Seltsamer "erneuter Anruf"

    • Seltsamer "erneuter Anruf"

      Das neue Feature mit den erneuten Anrufen ist ja echt super, aber bei folgendem ist doch was schief gelaufen:

      Ort: Theodor-Heuss-Straße 25, 71711 Murr, Deutschland

      Gesprächsmitschnitt:
      09:40:03: „Guten Tag, Herr Dr. Meier. Einen KTW in die Theodor-Heuss-Straße in Murr bitte, einmal Zwangseinweisung in die Psychatrie. Wegen Psychose. Ich bin vor Ort, bis gleich.“
      09:40:11: „Ja, Hallo? Frau Dr. Meier hier. ich möchte bitte in die Psycahtrie einweisen, akute Fremdgefährdung. Schicken sie mir vielleicht einen Wagen? in der Theodor-Heuss-Straße in Murr. Danke!“
      RM: Hier 1/85-13, ich bin dann raus, DAS glaubt mir keiner, zum Glück wird's aufgezeichnet. Zweimal Einweisung in die Psychatrie. Hier weist sich ein Ärtzeehepaar gegenseitig ein. Ich bleib dann -glaube ich- auch gleich mit dort... Schicken Sie einen KTW.
      LM: Ehestreit unter Medizinern

      Abgesehen vom Schreibfehler bei Fr. Dr. Meier und der Tatsache, dass dies ja nun kein Fall für den Rettungsdienst ist, ist das doch irgendwie bekloppt, innerhalb von 8 Sekunden den zweiten Anruf auflaufen zu lassen...
      Benutzt das Wiki: WIKI LstSim Es sollte DAS Nachschlagewerk zur Sim werden!!!

      Leitstelle Olpe [260]
      Leitstelle Sauerland [495]
      Leitstelle Mark [1260]
      FDNY*EMS [7095]
      LA County Fire Department [17036]
      Leitstelle Siegen-Wittgenstein [1068]

      EMS-Fire-Database
    • Finde das eher was für den "originelle Einsätze"-Thread.

      Kann mir das schon vorstellen, wie die beide im Wohnzimmer stehen und zugleich das Handy zücken :D


      Was nun das Vorgehen am EO angeht, wäre das in Wirklichkeit auch garnicht so einfach. Schließlich gibt es eine ärztliche Einweisung, die ich als kleiner Sani nicht einfach für ungültig erklären kann. Also würde ich vermutlich entweder den Amtsarzt (gibts das in DE?) herholen, oder versuchen beide zu überzeugen, dass sie am schnellsten wieder raus sind, wenn sie jetzt freiwillig mitfahren. Und wenn ein zweites Auto zur Verfügung steht, wär das sicher auch von Vorteil.
    • Also ich weiß ja nicht wies bei euch ist, aber eine Zwangseinweisung (neu: Unterbringung) benötigt in NRW (nach PsychKG NW) das Ordnungsamt, einen Arzt (Ehemann oder-frau, der/die selbst eingewiesen werden soll, kann ja nicht funktionieren) und zumindest nachträglich die Genehmigung durch einen Amtsrichter. Weiterhin ist bei dieser "vorläufigen" Unterbringung das Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung mit Eigen- oder Fremdgefährdung notwendig.

      Schließlich gibt es eine ärztliche Einweisung, die ich als kleiner Sani nicht einfach für ungültig erklären kann.

      Nee, aber der "Patient"!

      Also würde ich vermutlich entweder den Amtsarzt (gibts das in DE?) herholen

      Gibt es, aber der würd einem doch den Vogel zeigen.

      Die einfachste Lösung wäre wirklich die Beiden zu überzeugen einfach Beide still schweigend ins Auto einzusteigen und sie ins KH zu fahren.

      Und was machen die dann mit denen?
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      EMS-Fire-Database
    • Rotkreuz Olpe schrieb:

      Zitat
      Schließlich gibt es eine ärztliche Einweisung, die ich als kleiner Sani nicht einfach für ungültig erklären kann.


      Nee, aber der "Patient"!

      Bei psychatrischen Einweisungen eben nicht.

      Rotkreuz Olpe schrieb:

      Und was machen die dann mit denen?

      Die können ihnen dann sagen, dass sie gesund sind und wieder heim dürfen.
      Entspricht zumindest bei mir dem üblichen Vorgehen. Jede psychiatrische Einweisung ist vom Charakter her vorläufig und wird vom Arzt im KH (psych. Abt.) entsprechend bestätigt oder der Pat. darf wieder heim.

      Rotkreuz Olpe schrieb:

      einen Arzt (Ehemann oder-frau, der/die selbst eingewiesen werden soll, kann ja nicht funktionieren)

      offensichtlich handelt es sich bei den beiden Eheleuten ja um Ärzte. (Ich gehe mal nicht davon aus, dass ein Dr. aus Archäologie oder Germanistik auf die Idee käme eine Einweisung auszustellen)

      Rotkreuz Olpe schrieb:

      Weiterhin ist bei dieser "vorläufigen" Unterbringung das Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung mit Eigen- oder Fremdgefährdung notwendig.

      Das bescheinigt ja die Einweisung.
    • außerdem würde ich in so einem fall wie dem oben geschilderten aus 2 gründen die polizei nachfordern: erstens bewirkt deren erscheinen meist, daß die patienten freiwillig mitfahren. zweitens holt die polizei, solten die patienten keine einsicht zeigen, den amtsarzt nach, der dann die zwangsweise unterbringung bescheinigt. da die polizei ja von gesetztes wegen auch zur "gewaltanwendung" berechtigt ist, können diese dann die entsprechenden maßnahmen (auch während eines transportes) setzen. so wie ich den obigen einsatz verstanden habe, waren diese einweisungen ja keine zwangseinweisungen.
      dazu eine allgemeine frage: dürfen in deutschland auch allgemeinmediziner eine zwangseinweisung schreiben? hier in österreich dürfen das, meines wissens nach, nur psychiater und dazu berechtigte amtsärzte. anderenfalls muß der arzt mit dem zuständigen kh wegen der aufnahme rücksprache halten. wie ist das in deutschland geregelt?

      LG Miriam
    • Hallo zusammen,

      Miriam73 schrieb:

      dazu eine allgemeine frage: dürfen in deutschland auch allgemeinmediziner eine zwangseinweisung schreiben? hier in österreich dürfen das, meines wissens nach, nur psychiater und dazu berechtigte amtsärzte. anderenfalls muß der arzt mit dem zuständigen kh wegen der aufnahme rücksprache halten. wie ist das in deutschland geregelt?


      Genau das wollte ich auch gerade fragen. Wobei ich hinzufügen muss, dass auch 2 Ärzte die unabhängig voneinander die Notwendigkeit einer Zwangseinweisung feststellen den Amtsarzt ersetzen können.

      Kann mir nicht vorstellen, dass in .de jeder Hausarzt einen Patienten in die geschlossene Abteilung einweisen kann. ;P

      lg

      samweis