x/85/x - könnt Ihr noch zum Feierabend einen Kurzen?

    • x/85/x - könnt Ihr noch zum Feierabend einen Kurzen?

      Ich kann die KTWs munter bis in die Puppen Transporte fahren lassen, die murren nicht. Wie wäre es, wenn beim KTW-Disponieren eine Fragemöglichkeit eingebaut wird? "Geht noch A nach B mit 20/.."? Der Disponent kann fragen, muß aber nicht. Wenn er aber fragt, darf der KTW auch nein sagen.

      Müssen KTWs eigentlich nie Mahlzeit machen?
    • Finde ich eine super Idee, in Real können KTW ja auch Fahrten ablehen (Hatte ich auch schon irgendwo mal eingebracht, finde es aber gerade nicht), wenn es um den verdienten Feierabend geht (zumindest KTP, natürlich keine Notfälle).

      Bei MIttag fände ich eine Regelung wie bei Dienstzeitüberschreitung gut, also ein Zeichen, das in der Fzg.-Übersicht auftaucht, wenn das Fzg. nach 6 Stunden kein Mittag hatte.
      Das geht dann erst wieder weg, wenn das Fzg. eine halbe Stunde MIttag hatte.
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    • Gamma schrieb:

      wie wärs denn wenn sich die Fahrzeuge einmal zwischen 7-10 Uhr; 12-14 Uhr; 16-18 Uhr abmelden auf S1 im Stadtgebiet, erreichbar über Melder.
      So zum Frühstück, Mittag und Abendbrot... wenn dies nicht auf der Wache machen (oder auf der Fahrt)

      In LB nicht erlaubt, Mittag (für KTW) nur auf der Wache.
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    • Gamma schrieb:

      aber für RTWs?
      unlogisch! Da ich einen RTW nicht mittag machen lassen kann wenn ein Notfall vorliegt. Wenn es eine 20/xx fahrt ist tritt die gleiche regelung wie beim KTW auf.

      Das mit der frage kurz vor feierabend die fahrt finde ich ein super feature, da es realistisch ist... aber das mit den pausen find ich auf der notfallrettung zumindest unnötig! Da sich in den LST bereichen wo dies praktiziert wird meistens nur die KTW´s mit oder ohne mittag bei dienstbeginn melden
    • Gamma schrieb:

      Deine Antwort kommt gerade aus dem Zusammenhang!

      Ich meine das die RTWs für Frühstück, Mittag und Abendbrot in S1 gehen!!!

      Jetzt mal mein kommentar: FAIL X(

      jetzt bin ich total verwirrt! :)

      warum sollten die in status eins gehen? wenn ich meine pause will dann zeig ich doch nicht noch an, dass ich Frei am funk bin und quasi bei jedem einsatz an erster stelle im pc stehe! ?(

      ich würde es bei den rtws weglassen mit der pause!
    • Dann auch zu den RTW: Denen ist die Fahrt zum Bäcker im S1 (anders als KTW) erlaubt. Regulären festen Mittag haben die natürlich nicht, gegessen wird, wenn kein Einsatz (egal ob 10 oder 20) ist.
      Gerade in den von Einsätzen wenig heimgesuchten Wachen kann es öfter passieren, dass der RTW (nach vorherriger telefonischer Absprache mit der Lst.) in S1 geht und eine Bewegungsfahrt zum Essen holen macht. Dabei ist es natürlich weiter voll einsatzklar und kann jeder Zeit abberufen werden.
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    • Ich möcht kein paragraphen reiter sein!

      Aber das Status 1 "bewegungsfahrt Bäcker" ist sowohl dem RTW sowie dem KTW nicht erlaubt. Dies sind Privat fahrten. Wenn auf diesem Weg etwas passiert ist der Fahrzeugführer und die Diensthabende Mannschaft in vollem umfang haftbar sowie Versicherungstechnisch nicht abgesichert.

      Wer dazu auch noch die leitstelle anfunkt ist meines erachtens selbst schuld! Genauer dokumentieren kann mans nämlich nicht! :D
    • Hallo Angus,

      in Unterfranken mad es gebräuchlich sein, insgeheim zum Bäcker oder sonst einem Verpflegunsgbetrieb zu fahren, aber in LB kann man mit den Leitstellenbesatzungen für gewöhnlich reden und ihnen Bescheid geben, dass man eben kurz ins Stadtgebiet fährt, um sich was zu Essen zu besorgen. Das gilt zumindest für die RTWs.
      Beim DRK ist es leider inzwischen so, dass den KTW-Besatzungen per Dienstanweisung untersagt wurde, zum Essen ins Stadtgebiet zu fahren, nachdem es einige Beschwerden gegeben hatte, weil manche Kollegen mit ihren KTWs durch die Fußgängerzone gefahren waren, oder sie sich ewig bei gewissen Burgerbratbetrieben oder in Dönerbuden, etc. aufhielten und nach der Rückkehr erst noch ihre Mittagspause abhalten mussten.
      Wie es beim ASB gehalten wird, weiß ich nicht.

      Ist es eigentlich noch erlaubt, in der Klinik zu Mittag zu essen?

      Schönen Gruß, Martin
    • Ich habe nicht damit gemeint, dass dieses Procedere bei uns nicht durchgeführt wird. Natürlich fährt man mal zum Bäcker und die LST weiß dass, aber wenn ich doch eh auf fahrt bin z.b. vom einsatz heim, dann kann ich dies doch einbinden!

      Noch besser ist es wenn ich in der Klinik essen kann. Ein anruf genügt meist!

      Nur hast du persönlich ein problem, wenn auf diesen "Bewegungsfahrten" etwas passiert, da dein Arbeitgeber verständlicher weiße fein raus ist!