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  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

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    Man sollte Gesetzestexte komplett lesen: Zitat: „ (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. [align=justify]die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,[/align] 2. [align=justify]eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder[/align] 3. [align=justify]das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechte…

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

    Beitrag

    Der § 19 StVZO hat damit zum x-ten Mal nichts zu tun, da der Dachaufsetzer lediglich Ladung ist und somit absolut NULL mit der Zulassung des Fahrzeuges zu tun hat! Der beleuchtete Dachaufsetzer ist auch lediglich wegen der Beleuchtung verboten, weil dadurch das Signalbild des Fahrzeuges verändert wird und die Leuchte "Außenwirkung" hat! Für Dachaufsetzer und sonstige Ladung gelten auf den Verkehr bezogen lediglich die §§ 22 und 23 StVO - alles andere ist Sache der Produktsicherheit und es oblieg…

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

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    Es obliegt aber dem Fahrzeugführer, den richtigen Gurt zu verwenden!!!!!!!! Wenn er das nicht macht, bekommt er ggf. Ärger mit der Polizei, sofern es festgestellt wird (--> ungenügende Ladungssicherung!). Man Leute, denkt doch mal vernünftig nach und dreht euch nicht selber im Kreis...

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

    Beitrag

    Aaaaaaaaaaaaargh! Natürlich kann ein Magnet "Ladungssicherung" sein, wenn dadurch ein Dachaufsetzer auf dem Dach hält! Und ein unbeleuchteter Dachaufsetzer ist in dem gleichen Maße geregelt wie eine Leiter auf einem Baufahrzeug - nämlich als Ladung!! Und die Ladung wird nicht vom TÜV geprüft - außer die Sicherheit der Leiter und der Kreissäge und und und... Und genauso wird ggf. auch ein Dachaufsetzer durch den Hersteller hinsichtlich der möglichen Geschwindigkeiten getestet. Du willst mir doch …

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

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    Das wäre eine ungenügende Ladungssicherung und somit bußgeldbewehrt (und das nicht zu knapp)... Es ist jeder selber dafür verantwortlich, was er sich auf's Auto pappt. Man sollte sich halt überzeugen, dass es hält (und dementsprechend getestet ist). Das liegt aber in der Eigenverantwortung des Fahrzeugführers, da (wie bereits diverse Male erwähnt) so ein Dachaufsetzer nicht als "Fahrzeugteil" zählt.

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

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    Der deutliche Tonfall ist mir auch unangenehm, aber wenn jemand so stur nur an seine eigene Weisheit glaubt und andere als inkompetent/unwissend darstellt, dann habe ich wirklich keinen Respekt vor so einem Mitglied. Das zeigt dann ggf. auch mein Tonfall. Es ist aber nicht meine generelle Umgangsform. Manche Leute wollen es aber anscheinend so... Bezüglich des Pappschildes Lumidor: lies dir mal die §§ 22 und 23 StVO (Ladung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) durch - darin ist dein Pappschi…

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

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    Seeotter, sorry, aber bist du dumm oder willst es nicht begreifen? Du postest genauso nur eine Behauptung, die du hier allerdings quasi "Gesetz-gleich" verkaufst! Beleg du doch deine Behauptung! Es ist nur verboten, was explizit verboten oder geregelt ist. Dieses ist bei unbeleuchteten und nicht fest angebrachten Dachaufsetzern nicht der Fall!!!!! Dementsprechend unterliegen diese keiner Regelung (z.B. der von dir so geliebten StVZO) und sind auch nicht eintragungs- oder abnahmepflichtig. Harry1…

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

    Beitrag

    @ Seeotter: Begreifst du nicht, dass ein unbeleuchtetes Schild, welches nicht fest (=dauerhaft) mit dem Fahrzeug verbunden ist, NICHT unter die StVZO fällt? Und glaube mir, mein Wissen hinsichtlich Zulassung, Ordnungswidrigkeiten, Sonder- und "Wegerechte", gestattet es mir, solche konkreten Aussagen zu treffen. (Und weiter werde ich zu dieser sinnlosen Diskussion nix schreiben, da die relevanten Infos für den Threadersteller gepostet wurden - möge er sich aussuchen, wem er glaubt.)

  • Dachaufsetzer

    Holzhäuser - - Off-Topic

    Beitrag

    Seeotter, vielleicht bildest du dir nicht ganz so viel auf deinen Dipl-Kfm und "Dozenten" ein, sondern bringst einfach selber den von dir so oft geforderten Gesetzestext, dass ein unbeleuchteter Dachaufsetzer verboten ist? Anderenfalls posaunst du hier nämlich auch nur "Halbwissen" herum, was du ja aber selber so verteufelst. Und was für 4 Semester "Recht" hast du denn studiert, dass du hier solche Wellen schlägst? Sorry, aber dein Diskussionstonfall und -stil hat mich gerade etwas aufgeregt. Zu…