Konsequenzen bei Nichtbeschickung?

    • Konsequenzen bei Nichtbeschickung?

      Hi

      ich hab mich gerade verklickt und zu einem pot. MANV (Rauch im Treppenhaus) keinen rausgeschickt. Wäre doch cool, wenn es dafür Konsequenzen gäbe. Und sei es nur ein wütender Anruf der Polizei-LST...
    • wie ich das verstehe gehts darum, was mit den einsätzen passiert, bei denen man auflegt

      konkrekt würd mir da jetzt der HT vom privatpatienten um 21h in da nacht aus kronach einfallen, der schon öfter kam, bzw der wütende anruf, der den dispo beschimpft, dass er schon so lange auf einen KTW wartet...

      bei de 2 hab ich bisher immer aufgelegt
    • Ich finde es einfach unrealistisch, dass man theoretisch jeden x-beliebigen Einsatz ablehnen kann und nichts passiert. Habt ihr nicht am Anfang als ihr das erste Mal gespielt habt, zur Rea eben keinen losgeschickt und gespannt auf die Konsequenzen gewartet? Ich war da echt enttäuscht...
    • Für mich ist es irgendwie eine Selbstverständlichkeit, jeden Einsatz wahrzunehmen - auch wenn ich bei einem laufenden MANV (gerade Nachts...wenn ich spiele) die Krankentransporte schon mal hintenanstelle. Auf den Gedanken, einen Anruf wegzudrücken bin ich bis jetzt noch nicht gekommen.
    • Nobelix schrieb:

      Für mich ist es irgendwie eine Selbstverständlichkeit, jeden Einsatz wahrzunehmen
      deine Fzg werdens dir danken ;) - nur ich persönlich verstehe nicht, warum man einen geplanten Heimtransport mitten in da Nacht wahrnehmen sollte, nur weil der Pat privatversichert ist! - Real nehm ich den auf, und schick den aber sicher nicht in der Nacht sondern am nächsten Morgen mit dem KTW - da ich zumindest im spiel selten so lange spiele leg ich gleich auf - und blöd anschnauzen brauch ich mich als Disponent schon gar nicht - der kriegt höchstens de Buz...
    • Heimtransporte in der Nacht sind jetzt so ungewöhnlich auch nicht. Mal unabhängig davon, ob privat versichert oder nicht, kann es sich um Pat. handeln, die kurz vorher ambulant ins KH eingeliefert wurden und nach absolvierter Behandlung/Untersuchung wieder heim können. Denkbar wäre auch, dass eine Stat. voll ist und nicht mehr aufnehmen kann und ein Bett frei kriegen muss. Usw., usw.

      Die Zeiten, zu denen ein Pat. grundsätzlich mal über Nacht behalten wurde sind (auch am "Land") längst vorbei...

      Aeskulap1910 schrieb:

      und blöd anschnauzen brauch ich mich als Disponent schon gar nicht
      Da wird's ja richtig fahrlässig. Egal, wie derjenige am Telefon sich auch verhalten mag, steht dahinter in jedem Fall ein ernst zu nehmender Anruf. In Wirklichkeit kämen wir da definitiv in den Bereich der unterlassenen Hilfeleistung...
      Oder lässt du beim Einsatz den Patienten auch einfach sitzen und fährst mit deinem RTW wieder heim, weil er dich mal schief anredet??
    • Man könnte, um das Spiel noch etwas interessanter zu gestalten noch ein paar mehr Fehlfahrten (Telefonstreich, SMS ... gibt es ja schon) einbauen.
      Dann würde es auch Sinn machen hin und wieder aufzulegen. Ich bin zwar in der Realität kein Leitstellendisponent, aber ich vermute, dass es einige Anrufe am Tag gibt wo niemand hinfährt. (z.B. hab ich mal gehört, dass irgendwo jeden Tag eine Frau anruft und nach der Uhrzeit fragt.)

      Müsste dann halt als neuer Punkt bei der Einsatzfrequenz kommen. zB.: Fehlfahrt: 0,5-1 (u.U. so hoch, dass man nicht alle Notrufe bearbeiten kann)

      Anschliessend müsste man natürlich Konsequenzen einbauen, wenn man zu einem echten Notfall versehentlich kein Fahrzeug schickt.
      Die einfachste: Ein erneuter Anruf. Wenn keiner erfolgt wahrscheinlich kein echter Notfall.
      Oder falls der Patient selbst anruft, eine gescheiterte Reanimation. (Patient selbst kann nicht erneut anrufen, Angehörige schon, wenn keine da: Pat ex.)

      Eine andere Möglichkeit (beim offensichtlichen Streich) nur die Polizei hinschicken, die ggf. einen RTW nachfordert.
    • Klar schickt man erstmal prinzipiell erstmal überall jemanden hin, das mache ich auch. Ich finde es nur unrealistisch, dass NICHTS passiert wenn man zum Busunglück nichts schickt. Ob man es prinzipiell macht ist ja egal. Mir ist es letztens passiert (schätze mal Programmfehler?) dass ich einen Einsatz beschickt hab und das Fahrzeug 11 Std auf der 2 stehen blieb. KA warum, aber das wäre doch cool gewesen, wenn da jemand angerufen hätte.
    • mccaw schrieb:

      dass ich einen Einsatz beschickt hab und das Fahrzeug 11 Std auf der 2 stehen blieb.
      Vielleicht nur zugewiesen und nicht alarmiert?


      zum Vorschlag von Delta90:
      Kann leider auch nicht sagen, wie häufig solche "Fehl-Anrufe" in Wirklichkeit vorkommen, für die Sim sind sie aber m.M. nicht umsetzbar. Zum Einen habe ich in Wirklichkeit die Option Polizei, ansässigen Arzt, etc. hinzuschicken, der mir dann eine verbindliche Rückmeldung gibt; zum anderen ergibt sich in Wirklichkeit durch die Möglichkeit nachzufragen, den Tonfall den ich wahrnehme, ... eine bessere Möglichkeit solche Anrufe einzuschätzen, die sich in der Sim nur ansatzweise abbilden lässt.
    • @fentanyl: Ehrlich, ich hab keine Ahnung, wird wohl mein Fehler gewesen sein. Aber das ist ja auch egl. Fehler passieren nunmal, ob man sich nun verklickt oder etwas vergisst. Fehler passieren ja auch in real. Da passiert dann aber was.

      Sowas fänd ich halt cool.
    • Aeskulap1910 schrieb:

      Nobelix schrieb:

      Für mich ist es irgendwie eine Selbstverständlichkeit, jeden Einsatz wahrzunehmen
      deine Fzg werdens dir danken ;) - nur ich persönlich verstehe nicht, warum man einen geplanten Heimtransport mitten in da Nacht wahrnehmen sollte, nur weil der Pat privatversichert ist! - Real nehm ich den auf, und schick den aber sicher nicht in der Nacht sondern am nächsten Morgen mit dem KTW - da ich zumindest im spiel selten so lange spiele leg ich gleich auf - und blöd anschnauzen brauch ich mich als Disponent schon gar nicht - der kriegt höchstens de Buz...

      In Ludwigsburg machen die RTW nachts durchaus Heimfahrten oder andere Krankentransporte (natürlich nur, wenn es ruhig ist).

      Zum Thema: Bitte denkt die Idee zu Ende. Die Wiederanrufe müssten erst einmal individuell geschrieben werden (für alle Einsätze, und wir haben über 2500 in der Datenbank ...) und was soll man dann bei den Anrufen als Spieler für Aktionsmöglichkeiten haben? Wieder auflegen? Und was soll dann passieren? :pinch: Das alles ist den Aufwand eigentlicht nicht wert.

      Falls jedoch jemand einen praktikableren Vorschlag hat, wär ich trotzdem daran interessiert. Der Vorschlag, nur die Polizei hinzuschicken, die dann ggf. nachfordert, hat ja auch damit zu tun und geht auch schon mal in eine gute Richtung. In diesem Fall könnte man ja eine generische Nachforderung per Telefon formulieren, "Vor Ort sind ein schwer- und ein leichtverletzter" oder so (sowas ähnliches kommt ja schon bei MANVs).
    • @Serhan

      Natürlich hab ich den Gedanken nicht zuende gedacht. Ich kenne mich mit dem Programmierafwand null aus. Ich kann nur sagen. was ich cool fänd, ob das machbar ist, müsst ihr sagen. Nur die Pol hinschicken fänd ich schon gut. (Auch bei Schnellschnitten etc)

      Ansonsten können Konsequenzen ja nur in Form von erneuten Telefonanrufen bestehen. Da könnte man dann erneut beschicken oder eben erneut auflegen. Bei einem MANV könnte dann mehrmals angerufen werden, auch aus FW- bzw. Pol- Leitstellen die sich beschweren.

      Ist aber nur eine Idee, wenn euch das zuviel Aufwand ist, kein Thema.
    • Mal abseits der Diskussion: Warum zum Schnellschnitt nur POL?
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      Auch interessant: FAQ
    • Die Frage bzgl. der Pol habe ich mir auch gestellt. Grundsätzlich sind zur Beförderung eimes Schnellschnittes die Einrichtungen eines KTW/RTW sicherlich nicht erforderlich. Jedoch dürfen solche Fahrten mit Sonderrrechten lediglich von Fahrzeugen des Rettungsdienstes durchgeführt werden, da ausschließlich diesen Fahrzeugen nach § 35 StVO Sonderrrechte zur Rettung von Menschenleben bzw. zur Abwendung schwerer körperlicher Schäden einräumt werden.

      Fahrzeuge der Pol hingegen dürfen Sonderrrechte nach § 35 lediglich dann einsetzen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Aufgaben des RD sind jedoch bekanntermaßen keine hoheitlichen Aufgaben. Somit entfallen zunächst einmal die Voraussetzungen des § 35 für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 38 . Hiervon kann meines Erachtens nur abgewichen werden, wenn die Voraussetzungen des § 34 StGB erfüllt sind, denn nur durch den rechtfertigenden Notstand könnten die Vorraussetzungen gegeben, sein, daß die Pol zur Beförderung von Schnellschnitten Sonderrechte in Anspruch nimmt.

      Grundsätzlich dürfte die Pol jedoch nur dann angefordert werden, wenn in anbsehbarer Zeit keinerlei Fahrzeug des Rettungsdienstes, ggf. mit Wartezeiten für einen KTW Patienten, zur Durchführung dieser realativ kurzen Fahrt zur Verfügung stehen kann. Wobei die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls der Pol noch gesondert betrachtet werden müsste.

      Falls der Transport des Schnellschittes nicht mit Sonderrrechten erfolgen muß ist die Pol ohnehin der falsche Ansprechpartner denn im Rahmen der GKV können Transportkosten von Fahrzeugen des RD, sowie von Taxen erstattet werden, bzw. sind bei stationären Pat. teilw. in den Fallpauschalen enthalten. Im System der PKV gelten i.d.R. vergleichbare Regelungen. Dementsprechend ist bei Transportfahrten ohne Sonderrrechte wie z.B. auch bei Fahrten von Blutproben in ein (Spezial-)Labor ein Taxi anzufordern, welches die Fahrt dann mit der anfordernden Klinik abrechnet.

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    • Sargnagel schrieb:

      Jedoch dürfen solche Fahrten mit Sonderrrechten lediglich von Fahrzeugen des Rettungsdienstes durchgeführt werden, da ausschließlich diesen Fahrzeugen nach § 35 StVO Sonderrrechte zur Rettung von Menschenleben bzw. zur Abwendung schwerer körperlicher Schäden einräumt werden.
      Ist ein Fzg eines First Responder so ein Fzg?

      Meine mich erinnern zu können, dass ein FR rückmeldet, er braucht einen KTW.... - obwohl er es eig auch fahren könnte...
    • Aeskulap1910 schrieb:

      Ist ein Fzg eines First Responder so ein Fzg?

      Meine mich erinnern zu können, dass ein FR rückmeldet, er braucht einen KTW.... - obwohl er es eig auch fahren könnte..



      Keine Ahnung, ob in Bayern First-Responder abrechungsfähige Transporte durchführen dürfen. Ich vermute aber eher, daß dies nicht der Fall ist und somit die KTW Nachforderung zur recht erfolgt ist.