NA für Schlaganfall

    • NA für Schlaganfall

      Hi,
      mir ist das im Spiel schon mehrfach aufgefallen, dass bei einem Patient mit Schlaganfall ein NA nachgefordert wird. Ist das bei Euch üblich?
      In "meinem" Bereich fährt bei erhaltenen Vitalfunktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein) der RTW auch Insulte im Zeitfenster alleine.
    • Bei uns ist das mehr oder minder Ermessenssache des RA (wenn der Doc nicht eh mit anfährt), ob es für den Patienten sinniger ist direkt und so schnell wie möglich ins KH gebracht zu werden oder ob zu erwarten ist dass ein NA vor Ort einen Mehrnutzen bringt, der die Zeit, die man warten muss, aufwiegt. Außerdem könnten ja auch Störungen der Vitalfunktionen vorliegen (oder wurde konkret ein stabilder Pat. zurückgemeldet?)
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      Autist / Kommunist / Feuerwehrmann / Poet
    • Nihler schrieb:

      Wenn der Patient instabil ist, wäre doch der Prozentwert nicht bei ca. 90%, oder?
      Der hohe Wert kommt vom Load und Go, weil der RTW erst bei 100 fährt.

      Aber zum Thema: Ich denke im Zweifelsfall ist für einen kreislaufstabilen Apoplex-Pat. nicht einmal ein RTW nötig.
      Wenn mal wirklich keiner vorhanden sein sollte, kann das auch ein KTW, habe das selbst auch schon gemacht irgendwo in der Wallachei, wenn der nächste RTW weit weg ist (Übrigens in Rücksprache mit der Lst.) Klar dem Pat. muss es entsprechend gut gehen.
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    • In jedem halbwegs ordentlich organisierten Rettungsdienst-Bereich sollte es ja ein SA-Versorgungskonzept bzw. entsprechenden Algorythmus geben.

      Ein NA ist nur von Nöten, wenn der Patient Bewusstseinsstörungen hat oder sonstige NA-Indukationen vorliegen. Nur zum Händchenhalten braucht man keinen NA und ein Zugang liegt bei uns schon durch den RA. Folglich wird bei uns ein Apoplex auch innerhalb des Lysefenster nur mit RTW gefahren, wenn nicht eine NA-Indikation zu erwarten ist.

      Im KTW sollte ein Akutpatient aber wirklich nur dann gefahren werden, wenn der nächste einsatzbereite RTW hinter sieben Bergen bei den sieben Zwergen steht.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • bei uns wird standartmäßig mit NA gefahren.
      Apoplex, Herzinfark, Angina Pectoris, Schulunfall...
      Bei internistischen und neurologischen Sachen fährt er immer mit, genauso wie bei Notfällen mit Kindern.
      Auch bleibt er immer am Patienten, wenn er nicht von der Leitstelle weggerufen wird bei abkömmlichkeit.
    • Status3 schrieb:

      Im KTW sollte ein Akutpatient aber wirklich nur dann gefahren werden, wenn der nächste einsatzbereite RTW hinter sieben Bergen bei den sieben Zwergen steht.
      ...und die Leitstelle weiß, dass die KTW-Besatzung damit nicht überfordert ist. Und nach der Erklärung von Status3 wäre der einzige Unterschied im Transport das Fehlen des RA, der aber nur einen fehlenden Zugang zur Konsequenz hat. Ansonsten ist auf jedem KTW mindestens ein Teil RTW-Besatzung (der RS) und der sollte einen stabilen Apoplex auf dem KTW prinzipiell so gut händeln können, wie auf dem RTW.

      Gamma schrieb:

      bei uns wird standartmäßig mit NA gefahren.

      Apoplex, Herzinfark, Angina Pectoris, Schulunfall...
      HI und AP sehe ich ja ein, Apolplex diskutieren wir gerade. Aber warum bei jedem Schulunfall?
      Was soll den der NA bei einer mangels Frühstück synkopierten Schülerin oder einer Koplawu im Sportunterricht?
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    • @F. Köhler:
      1. Ich bin kein Dispo, ich kanns nur vermuten.
      2. Synkope/Kollaps fahrt er auch mit...

      Aber wenn die nicht dazu rausfahren haben die bei uns nix zu tun.
      Schulunfall/Sportunfall zur Analgesie. Bei Kindern ist es sinniger vielleicht doch einen NA mit zu schicken...
    • Apoplex, Herzinfark, Angina Pectoris, Schulunfall...
      Bei internistischen und neurologischen Sachen fährt er immer mit, genauso wie bei Notfällen mit Kindern.
      Da braucht man ja fast so viele NA wie RTW... :rolleyes:

      ...und die Leitstelle weiß, dass die KTW-Besatzung damit nicht überfordert ist. Und nach der Erklärung von Status3 wäre der einzige Unterschied im Transport das Fehlen des RA, der aber nur einen fehlenden Zugang zur Konsequenz hat. Ansonsten ist auf jedem KTW mindestens ein Teil RTW-Besatzung (der RS) und der sollte einen stabilen Apoplex auf dem KTW prinzipiell so gut händeln können, wie auf dem RTW.
      Da wir keine KTW haben, färt sowas ein RTW/MZF.
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    • Hallo, wie es der Zufall so will, existiert im Landkreis Ludwigsburg seit dem 1.7.2011 ein neuer sog. "Indikationskatalog für Notarzteinsätze". Darin wird angegeben, wann ein Notarzt mitalarmiert bzw. nachgefordert werden sollte.

      Ich denke es passt hier ganz gut rein. Ich versuche ihn mal aus dem Kopf wiederzugeben. Es gibt dort auf jeden Fall verschiedene Kriterien:

      Indikation nach Patientenzustand:

      Störungen von:

      1. Bewusstsein (Pat reagiert nicht oder nur bedingt auf Ansprechen und massives Rütteln, z.B. SHT, Vergiftung, Apoplex)
      2. Atmung (zunehmende bzw. schon ausgeprägte Atemnot, z.B. Lungenödem, Blusgeschehen)
      3. Kreislauf (zunehmende bzw. schon ausgeprägte Insuffizienz, z.B. Herzinfarkt, Hypertensive Krise)
      4. Sonstiges (sonstige Verletzungen/Notfälle, die sich negativ auf die Vitalfunktionen auswirken, z.B. starke Schmerzen)

      Indikationen nach Einsatzstichwort:

      1. Geburt (im Gange oder vollendet)
      2. Brände, VU, Gefahrgutunfälle (im Prinzip alles, bei dem mehrere Verletzte zu erwarten sind)
      3. Massenerkrankungen, Evakuierungen (Hier geht es wohl mehr um organisatorische Aufgaben)
      4. Sturz aus großer Höhe
      5. Stromunfall/Suizidveruch oder Androhung
      6. Einklemmungen bzw. Verschüttungen


      So oder so ähnlich sieht der Katalog aus. Bei den erstgenannten ist es vom Zustand des Patienten abhängig, ob der Disponent einen NA mitschickt oder die Besatzung einen nachfordert. Bei dem zweitgennanten sollte auf Grund des Einsatzstichwortes ein NA mitalarmiert/nachgefordert werden. Da geht es dann primär nicht um den aktuellen Patientenzustand, sondern um das ganze Drumherum. Zum einen, weil bei manchen Stichworten mit hoher Wahrscheinlichkeit die Vitalfunktionen bedroht sind ( z.B. Sturz aus großer Höhe) oder weil hier die organisatorische Funktion des NEF zum Tragen kommt. In LB übernimmt das ersteintreffende NEF bzw. dessen Besatzung vorübergehend die Funktion des LNA bzw. des OrgL RD.

      Dannach wird sich in LB eigentlich auch gehalten.

      Zum Thema Schlaganfall: Ich denke, dass es immer eine Frage des Patientenzustandes ist und es keine Patentlösung gibt, aber einen Schlaganfall immer mit NA zu fahren, halte ich für sinnlos. Es gibt ja auch Patienten, bei denen die Hemiparese oder ähnliche Symptome kaum bzw. nicht mehr ausgeprägt sind. Auch bei einem Schulunfall auf jeden Fall einen NA mitzuschicken, halte ich für sinnlos, zur Analgesie ist das ja kein Thema, aber ein Schulunfall muss ja nicht zwingend was chirurgisches sein, sondern ist (bei uns zumindest) alles was in einer Schule notfallmäßig passiert. Das kann genausogut ein Pat. mit Nasenbluten oder eine Hyperventilation sein.

      Zum Thema KTW bei Notfällen: Theoretisch könnte ein KTW vermutlich schon einen leichten, stabilen Apoplex fahren, aber der Disponent weiß ja meist nicht was dort genau vorliegt, weshalb er primär einen RTW schickt. Notfälle fahren die KTW in LB meist "nur" als First Responder, wenn sie gerade in der Nähe sind. Dann ist ein RTW zeitgleich auf Anfahrt, braucht aber deutlich länger. Die Besatzung hat dann ja die Möglichkeit, je nach Situation vor Ort, den RTW auch abzubestellen. Oder die KTW werden zu Notfallpatienten geschickt, weil gerade kein RTW frei ist. Meist meint der Disponent dann "Klären sie mal ab" oder ähnliches. Das Beschriebene trifft natürlich nur bei "normalen" Notfällen zu, bei MANV-Einsatzlagen fahren die KTW vllt. auch Sachen, die sie sonst nicht unbedingt fahren würden.
    • Hallo,

      ich kann für den Großraum Köln / Bonn berichten, dass neurologische Notfälle, also auch der Apoplex, grundsätzlich als Intern 2 (RTW + NEF) eröffnet und disponiert werden. Es obliegt dann der Einschätzung des NA, ob er nach der Erhebung aller relevanten Vitalparameter, der Stabilisierung des Notfallpatienten und der Herstellung dessen Transportfähigkeit auch die anschließenden Fahrt in ein adäquates KH begleitet.

      Aus RP und BW kenne ich es ebenfalls anders, so wie von den Meisten hier beschrieben. Es liegt mir fern eine Diskussion auszulösen, ob der Sinnhaftigkeit einer grundsätzlichen NA-Entsendung bei Schlaganfallpatienten. Ich möchte nur auf drei Dinge hinweisen, weil hier manche eine NA-Indikation beim Apoplex derart missbilligen:

      1. Der Slogan "Schlaganfall - ein Notfall" sollte doch auch vor allem von denen, die ihn mit großen Lettern an ihre Fahrzeuge pinseln, beherzigt werden. Ich habe mit Bedauern schon mehrfach erleben müssen, wie im süddeutschen Raum zwar ein RTW, jedoch ohne Sonderrechte zu Einsätzen mit Verdacht auf Apoplex alarmiert wurde. Dies steht im genauen Gegensatz zu meinem Verständnis eines zeitkritischen Einsatzes vor dem Hintergrund eines zustandverschlechternden therapiefreien Intervalls.

      2. Um bei der Reevaluierung des RDBP auch immer wieder die Relevanz einer aus unserer Sicht angemessenen Zahl an notarztbesetzten Primärrettungsmitteln darstellen zu können, sind Einsatzzahlen letztendlich das Maß aller Dinge. Und gerade ein Patient mit neurologischem Defizit, der bei einer Fehleinschätzung mit folgenschwerem Zeitverlust größte Auswirkungen auf sein Outcome zu befürchten hat, finde ich aus voller Überzeugung und besten Gewissens, dass eine grundsätzliche Notarztindikation vertreten werden kann.

      3. Auch im Rettungsdiensteinsatz bleibe ich Feuerwehrbeamter und handle auch als solcher. Spätestens im Rahmen der Ausbildung zum GF-BF erlernte ich den Grundsatz "Reserven sind zu bilden" aus der "FwDV 100 - Führen und Leiten im Einsatz." Ich kann also auch aus diesem Blickwinkel einer grundsätzlichen Alarmierung von RTW und NEF nur beipflichten. Der Transportführer des RWT kann nach seiner Einschätzung des Patienten das NEF immer noch abbestellen, oder wie bereits zu Beginn erläutert, der NA den Transport ohne seine Begleitung durchführen lassen.

      Viele Grüße aus dem Rheinland.
      "Solange die Wurst doppelt so dick ist wie das Brot, darf das Brot so dick sein wie es will!"