen. Würde man sie schon vorher einsetzen, würde das die BF personell entlasten. Man darf auch während Großschadenslagen den Grundschutz nicht vergessen.
      Nach den aktuellen Planungen, sollen bis 50 Verletzte nur die Transportkomponenten der Hiorgs genutzt werden, ab 50 nur die Betreuungsgruppen und erst ab 100 die Sanitätsgruppen.
      Die Hiorgs werden immer mehr rauskatapultiert, vor allem unter dem Gesichtspunkt des zweiten GRTW's der BF.
      Es ist bekannt, das ASB und JUH jeweils schon in der Beschaffung eines GRTW's sind.Obwohl die Fahrzeuge sogar schon beim Ausbauer sind, beschafft die BF einen zweiten für sich.
      Claus Lange will die Hiorgs wohl nicht mitspielen lassen, wahrscheinlich um selber mehr Geld zu bekommen.
    • HicksJ schrieb:

      RFSW schrieb:

      @HicksJ Hast Du auch schon mal versucht mögliche Gründe für ein solches Konzept zu finden und diese objektiv betrachtet?
      Klar, die schnellere Ausrückzeit ist natürlich ein Vorteil. Den Gewichte ich aber nicht so hoch, wie den dadurch beeinträchtigten Grundschutz
      Also halten wir fest: Wir lassen die 30 verletzten Personen lieber länger liegen, bis nach 40-60 min die ersten Fahrzeuge einer SEG eintreffen, damit der eventuell (!) gleichzeitig eintretende Containerbrand, Ölspur und Wasserschaden auch bedient werden kann. Naja, okay.

      (Und ich weiß schon was nun als nächstes kommt)
    • HicksJ schrieb:

      Nach den aktuellen Planungen, sollen bis 50 Verletzte nur die Transportkomponenten der Hiorgs genutzt werden, ab 50 nur die Betreuungsgruppen und erst ab 100 die Sanitätsgruppen.
      Die Hiorgs werden immer mehr rauskatapultiert, vor allem unter dem Gesichtspunkt des zweiten GRTW's der BF.
      hmm...ich sehe da mehrere Gründe:

      1) in den SEGen haben viele Helfer und Fahrzeuge eine Doppelfunktion,
      um sie "halbwegs rentabel" zu betreiben sind sie durchaus verschiedenen Komponenten zugeordnet.
      Helfer oder Fahrzeuge, die zB als Transportkomponente draussen sind, können später nicht mit der SanGruppe ausrücken.

      2) was machen die San-Gruppen vor Ort ? sie halten die Patientenströme von den Krankenhäusern fern bzw betreuen sie solange, bis zusätzliche Transportkomponenten (auch für weitere Transportwege) geschaffen wurden (=Puffer). Wenn man im Umkreis genug Krankenhäuser hat und der Meinung ist, bis zu 100 Patienten relativ früh transportieren und im KH definitiv versorgen zu lassen, dann braucht man diesen Puffer nicht.

      3) als alter SEGler finde ich es auch lästig nur noch für SanDienste und Bombenräumungen herzuhalten. Aber hey: dass es so wenig Realeinsätze gibt bedeutet aber auch, dass nichts passiert :thumbup: Und da liegt auch wieder der Hase im Pfeffer: wenn wenig passiert, sammelt man wenig Erfahrung. Wie viele RA/Notsan gibt es denn unter den Ehrenamtlichen ? und wie viele davon haben wirklich ausreichend Erfahrung in dem Gewerbe und arbeiten nicht Vollzeit irgendwo anders oder kleben auf SanDiensten Pflaster ? Das Rettungswesen hat sich enorm professionalisiert. Weg vom improviserenden Rettungshelden hin zur ausgebildeten Fachkraft der bei einem Fehler jederzeit der Anwalt im Nacken sitzt, weil sich auch die Ansprüche der Kundschaft erhöht haben. Dazu die taktische Komponente ... Zusammenarbeit von zivilen und polizeilichen Kräften bei entsprechenden Lagen ... Konfrontation mit Aggressoren ... "second hit"-Szenarien usw .... das ist m.M.n. nichts für Wochenendretter. Das sollen Fachkräfte machen, und das sind nun mal die Hauptamtlichen ... also, wenn überhaupt, dann die !
    • Die Dienstzeiten sind, so wie diese in der ID 287 drin stehen, soweit korrekt. Ausnahmen sind:

      KTW-Wache KTD (LHH):
      -80-92-21 bei Mo-Fr 7:00-15:00 Uhr (korrekt ist 7:00-16:00 Uhr)
      -80-92-22 am Di 13:00-20:00 Uhr (korrekt ist 12:00-20:00 Uhr)

      RW 33 Wedemark (REG)
      - Betreiberwechsel am 01.01.2019 von Fa. Tute zum DRK
      - Dienstzeiten 9:00-9:00 Uhr (korrekt ist 7:00-19:00, 19:00-7:00 Uhr)

      Christoph 4 (LHH)
      - Dienstbeginn wird mit Sonnenaufgang angegeben. Das wäre z.Zt. ungefähr 5:45 Uhr. Das stimmt natürlich nicht. Geht um 7:00 Uhr in Dienst.

      RW 10 Garbsen (REG)
      - KTW 10/92-1 Mo-So 05:30-17:30 Uhr, 17:30-05:30 Uhr (korrekt ist 05:30-16:15 Uhr, 16:15-05:30 Uhr)

      Mehr ist mir auf die schnelle nicht aufgefallen. Damit solltest Du aber arbeiten können, denke ich.